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Kleingärten nutzen und gestalten - Zwischen Erholung und Pflicht

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Individuell gestaltenFoto: Heidemann Hier zeigen die Besitzer der Parzelle mit Pflanzen, Möbeln und Dekorationen ihren persönlichen Stil und ihre Vorliebe für Maritimes.

Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer zur nichterwerbs­mäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient. So definiert das Bundeskleingarten­gesetz die kleingärt­nerische Nutzung. Diese beinhaltet sowohl das Gärtnern als auch die Erholung und entspricht der Funktion des modernen Klein­gar­tens. Auf der Parzelle dürfen demnach neben Gemüse und Obst auch Elemente eines Zier- und Erholungsgartens angelegt sein.

Zu beachten ist, dass die Nutzungsformen alle im Zusammen­hang zu sehen sind. Die zu be­wirt­schaf­ten­de Fläche soll nicht einseitig nur aus Rasen- und Zierbepflanzung bestehen. Frei­zeit­aus­stattun­gen wie Spielgeräte, Schwimmbecken, Wellness- und Partymöblierung beanspru­chen leider die Gartenflächen in immer größerem Umfang. Die Pflanzen treten dann nicht nur optisch und vom Umfang her in den Hintergrund, sie fungieren hier nur noch als Alibi.

Bei der Gestaltung eines Kleingartens muss ein ausgewogenes Verhältnis aller Nutzungen vor­han­den sein. Die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderer pflanzlicher Produkte ist dabei stets notwendiger Bestandteil.


Die Möglichkeiten nutzen

Wer einen Kleingarten pachtet, sollte sich bewusst sein, dass er dort aktiv gärtnern muss, das ist schließlich die ursprüngliche Basis des Kleingartenwesens. Der Hobbygärtner hat aber vielseitige Möglichkeiten. Es können neben den typischen Nutzpflanzen auch solche Pflanzen angebaut werden, die den Garten verschönern. Spezielle Pflanzenthemen, die sich jemand zum Hobby gemacht hat, etwa Rosen- oder Staudensortimente, sind im­mer möglich. Wichtig ist, dass keine öden Monokulturen entstehen, sondern ein möglichst breites Spektrum an Pflanzenvielfalt. Gerade dafür werden bei Gartenwettbewerben hohe Punktzahlen vergeben.


Ohne Arbeit geht es nicht

Jeder, der einen Garten besitzt, weiß, dass der Anbau von Gemüse, Obst sowie Blumen und Ge­höl­zen Arbeit bedeutet, wenn man gute Ergebnisse erreichen will. Die Kulturpflanzen benötigen unterschiedlich viel Pflege und Fürsorge, sie können nicht sich selbst überlassen werden. Denn sonst machen sich schnell Konkurrenzpflanzen und tierische Schädlinge breit.

Der Gärtner muss also regelmäßig regulierend eingreifen und das Wachstum der angepflanzten Gemüse und Früchte unterstützen. Das kann sich mitunter als sehr zeit- und kraftraubend erweisen und manchmal zur lästigen Pflicht werden. Der Garten soll aber Spaß machen, denn hier verbringt man seine Freizeit.

Das Gärtnern fällt leichter, wenn es Hobby ist und keine Pflicht. Deshalb ist es besonders wichtig, sich sach- und fachkundig zu machen, um die Auswahl der Kulturen speziell auf seine eigenen Bedürfnisse und Fähigkeiten abstimmen zu können. Es gibt keine Norm, die vorschreibt, welche (Nutz-)Pflanzen und wie viel davon angebaut werden müssen. Es sind in den Vereinssatzungen lediglich solche Pflanzen ausgeschlossen, die z.B. aufgrund der Größe die Gartennutzung in der Gesamtanlage stören könnten.


Kluge Pflanzenauswahl

Zuerst sollten die persönlichen Lieblingsgemüse, Früchte und Zierpflanzen bevorzugt werden. Für den eigenen Speiseplan Pflanzen heranzuziehen oder sich an den Farben und Formen der viel­fäl­ti­gen Zierpflanzen zu erfreuen, erhöht immer die Motivation.

Wichtig ist, bei der Auswahl der einzelnen Kulturen die unterschiedlichen Standort- und Pfle­ge­an­sprü­che zu berücksichtigen, denn sie entscheiden über den späteren Arbeitsaufwand. Unerfahrene sollten nicht gleich mit anspruchsvollen Exoten beginnen oder mit Pflanzen, die gegenüber Krank­hei­ten und Schädlingen empfindlich reagieren. Gärtnerische Misserfolge führen nur zu Frust.


Individuell gestalten


GemüsebeeteFoto: Heidemann Gemüsebeete können ansprechend gestaltet werden. Hier teilen ein Bohnenspalier und hohe Pflanzen die Fläche in verschiedene Räume.


Der Kleingarten ist ein Aufenthaltsort für die Freizeit, an dem man sich wohl fühlen soll. Ein schöner Erholungsgarten muss aber nicht nur aus Sitzplätzen und Zierpflanzen bestehen. Auch Gemüsebeete können ansprechend gestaltet und integriert werden, etwa mit niedrigen Hecken oder Einfassungen und schmalen Pflegewegen, Kräuter können auf einer Kräuterspirale wachsen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Palette der Gestaltungsmöglichkeiten ist riesig, An­re­gun­gen sind in zahlreichen Veröffentlichungen zu finden, sodass sich jeder Garten ganz nach den persönlichen Vorstellungen der Nutzer zu einer kleinen Wohlfühloase entwickeln kann. Manche lieben den formalen, strengen Gartentyp, andere wiederum mehr die naturhafte Ausrichtung.

Basis für die Gestaltung ist ein Grundriss, der durch die Laube und die gewünschte Wegeführung geprägt wird. Die verbleibende Fläche kann in Bereiche mit unterschiedlichen Nutzungen ge­glie­dert werden. Eine räumliche Aufteilung macht den Garten sogar spannender. Kompost­ecken und unansehnliche Lagerflächen lassen sich geschickt hinter Gehölzen verstecken. Die Aufteilung der Beete und ihre Form kann stark variieren, ob rund oder eckig, geschwungen oder geradlinig: Hier ist Fantasie gefragt.


Entspannt genießen

Eine sinnvolle Möblierung mit gemütlichen Liegestühlen, Hängematten, Sandkasten für die Kinder sowie Ausstattungen für den Grillabend nach getaner Arbeit erhöhen schließlich den Er­ho­lungs­wert. Dies sollte nur nicht übertrieben werden, denn es sind in der Regel Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen vorhanden wie das Vereinsheim mit Terrasse, Spielplätze oder Spielwiesen in der Ge­samt­an­la­ge, die von allen genutzt werden kön­nen und sollen. Dadurch werden schließlich auch Kontakt und Gemeinschaft gefördert.

Ob nun die Nutzung eines Kleingartens durch das pflichtgemäße Gärtnern eine Last wird, liegt bei jedem Pächter selbst. Er hat es in der Hand, wie er den Garten gestaltet und wie hoch der Ar­beits­auf­wand ist, sodass genügend Freiraum bleibt, um die gewünschte Erholung zu finden.

Ludger Niermann
Fachberater des Landesverbandes
Westfalen und Lippe