- Gut zu wissen
Teilverbot von Neonicotinoiden
Foto: mauritius images/McPhoto/Bilderbox/Alamy
Eine gute Nachricht für Bienen: Die EU-Staaten haben einem Freilandverbot der drei neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zugestimmt. Sie dürfen künftig nur noch im Gewächshaus angewendet werden. In Deutschland sind noch 14 Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen zugelassen, allerdings nur für berufliche Anwender: Bereits 2013 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Haus- und Kleingartenbereich das „Ruhen“ für Pflanzenschutzmittel mit den drei Wirkstoffen verfügt.
Anlass war eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), nach der die Mehrzahl der Anwendungen neonicotinhaltiger Pflanzenschutzmittel ein Risiko für Wild- und Honigbienen darstellt. Im März dieses Jahres wurde dies noch mal bestätigt: In einer neuen Studie hatte die EFSA die Untersuchung zu den Auswirkungen auf weitere Wildbienenarten ausgeweitet und vor allem auch zusätzliche Wirkungswege, wie über Guttationsflüssigkeiten (über Wurzeldruck abgeschiedene Wassertröpfchen) untersucht. In die Studie flossen außerdem zahlreiche weitere Studien ein, die Neonicotinoide mehrheitlich als bienengefährlich eingestuft haben. Der Chemiekonzern Bayer kritisierte das Verbot als „schlechter Deal für Europa“.
sök