gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Heinz Seelmann am 09. Oktober 2000, 21:11:41

Titel: Bestandschutz
Beitrag von: Heinz Seelmann am 09. Oktober 2000, 21:11:41
Der Begriff Bestandschutz ist aufgetaucht und ich kann da nicht viel mit anfangen.Wo kann ich darüber etwas nachlesen oder erfahren.Es geht mir hier in erster Linie in unseren Kleingarten, um Bauten und, (oder)Dinge die es  schon länger gibt. Ich meine damit z.B. Anbauten, Überdachungen und Ähnliches, das bereits lange bestehen und geduldet wurden, und plötzlich weg sollen.Vielen Dank im Voraus.
Titel: Re : Bestandschutz
Beitrag von: Horst am 11. Oktober 2000, 08:11:27
Bestandschutz für rechtmäßig errichtete zu große Gartenlauben.

Unser "Grundgesetz", das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt mit § 18 Abs.1 Überleitungsvorschriften für Lauben:
Vor Inkrafttreten des Gesetzes (das ist der 1.4.1983) rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3 Abs. 2 BKleingG
vorgeschriebene Größe (höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachter Freisitz) überschreiten , können unverändert genutzt werden. Zu große Laube selber oder Überdachungen und Anbauten, die zu großer Laube führten, müssen also vor dem 1.4.83 rechtmäßig errichtet worden sein.
Nur diese genießen Bestandschutz für die Dauer der Nutzung.
Nach dem 1.4.83 errichtete zu große Lauben oder Überdachungen und Anbauten, die dazu führten, daß die 24 Quadratmeter überschritten wurden, genießen keinen Schutz und müssen zurückgebaut werden, falls es Verein/Verband oder Grudstückseigentümer jetzt verlangen. Nach dem 1.4.83 von wem auch immer geduldete Abweichungen - z. B. vom Vereinsvorstand - haben meiner Meinung nach auch keinen Bestandschutz, es sei sie sind z. B. mit dem Grundstückseigentümer ausdrücklich vereinbart.