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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Petra72 am 16. Februar 2017, 22:03:17

Titel: Satzungsänderung
Beitrag von: Petra72 am 16. Februar 2017, 22:03:17
Hallo,
kann mir jemand helfen? Ich habe seit knapp 20 Jahren einen Kleingarten. Im Pachtvertrag steht, dass der Pachtzins bis zum 31.3. des Jahres bezahlt werden muss. Jetzt soll in der Mitgliederversammlung die Satzung geändert werden, u.a. die Änderung der Pachtzinsfälligkeit. Diese soll auf 2 Wochen nach Rechnungsstellung geändert werden. Nun würde ich gerne wissen, was dann für mich zählt, da ich den Garten ja schon so lange habe.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Titel: Re: Satzungsänderung
Beitrag von: verbandsfrei am 21. Februar 2017, 12:45:24
Hallo Petra72,

die Mitgliederversammlung kann grundsätzlich nicht in deinen Pachtvertrag hineinregeln. Wenn in deinem Vertrag eine spezielle Fälligkeit vereinbart ist, kann diese nicht durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Du müsstest als Vertragspartner einer Änderung zustimmen.

Beachte jedoch, dass es der Mitgliederversammlung sehr wohl zusteht, die Fälligkeit vereinsbezogener Forderungen zu bestimmen und zwar bindend für dich als Mitglied.

Beitrag, vereinsbezogene Umlagen und Gebühren schuldest du als Vereinsmitglied. Dafür gelten Mitgliederbeschlüsse. Diese müsstest du dann entsprechend der Satzungsregelung (sofern sie denn beschlossen wird) zahlen.

Pachtzins, öffentlich-rechtliche Lasten (bspw. Grundsteuer) und ggf. Strom-/Wasserkosten schuldest du aus deinem Pachtvertrag heraus.

Das beste wird sein, du gehst mit deinen Bedenken direkt auf euren Vorstand zu bzw. trägst sie zur Mitgliederversammlung vor. Sofern du eine private Rechtsschutzversicherung hast, gibt es dort bestimmt eine kostenlose Anwaltshotline, bei der du die Sachlage im Vorfeld abklären kannst.

Wenn wir den Vertragstext deines Pachtvertrages sowie die Satzung in der vorgesehenen Form kennen würden, wäre eine genauere Beleuchtung möglich.

Viele Grüße
verbandsfrei