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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: karin am 17. April 2005, 17:33:00

Titel: verjährung
Beitrag von: karin am 17. April 2005, 17:33:00
Wie lange sind die Verjährungsfristen für eine Jahresabrechnung für wasser und strom vom Verein an ein Mitglied ??
Wer weiss was ??

Gruß
Karin
Titel: Re : verjährung
Beitrag von: Reinhard am 19. April 2005, 10:31:00
Laut BGB beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist.
Allerdings kann die Mitgliederversammlung vereinsintern andere Fristen festlegen.

Gruß Reinhard
Titel: Re : verjährung
Beitrag von: karin am 19. April 2005, 13:58:00
hallo Reinhard

wie kommst Du auf die 3 Jahre ??
im BGB § 195 regelmäßige Verj. Dreißig Jahre
dann gibts § 196 mit 2 Jahren und § 197 mit 4 Jahren.
Ist auch uns allen nicht ganz klar.
Die 4 Jährige Verj. betrifft unter anderem Rückstände von miet und pacht. Hat aber mit den Gebühren nichts zu tun. Weisst du mehr als wir ??

Gruß karin
Titel: Re : verjährung
Beitrag von: Reinhard am 19. April 2005, 17:04:00
Hallo Karin, wie wäre es mit dem Neukauf eines BGB? :-)
Die Verjährungsvorschriften des BGB (§ 194 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/194.html)) wurden durch das sog. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geändert. So wurde die Regelverjährung von 30 Jahren verkürzt auf drei Jahre; Hemmung und Neubeginn (früher Unterbrechung) sind neu geregelt. Die Neufassung gilt ab 1. Januar 2002.

Gruß Reinhard
Titel: Verjährung wurde geändert.
Beitrag von: Horst am 20. April 2005, 05:15:00
Liebe Freunde,
preiswert ist mit 8,50 Euro der Beck-Rechtsberater im dtv "Vereine gründen und erfolgreich führen" von Sieghart Ott. 9. Auflage von 2002. ISBN 3-423-05231-7.

/// Seite 90:
Wie Reinhard erwähnt ist die Verjährung ab 1. 1. 2002 jetzt drei Jahre.

Übrigens kann einem Kleingarten-Pächter wegen "Verweigerung geldlicher Gemeinschaftsleitungen" gemäß Â§ 9 (1) 1. mit (2) 1. nach dem BKleingG gekündigt werden.

Horst
Titel: Re : Verjährung wurde geändert.
Beitrag von: karin am 20. April 2005, 13:06:00
hallo Reinhard,
hast natürlich recht, mein BGB ist von 2001.hb erst gedacht das mit den 30 J wäre ein Druckfehler, habs aber auch inzwischen beigoogle nachgelesen. So können Missverständnisse entstehen.
Aber trotzdem vielen Dank für Deine Antworten
+
Gruß Karin
Titel: Re : Verjährung wurde geändert.
Beitrag von: karin am 20. April 2005, 13:06:00
hallo Reinhard,
hast natürlich recht, mein BGB ist von 2001.hb erst gedacht das mit den 30 J wäre ein Druckfehler, habs aber auch inzwischen beigoogle nachgelesen. So können Missverständnisse entstehen.
Aber trotzdem vielen Dank für Deine Antworten
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Gruß Karin