Ich möchte in meinem Schrebergarten einen kleinen Gartenteich anlegen. Brauche ich dazu eine Genehmigung vom Vorstand?
Schöne Grüße!
prinzipiell nicht, außer ihr habt in euerer Satzung oder Gartenordnung diesbezüglich etwas zu stehen. Lies dir beides noch mal durch.
Ich würde an deiner Stelle den Vorstand schriftlich informieren, dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruss
Hallo Dina,
schau mal in Eure Kleingartenordnung. Da muss etwas über die Größe, Bauart und die Genehmigungsverfahren stehen.
Hans
Hallo Hans,
ich hab gerade in unsere Gartenordnung geschaut - da steht nichts über Gartenteiche. Gehört der Punkt zwingend rein? Biotope sind doch kleingärtnerisch ok als Erholungsfläche.
Hallo,
wie gross ist ein kleiner Gartenteich und wie soll die Ausführung sein?
Wir Aussenstehende können uns das bei den vielfältigen Ausführungen,
die möglich sind, so nicht vorstellen:
Kleine Kunststoffwanne nur mit Wasser?
Folie mit Pflanzen und mit Fischen als
Biotop?
Ein geplanter Teich als Biotop wurde schon als grösseres Planschbecken für Kinder benutzt.
Dagegen habe ich nichts. Aber so ist es mal eben.
Bitte schaut nochmals in eure Papiere auch unter bauliche Anlagen.
So ein Teich kann bei entsprechender Ausführung schon
als bauliche Anlage aufgefasst werden.
Bauliche Anlagen sind fast immer zu genehmigen.
Bei Änderung der Gartenordnung sollte bei baulichen Anlagen
,,einschliesslich Gartenteich bzw. Biotop" hinzu kommen.
Horst
Hallo Dina,
wer viel fragt, bekommt viel Antwort - selber lesen, denken, entscheiden ist besser.
Hallo Hans,
habt ihr bei Euch auch Passkontrolle am Anlageeingang?
@ Eckhard,
nicht nur das - auch Gesichtskontrolle !
Also Vorsicht, wenn Ihr mal nach Dresden kommt !
viele Frühlingsgrüße von
Hans
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Antworten, noch mal zur Klärung ich möchte eine feste Kunststoffwanne maximal 2 x 3 m (eher 2 x 2) mit einer Tiefe von 60 cm als Biotop ohne Fische anlegen. Ich plane also weder ein Schwimmbecken noch einen Riesenteich. In meiner Gartenordnung ist in einem Beispiel für einen vorbildlichen Garten auch ein Teich erwähnt. Kann ich jetzt beruhigt anfangen?
Viele Grüße
Dina
Hallo Dina; prima.
So sieht die Sache schon anders aus.
Steht auch was in der Gartenordnung über
die Verkehrssicherungspflicht?
Das bedeutet, dass durch die Sache
möglichst niemand zu Schaden kommt,
z. B. Sicherung gegen hinein fallen
von kleinen Kindern.
Das kann geschehen bei dicht umzäumntem
Garten durch Verriegung der Tür von innen
oder natürlich durch Abschliessen.
Hast Du keinen dichten Zaun, so musst Du
ein Netz über den Teich spannen.
Also sags dem Vorsitzenden.
Er wird über das Biotop sein Wohlwollen
kund tun und auf Sicherungen Deinerseits hinweisen.
Viel Spass mit dem Biotop.
Horst
Hallo aus München ,
Ich bin Vorstand einer Dauerkleingartenanlage ,
bei uns ist dieser zu genehmigen , dafür gibt es ein Formblatt, der Teisch darf 6 qm haben und 0,80 cm Tief sein , am besten den Vorstand fragen ,
oder beim Verband nachfragen .
Und BITTE an die Absicherung denken ( Kleine Kinder )
Gruss aus München
Hallo Gartenfreunde und Freunde
Bei uns ist die Größe in der GO festgelegt und beträgt ca 1% der Gartengröße, also 4-5m². Aber auch ich weise auf der Sicherung der Kinder hin. Ich weiß es ist hier schon öffters erwähnt worden aber man kann es ja nicht oft genug sagen, denn ein Menschenleben kann man mit nichts ersetzen.
Gruß Uwe