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Urteil zu neuen Züchtungsmethoden

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Züchtungsmethoden, Urteile, Molekularbiologie, Pflanzenzucht

ZüchtungsmethodenFoto: vchalup/Adobe Stock

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof Pflanzen bzw. Samen, die mit neuen molekularbiologischen Methoden gezüchtet wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Das betrifft etwa Sorten, die mit der viel diskutierten CRISPR/Cas-Technik gezüchtet wurden. Mit diesem Verfahren kann gezielt das Genom einer Pflanze verändert werden, um etwa bestimmte Resistenzen zu erhalten. Diese Sorten müssen jetzt im Handel gekennzeichnet werden und unterliegen strengeren Auflagen bei der Markteinführung.
Umweltschutzverbände begrüßten das Urteil, da es die Verbraucher vor möglichen Gefahren schütze. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter kritisierte, dass der Gerichtshof nicht berücksichtigt habe, dass sich die neuen Züchtungen – sofern keine Fremd-DNA eingebaut wird – nicht von natürlich entstandenen oder klassisch gezüchteten Pflanzen unterscheiden.
Ältere Züchtungsmethoden, wie z.B. die ionisierende Bestrahlung oder die chemikalische Behandlung von Pflanzen bzw. Samen, bleiben von der Regel ausgenommen.

sök