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Bio-Saatgut ist nicht gleich Bio-Saatgut

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Bio-Saatgut
  • EU-Öko-Verordnung

Bio-SaatgutFoto: Scheu-Helgert

Saatgut, das als Bio-Saatgut verkauft wird, muss grundsätzlich nach den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung produziert werden. Diese besagt u.a., dass mineralische Dünger und che­misch-syn­the­ti­sche Pflanzenschutzmittel verboten sind. Die Vorgaben beziehen sich aber nur auf die Mutterpflanzen, aus de­nen das Saatgut gewonnen wird. Diese Mutterpflanzen können aber aus konventionell erzeugtem Saatgut herangezogen werden. Ebenso können konventionell erzeugte Pflanzen auf einem Biobetrieb gekreuzt und das entstandene Hybrid-Saatgut (F1) anschließend als „Bio“ verkauft werden.


Bio-Siegel


Vor allem die Erzeuger-Verbände von Bio-Saatgut (Naturland, Demeter und Bioland) gehen noch weiter. Hier müssen mehrere Generationen biologisch angebaut werden, bevor die Pflanzen zur Saatgutgewinnung genutzt werden dürfen. Nur in Einzelfällen sind davon Ausnahmen möglich. Bei Demeter sind auch F1-Hybride nicht erlaubt, bei Naturland und Bioland sollen samenfeste Sorten lediglich den F1-Hybriden vorgezogen werden.

gvi