Hallo,<br />
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seit neuestem ist angeblich eine Genehmigung für ein "Plastik"Tomatenhaus nötig. Mit genauer Größenangabe und unsinnerweise auch Standortangabe (also meine Tomaten stehen jedes Jahr woanders -Stichwort Wechsel der Fruchtfolge).<br />
Weiß jemand von diesem Gesetz? Wenn ja, wo steht das?<br />
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Vielen Dank<br />
C. Rauch<br />
München
Hallo C. Rauch,<br />
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leider weiß ich nicht welche Richtlinien es in Bayern gibt. Also bei uns in NRW, gibt es keine Angaben das ein Tomatenhaus genehmigt werden muss. Dies gilt nur für Gewächshäuser, ausserdem muss man bei Tomaten keine Fruchtfolge einhalten, sie können ruhig über mehrere Jahre an einem Platz stehen.<br />
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Viele liebe Grüße<br />
Russell
Hallo, bei uns in Schleswig-Holstein gilt genau das Gleiche.<br />
NUR!!! Ob Gewächshaus oder aus Plstik gestaltetes Tomatenhaus darf nicht mehr als 3 % der Grundfläche des Gartens überschreiten.<br />
Ich hoffe Dir geholfen zu haben!!!<br />
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Gut Grün<br />
Silvia
Hallo C. Rauch !<br />
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Ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht, müsste sich aus der Vereinsgartenordnung bzw. der Rahmengartenordnung Deines Landesverbandes ergeben.<br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
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Tom
In Sachsen muß man so etwas auch nicht beantragen. So lange das Gewächshaus kein Fundament hat, also nur in der Saison steht muss es auch nicht beantragt werden.
Hallo<br />
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Das ist völliger Unsinn. Ein Tomatemhaus aus Plastik dient der kleingärtnerischen Nutzung. es stellt keine bauliche Veränderung der Parzelle dar.
Hallo Lothar,<br />
das stimmt nicht ganz. Es kommt auf die Größe an.