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Auf die zugelassenen Anwendungsgebiete der Pflanzenschutzmittel achten

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Pflanzenschutzmitteleinsatz
  • Anwendungsgebiete
  • Rapsöl
  • Neemöl
  • Pyrethrum

Bei Freizeitgärtnern sind Pflanzen­schutzmittel, die natürlich vorkom­mende Substanzen wie Rapsöl, Neemöl oder Pyrethrum (Extrakt aus einer Chrysanthemenart) enthalten, besonders beliebt. Es sollte aber bedacht werden, dass auch diese Produkte dem allgemein­gültigen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel unterliegen und daher nur in den Anwendungs­gebieten eingesetzt werden dürfen, die in der Gebrauchsanleitung auch genannt sind.

Namen von Produkten wie „Universal Schäd­lings­frei“ (Bayer) oder „Obst- und Gemüse-Spritz­mit­tel“ (Scotts Celaflor) und entsprechen­de Bilder von Früchten und Gemüsearten auf der Packung lassen vermuten, dass die Präparate in vielen Obst- und Gemüsekulturen ein­setzbar sind. Schaut man allerdings genauer hin, findet man in der Gebrauchsanleitung oftmals nur ein oder zwei Gemüse- und Obstkulturen, oder man muss feststellen, dass beispielsweise „Universal Schäd­lings­frei“ nur an Zier­pflanzen zugelassen ist.

Auch „Naturen Schädlingsfrei Neem“ (Scotts Celaflor) ist an Obstkulturen nur sehr eingeschränkt einsetzbar und im Gemüsegarten ausschließlich zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers erlaubt.

Christoph Hoyer

Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungssituation.