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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Elisabeth am 09. September 2003, 11:00:00

Titel: Gartenteiche und Kinder
Beitrag von: Elisabeth am 09. September 2003, 11:00:00
Hallo, ich bins mal wieder. <br />
<br />
viele meiner Nachbarn haben wunderschöne Gartenteiche angelegt. In unserem Verein sind nur 5 Kinder, davon habe ich 2 kleine, 3 und 5  jahre alt. 1 Kind befindet sich am anderen Ende der Anlage. Die Kinder laufen ständig hin und her. Vom Weg gehen die anderen Gärten ab. Die Tore sind selten verschlossen. Ich habe Angst, daß ein Kind in ein Garten läuft und mit dem Wasser sielt und dann etwas passiert. Wie kann eine gute Lösung für alle aussehen, ohne daß ich ständig mitlaufen muß und die Teichliebhaber ohne größeren Aufwand und ohne "Muß" ihr Hobbie weiterleben können. In unserem Verein wurden Kinder bisher nicht wahrgenommen. Vor uns gab es seit Jahren nur 1 kleines Kind und es durfte gar nichts.
Titel: Re : Gartenteiche und Kinder
Beitrag von: Norman am 10. September 2003, 09:38:00
Hi Elisabeth,<br />
da hast Du warscheinlich keinerlei Möglichkeiten! Die Aufsichtspflicht hast Du über Deine Kinder und nicht die anderen Gärtner über ihre Gartenteichen! Es ist schließlich ihre Parzelle und darin ist das Anlegen eines Gartenteiches jedem selber überlassen.<br />
mfg Norman
Titel: Verkerssicherungspflicht !
Beitrag von: Horst am 10. September 2003, 17:00:00
Elisabeth kommt ihrer Aufsichts-Pflicht gegenüber ihren Kindern nach, indem sie ständig hinter ihnen herläuft, damit sie wegen der Teiche nicht zu Schaden kommen.<br />
Die Kinder könnten nämlich ertrinken!<br />
<br />
Der Verein und damit die Teichliebhaber kommen ihrer Verkehrssicherungs-Pflicht offensichtlich  n i c h t  nach. <br />
Der Verein/Verband ist zuständig für die Verkehrssicherung in der Anlage: Er hat sicher zu stellen, daß niemand zu Schaden kommt.<br />
Das gilt z.B. für WCs, Wege, Zäune, Bewuchs, Spielplatz - <br />
und Teiche, lieber Norman!<br />
<br />
Der Landesverband Bayer. Kleingärtner <br />
(www.kleingarten-bayern.de) hat ein Merkblatt<br />
Nr. 2 "Sicherungspflicht bei Gartenteichen". <br />
Dort anrufen, anfordern. Gegen eine geringe Gebühr wird man das wohl zuschicken.<br />
<br />
Die Türen zu dem Gärten mit Teichen müssen immer verriegelt bzw. verschlossen sein, falls die Gärten sonst ausreichend <br />
umzäunt sind. Falls die Gärten nicht umzäunt sind, müssen die Teiche umzäunt sein oder sonstwie gegen Hereinfallen von Kleinkindern gesichert sein.<br />
<br />
Im Internet mit Suchmaschinen "Verkehrssicherungspflicht",<br />
"Verkehrssicherungspflicht bei Teichen" suchen.<br />
Dort findet man eine Menge.<br />
<br />
Tut denn hier der Verein nichts? <br />
<br />
Euer Horst<br />
<br />
Diesmal bin ich erbost.<br />
<br />
Titel: Re : Verkerssicherungspflicht !
Beitrag von: Norman am 10. September 2003, 23:15:00
Hallo Horst,<br />
wieso Du "erbost" bist kann ich nicht nachvollziehen!<br />
In einer Gartenparzelle die komplett eingezäunt ist greift die Verkerssicherungspflicht nicht im vollem Maße, da dadurch keine sogenannte "allgemeine Gefahrenquelle für Dritte" geschaffen wird.<br />
Nachzulesen unter:<br />
http://www.dlrg.de/Gliederung/Bayern/Oberpfalz/Amberg/tipps.htm<br />
mfg Norman
Titel: Re : Verkerssicherungspflicht !
