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Bewährung für Glyphosat

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  • Risikobewertung
  • Pflanzenschutzmittel
  • Umweltschutz

Bewährung für GlyphosatFoto: Verlag W. Wächter

Zwei Tage vor Ablauf der Zulassungsfrist für Glyphosat hat die Europäische Kommission die Ge­neh­mi­gung des Wirkstoffs verlängert. Zuvor hatten sich die EU-Staaten nicht auf eine Neuzulassung einigen können.

Spätestens bis Ende 2017 soll jetzt über eine neue Genehmigung entschieden werden. Bis dahin soll die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine neue Risikobewertung für Glyphosat vor­le­gen. Verkauf und Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sind also weiterhin erlaubt. Von Umweltschutzverbänden und Agrar-Lobbyisten wurde die Entscheidung glei­cher­ma­ßen kritisiert. Lediglich die „Arbeitsgemeinschaft  Glyphosat“ (AGG), ein Zusammenschluss von Pflanzenschutzmittelherstellern begrüßte die Entscheidung.

Zur AGG gehört auch Monsanto. Kürzlich hatte die Bayer AG verkündet, Monsanto übernehmen zu wollen. Zeitgleich hatte Bayer den Verkauf seiner Gartensparte bekannt gegeben: „Bayer Garten“ wird vom französischen Pflanzenschutzmittelhersteller SBM Développement übernommen. Der Verkauf soll bis Oktober abgeschlossen sein.

sök