Ist es so, dass außer dem jährlichen Pachtzins
diese Gebühr einmalig an den Kleingarten-
verein zu entrichten ist? Ich möchte nämlich
einen Kleingarten pachten.
Schöne Grüße
Ursel
zur Erfüllung ihrer Aufgaben:
1. Einmalige Aufnahmegebühr, oft auch Verwaltungsgebühr
genannt(5 Euro sind angemessen):
Aushändigung von Pachtvertrag, Satzung, Gartenordnung
+ Einführungsgespräche etc.
2. Jährlich Vereinsbeiträge für Verwaltung
(Auslagen für Vorstand, Schriftverkehr)
und Investionen einschl. Reperaturen.
3. Jährlich Pacht für die Gartenfläche
+ anteilige Vereinsflächen.
4. Jährlich Strom + Wasser, falls unter Regie des Vereins.
5. Umlagen für einmalige Zwecke,
z.B. unvorhergesehene teure Reperatur.
Umlagen sind sehr selten.
Erkundige dich doch bitte direkt beim Verein.
Besuche das Vereinsheim: Rede mit den Leuten dort.
Da erfährt man so manches.
Grüße von Horst