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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Rosenfan am 24. April 2024, 16:36:45

Titel: Smoker am Gartenzaun
Beitrag von: Rosenfan am 24. April 2024, 16:36:45
Unsere Nachbarn haben einen Smoker aufgestellt, der unmittelbar direkt an unserem Gartenzaun und ca 1 ½ Meter von unserer Terrasse entfernt steht. Er grillt mit Holzkohle und macht oftmals Brandbeschleuniger mit ins Feuer.

Er ist ein Vielgriller und wir sitzen hier regelmäßig in einer starken Rauchwolke.

Den Nachbarn haben wir mehrmals gebeten, diesen Smoker etwas weiter weg zu stellen, damit wir nicht ständig eingenebelt werden. Leider ist der Nachbar sehr uneinsichtig. Zu Ostern hatten wir dieses Problem erneut und mussten quasi aus dem Garten flüchten, weil ein Aufenthalt auf der Terrasse nicht möglich war.

Er ist uns zu Ostern auch noch frech gekommen, wir würden ihm ,,auf den Sack" gehen und seine ebenfalls anwesende Mutter brüllt noch rüber, ich könnte demnächst ,,aus der Schnabeltasse" trinken.

Ich wollte unseren ersten Vorstand hierauf ansprechen, sowie die Gartenbegehung ist bzw. die erste Sprechstunde des Jahres stattfindet. Ich habe jedoch wenig Hoffnung, dass das ein Ergebnis bringt, da der erste Vorstand der beste ,,Saufkumpan" von unserem Nachbarn ist. Der zweite Vorsitzende, zu dem wir ein gutes Verhältnis haben, ist inzwischen aus dem Amt ,,gemobbt" worden.

Was können wir gegen diesen Nachbarn unternehmen? Kann man sich in diesem Fall an den Bezirksverband wenden, falls der Vorstand hier untätig ist?

Wie sieht es hier mit der Entfernung des Smokers zum Gartennachbarn aus? Darf der Smoker direkt am Zaun stehen? Greift hier das Emissionsschutzgesetz?

Titel: Aw: Smoker am Gartenzaun
Beitrag von: Rosenfan am 28. April 2024, 11:26:06
Kann hier keiner weiterhelfen ?
Titel: Aw: Smoker am Gartenzaun
Beitrag von: Tine987 am 29. April 2024, 15:56:15
Leider gibt es keine gesetzliche Regelung, aber es wird empfohlen das ein Grill min. 3 m von der Grenze/Nachbarn aufgestellt werden kann.
Liegt eine Belästigung durch Rauchentwicklung vor, das trotzdem den Vorstand darüber informieren.
Sollte es zu keiner Einigung kommen bzw der Vorstand untätig bleiben dann entweder sich an den Bezirksverband oder das Ordnungsamt wenden.