Beitrag von: Elisabeth am 11. September 2003, 13:37:00
Lieber Hosrt, lieber Norman,<br />
<br />
ich danke Euch sehr für Eure Infos. Werde mir sofort die entsprechende Literatur besorgen. Bei uns ist es leider so, dass bisher kaum Kinder im Verein waren. In den letzten 5 Jahren waren gerade mal 2 Kinder ( dafür aber 5 Hunde). Hier muss ich langsam unsere Mitglieder an die Kinder heranziehen. Viele können den Umgang und auch Gefahren mit nicht erkennen. Aber mir ist sehr geholfen, wenn ich die Vorschriften kenne, und dann einen Weg finde. Auch unser Vorstand hat selbst keine Kinder, meint zwar sehr kinderklieb zu sein, aber ihm fehlt hier Erfahrung und auch ein "Problem sehen". Er meint zu diesem Thema, mußt halt mitlaufen. Ich kann dies aber nicht immer gewähren. Es kann und ist auch schon passiert, daß mein kleiner Sohn einfach "abgehauen" ist. Er will selbständig und erwachsen werden, Er ist ja schon 3 Jahre alt. Versteht Ihr ?
Titel: Re : Verkerssicherungspflicht !
Beitrag von: Norman am 11. September 2003, 15:26:00
Hi Elisabeth,<br />
ich verstehe dein Problem hinsichtlich der Gartenteiche! aber ich kann dazu nur das sagen was ich bereits in meinem anderen Beitrag mitgeteilt habe.<br />
Ich habe in meinem Gartn auch einen recht großen Teich von ca. 9000 Litern. In unserer Satzung steht diesbezüglich nur dass der Teich nicht größer als 6m² sein darf.<br />
Da meine Kinder auch in meinem Garten rumtollen habe ich meinen Teich mit einr teilweise aus Zaunanlage und teilweise aus Steingartenwall bestehenden "Anlage" eingezäunt. Und wenn Deine Nachbarn ihren Garten ebenfalls umzäunt haben, sehe ich darin keinerlei Problem! Oder sind Deine Kinder so agiel dass sie über einen ca. 80cm hohen Zaun ohne weiteres rüberspringen könnten? Und wenn der Garten Deiner nachbarn wärend ihrer Anwesenheit nicht verschlossen ist, so sind die Nachbarn doch stehts anwesend?<br />
Oder habe ich da irgendetwas falsch verstanden?<br />
mfg Norman<br />
P.S. ich bin nicht "erbost" ;-)
Titel: Re : Verkerssicherungspflicht !
Beitrag von: Elisabeth am 11. September 2003, 15:56:00
Danke Norman,<br />
<br />
es ist so, dass viele Gärten - vielleicht auch nur für kurze Zeit - nicht immer geschlossen sind.d.h. ungehinderter Zutritt. Ich kenne nicht alle Gärten, weiß aber das viele Teiche und Pools (gerade diesen Sommer) haben.<br />
<br />
Elisabeth
Titel: Verkehrssicherungspflicht
Beitrag von: Horst am 12. September 2003, 11:44:00
Liebe Gartenfreunde.<br />
Wenn amn sich dem am 10. 9. von Norman agegebenen Link nachgeht, so stellt man fest, daß er Punkt 3. (allgemeine Gefahrenquelle) beachtet, aber nicht 4., 5. und 6., die Kinder/Kleinkinder (Gefahrenquelle für Kinder/Kleinhinder) behandeln.<br />
Der Link bezieht sich auf Gärten allgemein. Sieht man sich also dort alle Punkte genauer an, so wird auch dort bestätigt: Nicht gesicherte Teiche in Kleingärten mit offenen Türen bzw. nicht gesicherten Türen stellen eine besondere Gefahrenquelle für Kleinkinder dar.<br />
Aus meinem Beitrag vom 10.9. ist doch ersichtlich (?), daß beides greifen muß: Aufsichtpflicht der Eltern gegenüber den Kindern   u n d  Verkehrsicherungspflicht des Vereins wegen der Kinder. Der Verein braucht die Teichliebhaber bloß anzuweisen die Türen ständig geschlossen und am besten von innen verriegelt zu halten. In unserem Verein achten wir wegen der vielen Kinder besonders darauf.<br />
