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Lauben-Vielfalt: Gartenhäuser kunterbunt
24 m² Freiraum für die individuelle Gestaltung
Foto: Wagner
Ein Dach überm Kopf – das wünschen sich alle Menschen. Es gibt Sicherheit gegen Wetterunbilden, und nicht nur Mensch und Tier, auch Möbel, Werkzeug und notfalls Pflanzen finden dort ein trockenes und meist auch warmes Plätzchen. Im Kleingarten gestattet der Gesetzgeber die Laube, wenn auch nur in bestimmten Größen und Ausstattungen. Innerhalb dieser Vorgaben ist aber vieles möglich. Der Gestaltungsspielraum reicht vom Eigenbau über die Kombination von Fertigbauteilen mit Eigenleistung bis hin zur Laube „von der Stange“. Mit etwas Fantasie werden Lauben zum Herzen der kleinen Paradiese.
Foto: Wagner
Von Hütten und Palästen
Das macht auch die Ausstellung „Hütten und Paläste“ im Deutschen Kleingartenmuseum in Leipzig deutlich, die noch bis Ende April 2013 zu sehen ist. Bilder und Dokumente zeigen, wie sich die Laube im Laufe der Zeit entwickelt hat: von der namengebenden Wein- oder Rosenlaube zur Zeit Christi über die elegante offene Laube in den Gärten wohlhabender Bürger im 18. und 19. Jahrhundert, über die Notunterkunftslaube in den Barackensiedlungen vor den Toren der Städte in den Kriegsjahren des 20. Jahrhunderts bis hin zur Gartenlaube der heutigen Kleingärtner.
Je mehr der Anbau von Obst und Gemüse im Mittelpunkt der Gartennutzung stand, desto unwichtiger wurde der ästhetische Anspruch. Das Begleitheft zur Ausstellung „Hütten und Paläste“ dokumens;tiert, wie sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beispielsweise der Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands (RVKD) darüber Sorgen machte, dass das „unschöne Aussehen“ zu einer unsicheren Existenzgrundlage einiger Areale führen könnte. Das ging so weit, dass von Seiten der Behörden mit Gestaltungserlassen und uniformen Laubentypen versucht wurde, Einfluss auf das Aussehen der Anlagen zu nehmen.
Foto: Wagner
Immer wieder standen Gestaltung, Ausstattung und Dachneigung zur Diskussion, doch einig waren sich alle Behörden in Bezug auf die Größe. Klein sollte die Laube sein, und grundsätzlich nicht zum Bewohnen geeignet. Doch „klein“ ist eben auch ein dehnbarer Begriff. Wurde 1940 noch befunden, dass ein Garten von 300 m² Grundfläche keineswegs eine größere Laube als 12 m² verträgt, so galt in den 70er und 80er Jahren eine Laubengröße von 15 m² mit weiteren 9 m² überdachter Freisitz- oder Nutzfläche als zweckmäßig. Mit der Einführung des Bundeskleingartengesetzes wurde 1983 daraus:
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Um die Kleingärtner mit bestehenden Lauben nicht zu verprellen und die behördlich genehmigten, großzügigeren Bauformen aus den Zeiten der DDR (30 m² überbaute Fläche waren erlaubt) mit Bestandsschutz zu versehen, ergänzte man das Gesetz um:
§ 18 Überleitungsvorschriften für Lauben
(1) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3 Abs. 2 vorgesehene Größe überschreiten, können unverändert genutzt werden.
(2) Eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Befugnis des Kleingärtners, seine Laube zu Wohnzwecken zu nutzen, bleibt unberührt, soweit andere Vorschriften der Wohnnutzung nicht entgegenstehen. Für die Nutzung der Laube kann der Verpächter zusätzlich ein angemessenes Entgelt verlangen.
Foto: Wagner
Kreativer Freiraum heute
Die 24 m² überbaute Fläche sind heute nach wie vor das Richtmaß. 24 m² sind nicht wenig, viele Studenten wären froh, hätten sie diesen Platz zur Verfügung. Diese Fläche unterliegt vielerorts keinen Gestaltungsreglementierungen und bietet viele Ausbau- und Einrichtungsmöglichkeiten, die auch dem modernen Anspruch an die Laube als Sommerhaus gerecht werden.
Lauben sind in jedem Fall mehr – und sollen auch mehr sein – als reine Unterkünfte für Gartengerätschaften. Sie bieten Wärme, Trockenheit und Wohnlichkeit. Und das ist auch gewollt, in den Vereinen und politisch. Bio- oder Chemietoilette (wo kein Wasserklosett erlaubt) und Wasser für Hände und Gesicht machen es möglich, sich im Garten über viele Stunden wohl zu fühlen.
Uniformität ist in modernen Laubensiedlungen nicht mehr gewünscht. Das zeigt gerade die neue Anlage auf dem Gelände der Internationalen Gartenschau 2013 (IGS) in Hamburg. Den verschiedenen Altersstufen, der unterschiedlichen Herkunft und den Geschmacksvorlieben der Gartenfreunde wird Gestaltungsfreiraum eingeräumt. Die Kleingärten des neu gegründeten Vereins „Grüne Freiheit“ e.V. -759- bilden mit ihren Lauben einzelne kleine „Dörfer“ mit jeweils eigenen Dorfplätzen.
