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Gehölze richtig pflanzen und pflegen:
Auch Ziersträucher können wichtige Funktionen im Naturhaushalt übernehmen

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ForsythieFoto: Spieß Diese Forsythie (Forsythia) wurde richtig ausgelichtet und kann sich daher gut entwickeln Ein Gestaltungselement in unseren Gärten sind Zier­ge­höl­ze, die eine nicht geringe Funktion im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung haben können, wenn sie entsprechend ausgewählt und gepflegt werden. Sie dienen als Sichtschutz, sie erfreuen uns mit ihren Blü­ten, ihrer Blattfärbung und ihren Früchten. Sie bieten Kleintieren Schutz und Nahrung, Vögeln Nistmöglichkeiten und oft auch dem Gartenfreund eine Ernteergänzung durch ihre Wildfrüchte. Im Bei­trag "Ziergehölze richtig schneiden" (Februar-Ausgabe 2006 vom "Gartenfreund") finden Sie einige Tipps und Hinweise zu Schnitt und Pflege der Ziergehölze, die hier ergänzt werden sollen, da im November die Pflanz­zeit beginnt.

Ein Gartenfreund sagte einmal: „Zu den Sträuchern brauchst Du mir gar nichts zu erzählen, die wachsen von selbst.“ Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber doch gibt es Möglichkeiten, das „Selbstwachsen“ zu unterstützen und der Pflanze bei ihrer Entwicklung zu helfen.

Es gibt unterschiedliche Gründe, sich für Ziergehölze mit ihren verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten zu entscheiden. Die Baumschulen und Gar­ten­cen­ter halten Sträucher als wurzelnackte Pflanzen, Ballenpflanzen oder Containerpflanzen be­reit, die vor der Pflanzung unterschiedlich behandelt werden müssen.


Was bedeutet Pflanzschnitt?

Auch hier bietet ein Ausspruch einer Gartenfreundin einen guten Einstieg: „Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass ich die Zierjohannisbeere abschneide, ich habe sie doch in voller Größe be­zahlt!“ Trotz dieser vermeintlichen Geldverschwendung ist der Pflanzschnitt bei allen wurzelnackt gekauften Pflanzen erforderlich.

Bei der Rodung in den Baumschulen wird ein Teil der Wurzeln, insbesondere der feinen Saug­wur­zeln, die für Wasser- und Nährstoffaufnahme notwendig sind, entfernt. Daher muss ein Rückschnitt der oberirdischen Pflanzenteile erfolgen, damit das verringerte Wurzelvolumen die Pflanze noch ausreichend versorgen kann.

Die Pflanzen haben neben den Haupttrieben oft auch schwache Triebe, die Sie vollständig ent­fer­nen müssen, um dem Strauch das Anwachsen zu erleichtern. Die verbleibenden Langtriebe werden um etwa ein Drittel ihrer Länge eingekürzt, wobei aber der Habitus – das ist die natürliche Gestalt – erhalten bleiben soll.

Viele Gartenfreunde möchten gern eine möglichst schnelle Wirkung der Sträucher erhalten und entscheiden sich für größere Pflanzen, die dann als Ballenware gekauft werden können. Diese Gehöl­ze sind älter und werden in den Baumschulen entsprechend gepflegt.

Hier entfernen Sie bei der Pflanzung nur die schwächeren Seitentriebe und beseitigen evtl. ent­stan­de­ne Transportschäden. Die Verknotung des Ballentuches wird gelöst oder aufgeschnitten. Ein gutes Anwachsen der Pflanzen kann durch einen Sonnen- oder Windschutz gefördert werden.

Immer beliebter wird die Pflanzung von Containerware. Man braucht kaum Rücksicht auf die Pflanzzeiten zu nehmen, der Transport ist einfach und vermeintlich auch die Pflanzung. Das Motto hier ist oft: „Ich hebe ein Loch aus, setze die Pflanze hinein und sie wächst.“

Das ist jedoch zu einfach. Die Containerpflanze hat, bedingt durch den Topf, stets einen begrenzten Wurzelraum gehabt und sich daran gewöhnt.

Daher müssen Sie der Pflanze zu­nächst einen „Ausbruch“ aus der Enge ermöglichen. Das be­deutet, dass das Pflanzloch deutlich größer sein muss als der Wurzelballen und der festgefügte Wur­zel­bal­len vorsichtig aufgelockert werden muss. Dazu lösen Sie die Wurzeln mit der Hand aus ihrer topf­be­ding­ten Form, damit sie den neuen Lebensraum auch erreichen können. Die Schnittmaßnahme erfolgt genauso wie bei der Ballenware beschrieben.

Neben der Pflege und Bewirtschaftung der Einzelgärten haben wir Gartenfreunde aber auch die Aufgabe, das Rahmengrün unserer Anlage zu pflegen. Wir leisten hiermit einen nicht zu ver­ach­ten­den Beitrag zur Unterstützung der Anlagenfunktionen aus städtebaulicher Sicht, wenn wir uns um dieses Grün fachgerecht kümmern. In der Februarausgabe vom „Gartenfreund“ wurden die Schnitt­va­ri­an­ten ausführlich beschrieben. An dieser Stelle muss aber noch zusätzlich auf eine besondere Funktion des Rahmengrüns hingewiesen werden.