Bei guten Vereinen steht sowas in der Gartenordnung.<br />
Falls dann was passiern sollte sind beide dran: Eltern und Teichliebhaber, der Verein ist dann aus dem Schneider.<br />
<br />
Eltern haben es sowieso schon schwer, besonders in Kleingärten.<br />
<br />
Was meint ihr?<br />
<br />
Horst<br />
<br />
(Erbost bin ich gegenüber Halbwahrheiten.)<br />
Titel: Re : Verkehrssicherungspflicht
Beitrag von: Norman am 12. September 2003, 12:54:00
Hallo Horst,<br />
dann meinen wir im Grunde genommen dass gleiche! Ich bin von verschlossenen Gartentüren ausgegangen, und meine Bemerkung zur Aufsichtspflicht bezog sich auch darauf. Also genauer gesagt, darauf dass man aufpassen muss dass die Kinder nicht über die Zäune anderer Gartenmitglieder steigen und somit in Gefahr geraten. Und in einem eingezäuntem Garten ist es nun mal nicht, oder nur schwer, möglich jemandem eine Umzäunung seines Gartenteiches vorzuschreiben. So und nicht anderst habe ich dazu etwas geschrieben!<br />
Und auch wenn Dir meine Meinung nicht in den Kram passt, oder wir uns missverstanden haben, finde ich einen so schnippischen und unpassenden Ton, wie er von Dir rüberkam absolut überflüssig! Dies ist nun mal ein Forum, und der Sinn eines solchen liegt im Erfahrungsaustausch und in der Diskussion.<br />
mfg Norman
Titel: Re : Verkehrssicherungspflicht
Beitrag von: susanne am 12. September 2003, 19:38:00
Titel: Re : Verkehrssicherungspflicht
Beitrag von: susanne am 12. September 2003, 19:47:00
sorry<br />
habe eben die falsche taste gedrückt<br />
zum thema<br />
ich dachte bisher,das wir verpflichtet sind,in abwesendheit unsere tore zu verschliessen,um unbefugten den zutritt zu verwehren.<br />
und wenn wir in unserem garten einen gefahren bereich errichten,sprich pool oder teich,gelten doch verscherfte regeln,oder?<br />
aber mal ganz ehrlich.liegt das kind, sprichwörtlich im brunnen,sind doch als erstes die eltern dran.<br />
ich denke mal,hier sind mehrere probleme in einem verpackt.
Titel: Re : Verkehrssicherungspflicht
Beitrag von: Franz am 01. Oktober 2003, 12:46:00
Hallo zusammen<br />
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Ich empfehle allen Gartenfreunden, sich an den Beiträgen von Horst zu orientieren.<br />
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Der Verursacher einer Gefahrenquelle (in diesem Falle ein Teich) hat absolut für die Verkehrssicherungspflicht zu sorgen. Das gilt auch, wenn gar keine Kinder in der Anlage sind. es kommt ja auch mal Besuch mit Kindern. Oder, wenn die Öffentlichkeit der Anlage gewahrt ist, Spaziergänger.<br />
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Im Bereich Kleingartenanlage ist es selbstverständlich, dass der Verein â€" vertreten durch den Vorstand â€"  seinen Mitgliedern (Pächtern) die Erstellung eines Teiches genehmigen muss.<br />
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Dabei muss er natürlich auf die genehmigte Größe hinweisen und zudem ausdrücklich auf die Verkehrssicherungspflicht. <br />
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Was aber ein Teich mit 9.000 Litern Wasser in einem Kleingarten zu suchen hat ist mir im Hinblick auf die kleingärtnerische Nutzung einer Parzelle etwas schleierhaft.<br />
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Grüße von Franz