Foto: Barg
Laubenschau auf der IGS
Holz ist und bleibt der Werkstoff, aus dem die meisten Lauben gebaut werden. Es ist günstig, flexibel und natürlich. „Das gesamte Dorf steht unter dem Motto „Kleingärten – individuelle, gemütliche, grüne Oasen“, sagt Roger Gloszat, im Landesbund der Gartenfreunde Hamburg zuständig für die Fachberatung und die Kleingärten auf der IGS. Individualität spiegelt sich besonders in den Dachformen wider. Es gibt Pultdächer, Satteldächer, Flachdächer, Zeltdächer und kreative Sonderformen. In der neuen Kleingartensiedlung auf der IGS müssen lediglich Grenzwerte eingehalten werden, die in der Gartenordnung verankert wurden. So darf die Gesamthöhe einer Satteldach-Laube 3,60 m nicht überschreiten, eine Flachdachlaube darf nicht höher als 2,75 m sein.
Diese Höhe wird von der Bodenplatte der Laube aus gemessen. Womit gleich der nächste kreative Freiraum entsteht. „Die Asia-Laube steht auf Pfählen, die Bodenplatte hat keinen Kontakt zum Erdreich.“ erklärt Gloszat, „Dies soll zeigen, dass der Individualität und Kreativität beim Laubenbau innerhalb der bekannten Regularien keine Grenzen gesetzt werden. Erlaubt ist, was gefällt.“ Neben Asien-Flair lässt sich auch das Gefühl vermitteln, im wilden Westen oder in den Bergen die Freizeit zu verbringen.
Um Nutz- und Genussansprüchen gerecht zu werden, haben die neuen Lauben in Hamburg einen separaten Geräteraum. Der empfiehlt sich auch, denn wer will schon zwischen Schubkarre und Häcksler sein Feierabendbier trinken? Zumal Zwischenwände aus Holz ja nicht viel Platz in Anspruch nehmen, aber für viel Ordnung sorgen können. Denkbar sind auch die bereits in der August-Ausgabe erwähnten Falttüren, mit denen sich der Anblick von Arbeit und Geschäftigkeit mit einem Handgriff wegschieben lässt.
Mobilen Fortschritt nutzen
Foto: Düker
Zeit und Forschung arbeiten für die Kleingarten-Idylle. Denn vieles, was bislang nicht möglich ist, weil Strom und Trinkwasser mit Kanalanschluss fehlen, wird es in absehbarer Zeit geben. Zumindest die mobile Energieversorgung hat den Gartenfreund bei allen Gartengeräten schon längst von der Steckdose unabhängig gemacht. Es gibt sogar schon Akku-Espressomaschinen und Akku-Stabmixer. Wenn dann auch noch eine kleine Photovoltaikanlage auf dem Dach einen Energiespeicher in der Laube versorgt, können in Zukunft vielleicht auch Kühlschrank und Lampen in der Sommersaison betrieben werden. Aktuell sind solche Energiespeicher noch nicht wirtschaftlich, doch das wird sich ändern.
Ebenfalls noch kaum gebaut werden Dächer mit Glaselementen, die auch im Winter eine gute Lichtversorgung in der Laube gewährleisten. Ein teurer Spaß – noch – aber eine Möglichkeit, die Laube als Winterquartier für empfindliche Kübelpflanzen besser nutzen zu können.
Laubendächer werden außerdem noch viel zu wenig extensiv begrünt, dabei reicht die Stabilität der Dächer in der Regel dafür aus. Denkbar wäre es auch, die Dachfläche aktiv zu nutzen. Während die Fläche unter aufgeständerten Lauben sicher eher zu einem Abladeplatz für Unrat verkommen würde, weil sich dort keine sinnvolle Nutzung anbietet, wäre der Dachgarten auf der Laube eine Flächenerweiterung, die nicht gegen die Vorschriften verstoßen würde – vorausgesetzt, es klappt mit dem Nachbarn, in dessen Garten man von oben bessere Einblicke hätte.
Baugenehmigungsrecht ist Ländersache
Was wie und wo gebaut werden darf, regeln die Bundesländer selbst. Dafür gibt es die Landesbauordnungen. Im Großen und Ganzen sind diese aber sehr ähnlich. Fast alle regeln die „Genehmigungspflicht und Genehmigungsfreiheit“ sowie die konkreten „verfahrensfreien Vorhaben“, d.h. die Bauwerke, die auch ohne das Verfahren „Baugenehmigung“ errichtet werden dürfen.
Entweder im entsprechenden Paragrafen oder im dazugehörigen Anhang findet sich, dass Gartenlauben in genehmigten Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes stets unter diese „verfahrensfreien Vorhaben“ fallen. Es gibt auch Bundesländer – etwa Bremen – in deren Landesbauordnung zusätzlich Grenzabstände, Trauf- und Firsthöhen in dem Regelwerk festgesetzt sind. Alle Landesbauordnungen findet man online (z.B. www.bauordnungen.de), es ist also kein Problem, sich über die jeweiligen Festsetzungen zu informieren.
Gitta Stahl
Nützliche Links:
www.gartenhaus-guenstig.de
www.zuhausewohnen.de/galerie/gartenlauben-fuer-individualisten
www.kummer-holzhausbau.de
www.butenas-holzbauten.de
www.gartenhaus-gmbh.de
www.gartenhaus-online.de
www.karibu.de
www.gartenhauswelt.de
www.finnhaus.de
www.zweithaus.com
www.blockhaus-gartenhaus.de