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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Erber,Rainer am 01. November 2002, 11:02:00

Titel: Strom u.Wasserversorgung
Beitrag von: Erber,Rainer am 01. November 2002, 11:02:00
Hallo,es ist zum Mäusemelken.Früher war der örtliche Stromversorger(DEW)gegen eine Versorgung mit Strom und Wasser,jetzt ist er dazu bereit,aber nun macht uns der Stadtverband einen Strich durch die Rechnung!Kann jemand<br />
nützliche Tips bzw.Wege aufzeigen die wir noch ausschöpfen können?Zur Information es handelt sich noch um Grabeland,denken aber über eine Vereinsgründung nach.Auch hier sind wir für jeden Tip dankbar!<br />
Danke!<br />
Rainer Erber
Titel: Strom , Wasser und Verband
Beitrag von: Horst am 05. November 2002, 10:15:00
Hallo Rainer.<br />
<br />
Stadtverband<br />
Ihr seid noch auf Grabeland. Privat oder kommunal?<br />
Falls ihr einen Verein gründen wollt, dann braucht ihr nicht dem Stadtverband angehören. Müßtet ihr?<br />
Es gibt in einigen Städten Stadtverbände mit mehreren Anlagen, aber in der gleichen Stadt auch den einen oder anderen Verein, der mit seiner Anlage selbständig, unabhängig vom Stadtverband, ist. Es gibt auch mehrere selbständige Vereine in der gleichen Kommune, also ohne Stadtverband.<br />
<br />
BkleingG<br />
Wir haben vorrangig Gartenbau zu betreiben und können uns dabei erholen: Erzeugen von Obst, Gemüse, Zierpflanzen für den Eigenbedarf. Die Laube, nicht Garten-Haus, soll in einfaccher Ausführung sein.  So steht das etwa im Gesetz.<br />
Was folgt sind Auslegungen der Verbände und der Kommentare zum Gesetz.<br />
<br />
Wasserversorgung<br />
ist unabdingbar für den Gartenbau: Entweder jeder hat seinen Brunnen im Garten oder Wasser wird gepumpt aus einem Bach und Versorgung über Druckleitung (bei uns) oder Anschluß von Trinkwasser.<br />
<br />
Strom<br />
ist nach den Auslegungen nur als Arbeitsstrom, für Arbeiten im Garten, zulässig. Das geschieht oft durch Strom-Zapfsäulen an den Vereinswegen. Man versorgt dann bei Bedarf über Steckdosen mehrere Gärten.<br />
Ich habe direkte Leitung bis zur Laube. Außen an der Laube Steckdose = Arbeitsstrom. In der Laube Zähler und Reservesteckddose für Lampe, Radio. Kein Kühlschrank, kein Herd. Das reicht mir. Meine Wohnung ist einen Kilometer entfernt.<br />
Manche Vereine pfeifen auf die strengen Auslegungen. <br />
Deren Lauben sind total verstromt. Meistens lassen sie dann keine Kücheneinrichtungen zu, um die Anlage nicht zu einem Wochenend-Erholungsgebiet werden zu lassen.<br />
<br />
Wie wollt ihr das mit Wasser und Strom machen?<br />
Wie argumentiert der Stadtverband?<br />
Bitte Rückantwort im Forum oder direkt an "Horst"<br />
(mittels E-Mail).<br />
<br />
Grüße<br />
von <br />
Horst
Titel: Re : Strom , Wasser und Verband
Beitrag von: Rainer am 06. November 2002, 08:00:00
Hallo Horst,<br />
erstmal danke für deinen Beitrag.Unsere Gärten wurden dem Stadtverband fur Kleingärtner angeschlossen.Trotzdem mit dem Recht für Grabeland ausgestattet.Konkret ist der Stromversorger auch der Wasserlieferant und bereit uns zu beliefern.Voraussetzung ist eine Unterschrift des Stadtverbandes(Grundstückseigentümer)im Versorgungsvertrag.<br />
Diese lehnt der Verband ab,Begründung das gibt nur Ärger(?),hat aber so wörtlich nichts dagegen das ich mir Strom<br />
woher auch immer besorge!Ich(wir)kriegen aber keinen ohne<br />
diese Unterschrift.Was kann man tun?Deswegen auch der Gedanke u.a.Vereinsgründung.Der Stromversorger müßte uns dann als Eigentümer ansehen(Unterschrift),so unser Gedankengang!<br />
