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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: C. Rauch am 21. Mai 2004, 08:09:00

Titel: Genehmigung Tomatenhaus
Beitrag von: C. Rauch am 21. Mai 2004, 08:09:00
Hallo,<br />
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seit neuestem ist angeblich eine Genehmigung für ein "Plastik"Tomatenhaus nötig. Mit genauer Größenangabe und unsinnerweise auch Standortangabe (also meine Tomaten stehen jedes Jahr woanders -Stichwort Wechsel der Fruchtfolge).<br />
Weiß jemand von diesem Gesetz? Wenn ja, wo steht das?<br />
<br />
Vielen Dank<br />
C. Rauch<br />
München
Titel: Re : Genehmigung Tomatenhaus
Beitrag von: Russell am 21. Mai 2004, 11:29:00
Hallo C. Rauch,<br />
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leider weiß ich nicht welche Richtlinien es in Bayern gibt. Also bei uns in NRW, gibt es keine Angaben das ein Tomatenhaus genehmigt werden muss. Dies gilt nur für Gewächshäuser, ausserdem muss man bei Tomaten keine Fruchtfolge einhalten, sie können ruhig über mehrere Jahre an einem Platz stehen.<br />
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Viele liebe Grüße<br />
Russell
Titel: Re : Genehmigung Tomatenhaus
Beitrag von: Silvia am 23. Mai 2004, 20:05:00
Hallo, bei uns in Schleswig-Holstein gilt genau das Gleiche.<br />
NUR!!! Ob Gewächshaus oder aus Plstik gestaltetes Tomatenhaus darf nicht mehr als 3 % der Grundfläche des Gartens überschreiten.<br />
Ich hoffe Dir geholfen zu haben!!!<br />
<br />
Gut Grün<br />
Silvia
Titel: Re : Genehmigung Tomatenhaus
Beitrag von: Tom am 24. Mai 2004, 10:42:00
Hallo C. Rauch !<br />
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Ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht, müsste sich aus der Vereinsgartenordnung bzw. der Rahmengartenordnung Deines Landesverbandes  ergeben.<br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom
Titel: Re : Genehmigung Tomatenhaus
Beitrag von: Corina am 30. Mai 2004, 22:19:00
In Sachsen muß man so etwas auch  nicht beantragen. So lange das Gewächshaus kein Fundament hat, also nur in der Saison steht muss es auch nicht beantragt werden.
Titel: Re : Genehmigung Tomatenhaus
Beitrag von: Lothar am 22. Juni 2004, 13:36:00
Hallo<br />
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Das ist völliger Unsinn. Ein Tomatemhaus aus Plastik dient der kleingärtnerischen Nutzung. es stellt keine bauliche Veränderung der Parzelle dar.
Titel: Re : Genehmigung Tomatenhaus
Beitrag von: markus am 30. Juni 2004, 12:56:00
Hallo Lothar,<br />
das stimmt nicht ganz. Es kommt auf die Größe an.