- Gut zu wissen
Vorsicht bei pflanzlichen Urlaubssouvenirs
Foto: agroscope.ch
Sommerzeit ist Reisezeit – dabei geraten Touristen schnell in Versuchung, Pflanzen, Schnittblumen, Früchte, Gemüse, Stecklinge oder Samen als „Mitbringsel“ einzupacken. Innerhalb der Europäischen Union (außer den Kanaren!) und der Schweiz ist das problemlos möglich.
Ganz anders sieht es bei Reisezielen außerhalb des europäischen Kontinents aus. Damit Krankheiten und Schädlinge nicht weltweit verschleppt werden, gilt für viele Arten (z.B. Weinreben, Zitruspflanzen) ein absolutes Einfuhrverbot. Bei allen anderen ist für die Einfuhr immer ein behördliches Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes erforderlich. Können Sie dieses bei der Zollkontrolle nicht vorlegen, werden Ihre Mitbringsel sichergestellt und unter Umständen gebührenpflichtig vernichtet.
Bei den europäischen Nicht-EU-Staaten (z.B. Andorra, Monaco), dem angrenzenden Mittelmeerraum (z.B. Israel, Tunesien) sowie den Kanaren gilt eine andere Regelung: Hier dürfen Sie bis zu 3 kg Früchte und 50 Schnittblumen „ohne Papiere“ mit nach Hause nehmen. Da die Einfuhrbestimmungen laufend aktualisiert werden und da zusätzlich etliche Pflanzenarten den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) unterliegen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes informieren oder im Zweifelsfall auf die Mitnahme von Pflanzen verzichten.
grr