Gruß<br />
Rainer
Titel: Re : Strom , Wasser und Verband
Beitrag von: Horst am 16. November 2002, 11:53:00
Hallo Rainer.<br />
Ich dachte jemand anders beteiligt sich indessen.<br />
Also antworte ich wieder.<br />
<br />
Ja, der Grundstückseigentümer muß mit der Einrichtung von Strom- und Wasserversorgung auf seinem Grundstück einverstanden sein (Unterschrift). Der Grundstückseigentümer kann euren komischen Verein bzw. Verband überstimmen, falls ihr euch alle einig seid (Unterschriftsliste, z. B. "Wir wollen Strom und Wasser").<br />
<br />
Ist euer Stadtverband wirklich Eigentümer eures Grundstücks?<br />
Das wäre äußerst selten. Normalerweise ist ein Kleingarten-Verein bzw. - Stadtverband nicht Eigentümer, sondern nur Zwischenpächter des Grundstücks/der Grundstücke:<br />
Er ist Pächter von Grundstücks-Eigentümern (privat oder kommunal) und verwaltet gleichzeitig Anlagen und vergibt = verpachtet Kleingärten an Kleingärtner. Das ist euner Pachtvertrag = Kleingartenpachtvertrag = Unterpachtvertrag.<br />
Habt ihr sowas?<br />
Falls ihr Eigentümer eures Grundstücks werden wollt dann müßt ihr es kaufen.<br />
Was soll angeblich Ärger geben und mit wem?<br />
Wer hat euch wieso dem Stadtverband zugeordnet?<br />
<br />
Grüße von<br />
Horst<br />
Titel: Re : Strom u.Wasserversorgung
Beitrag von: Kleingartenvereine.de am 18. November 2002, 07:23:00
Stellt doch Eure Frage mal bei www.kleingartenvereine ins Forum, vieleicht kann dort jemand helfen.<br />
Mit frundlichem Gruß<br />
die Suchmaschine <br />
für Kleingartenvereine
Titel: Re : Strom u.Wasserversorgung
Beitrag von: Rüdiger Lienshöft am 27. Juni 2003, 18:19:00
Hallo Horst,<br />
<br />
nach dem Durchstöbern des Inhaltes im Forum scheinst Du mir<br />
eine kompetente Persönlichkeit in Fragen Bundeskleingarten-gesetz zu sein. Auch ich habe diesbezüglich einige Probleme. <br />
Seit November 1997 sind wir Pächter eines Parzelle von 500 qm in einem Kleingartenverein ohne Wasser und Arbeitsstrom sowie ohne irgendwelcher gemeinnützige Einrichtungen, außer ein Weg den man nur mit einem Bollerwagen bzw. Schubkarre befahren/begehen kann, in Nordthüringen. Wir sind 10 Parzellen mit momentan 8 Mitgliedern. Bei der Gartenübernahme habe ich außer einer schriftlichen Genehmigung zur Nutzung der Parzelle, keinerlei Dokumente die auf einen Verein hinweisen übergeben bekommen(Vereinsatzung; Rahmengartenordung o.Vereinsgartenordnung), geschweige denn, das ich auf das BKleingG aufmerksamgemacht worden bin.<br />
Für mich ergeben sich daraus eine Reihe von Fragen:<br />
1. Gibt es eine Mindestgröße für einen Verein bzw. welche  <br />
   Voraussetzungen müssen gegeben sei um einen Verein    <br />
   zugründen?<br />
2. Wo ist die Grundandienbarkeit mit Wasser und Strom  <br />
   schriftlich niedergelegt? Was könnte ich tun um Wasser <br />
   und Arbeitsstrom zu bekommen?<br />
3. Gibt es in Thüringen eine Verwaltungsvorschrift zum <br />
   BKleingG oder andere RL und AO diesbezüglich wie in den  <br />
   anderen Bundesländern? Wenn ja wo kann ich diese <br />
   beziehen? Im Internet habe ich dazu noch nichts finden <br />
   können!<br />
4. Wo kann ich in Erfahrung bringen wer Grundstückseigen-<br />
   tümer ist?<br />
5. Was passiert wenn ein Gartenfreund die 1/3 Regelung nicht<br />
   einhält?<br />
An Hand der Fragen kann man erkennen das es Probleme mit unserem Gartenvorstand gibt. Mit dennen zureden ist z.Zt. zwecklos. <br />
Das war´s für heute. <br />
MfG Rüdiger