Vogelschutzgehölz

RoseneibischFoto: Spieß So ist es richtig: eine schrittweise Verjüngung des Roseneibischs (Hibiscus) Der Begriff Vogelschutzgehölz muss wohl nicht weiter erläutert werden. Er macht jedoch einige Aspekte deutlich. Neben dem Wind- und Sichtschutz bieten diese Pflanzungen Vögeln und auch Kleintieren Schutz, Lebensraum und Nahrungsquelle.

Die Pflege dieser Pflanzungen unterliegt den Be­stim­mun­gen der Landschaftsgesetzgebung, und so sind bestimmte Pflegezeiträume zu beachten. Das Land­schafts­ge­setz NRW untersagt z.B. die Rodung und das „Auf-den-Stock-Set­zen“ (= massiver Rückschnitt) dieser Pflanzungen in der Zeit zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres.

Auch hier zeigt der Ausspruch ei­nes Vorsitzenden eine bestimmte Denkweise: „Wir legen einen Vo­gel­schutz­strei­fen an, dann haben wir keine Arbeit damit.“ Weit gefehlt: Auch diese Gehölze müssen gepflegt, erhalten und kontrolliert werden.

So müssen „Alttriebe“, die von un­ten verkahlen, in der Vegetationsruhe beseitigt oder eingekürzt werden. Hierbei entfernen Sie eini­ge Bodentriebe und schnei­den die verbliebenen Triebe je nach Pflanzenart in einer Höhe zwischen 0,50 m und 1,50 m zurück.

Achten Sie bei diesem Schnitt darauf, dass Sie möglichst in unmittelbarer Nähe von schlafenden Augen schneiden, damit ein sta­biler Neutrieb entstehen kann. Der oft so geliebte Rückschnitt mit der Heckenschere oder Motorsäge verbietet sich aus diesen Gründen selbstverständlich.

Der gehölzspezifische, fachlich einwandfreie Rückschnitt fördert und ermöglicht die Anlage von Nistplätzen im Inneren der Gehöl­ze. Eine solche Behandlung führt außerdem zu einer kon­ti­nu­ier­li­cher Verjüngung der Gehölze und schiebt das eingangs erwähnte „Auf-den-Stock-Setzen“ hinaus.


Immergrüne Laubgehölze sehr beliebt

StechpalmeFoto: Breder Die Stechpalme (Ilex) benötigt in der Regel keinen Rückschnitt. Nur bei starken Frostschäden kann er notwendig werden. Immergrüne Laubgehölze erfreuen sich zunehmender Beliebtheit bei den Gartenfreunden, weil sie ja „ach so pflegeleicht und bequem sind“ und dauerhaften Sicht­schutz bilden. Die immergrünen Laubgehölze re­agie­ren jedoch ­unterschiedlich auf Pflege- und Schnitt­maß­nah­men.

Richtig ist: Ein zwingender Rückschnitt ist nur bei Frostschäden erforderlich. Diesen oft stärkeren Rück­schnitt vertragen z.B. Kirschlorbeer (Prunus lau­ro­ce­ra­sus) und Stechpalme (Ilex) problemlos. Der Win­ter­grü­ne Liguster (Ligustrum ovalifolium) reagiert jedoch auf einen so starken Rückschnitt oftmals damit, dass ganze Triebbereiche absterben.
 
Wann aber ist ein Rückschnitt erforderlich, wenn er nicht „zwingend“ ist? Einige Gartenfreunde behaupten: „Diese Gehölze sind zu nichts nütze.“ Weit gefehlt: Auch immergrüne Laubgehölze können den Na­tur­schutz­as­pekt des Bundeskleingartengesetzes im begrenzten Rahmen im Einzelgarten unterstützen.
 
Ein älterer Liguster oder auch Kirschlorbeer am Gartenrand kann zum Nistplatz von Vögeln werden, wenn er entsprechend gepflegt wird. Einzelne Triebpartien werden stark (bis etwa auf ein Drittel ihrer ursprünglichen Länge) zurückgeschnitten, um Freiräume innerhalb der Pflanzen zu erhalten. Die natürliche Form muss aber erhalten bleiben. Ein „kas­tenförmiger“ oder „ku­geliger“ Total­rück­schnitt verbietet sich zwangsläufig.

Eine gut überlegte Auswahl der Ziergehölze, die sich an der kleingärtnerischen Nutzung und am Erhalt einer großen Artenvielfalt in unseren Gärten, aber auch am Naturschutz orientiert, fördert bei einer fachgerechten Pflege die Anerkennung unserer Leistungen für die Allgemeinheit.

Wilhelm Spieß
Landesfachberater
des ­Landesverbandes Westfalen und Lippe
der Kleingärtner