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Blattläuse an Beerenobst
Foto: Hoyer Johannis- und Stachelbeersträucher zeigen im April normalerweise schon einen deutlichen Austrieb. Erfahrungsgemäß treten in diesem Stadium auch die ersten Blattläuse auf. Besonders auffällig sind die Schäden, die durch die Saugtätigkeit der Johannisbeerblasenlaus entstehen.
Die Blätter der Roten und Weißen Johannisbeeren zeigen anfangs blasenartige Aufwölbungen, die blassgrün bis intensiv rot gefärbt sein können. Auf der Blattunterseite leben in diesen Wölbungen die 2–3 mm langen, gelblichen Blattläuse.
Die roten Blattaufwölbungen sind zwar besonders auffällig, aber die Schadwirkung für das Wachstum der Johannisbeere ist bei dieser Blattlausart eher gering. Die Johannisbeerblasenlaus findet man auch regelmäßig an der Alpen-Johannisbeere (Ribes alpinum), die gern als anspruchsloser Zierstrauch in Heckenpflanzungen verwendet wird.
Deutlich nachhaltigere Schä-den verursachen vor allem die Kleine Johannisbeerblattlaus und die Kleine Stachelbeertrieblaus. Beide Blattlausarten saugen an den jungen Trieben. Dadurch kommt es zu starken Verkrüppelungen und Triebstauchungen, die sich vor allem bei jungen Sträuchern stark bemerkbar machen.
Die Blattläuse leben meist in den eingerollten Blättern der Triebspitze, wo sie sich – gut geschützt vor Witterungseinflüssen und Fraßfeinden – schnell vermehren. Bei massivem Befall kann es sogar zum Absterben der Triebspitzen kommen. An Stachelbeeren kann ein Massenbefall mit der Stachelbeertrieblaus auch die Fruchtentwicklung behindern.
Zur Bekämpfung von Blattläusen an Johannis- und Stachelbeeren kann das Präparat „Neudosan Neu Blattlausfrei“ (Neudorff) gespritzt werden. Bei diesem seifenhaltigen Produkt ist es wichtig, dass die Blattläuse direkt von der Spritzbrühe getroffen werden.
Blattläuse, die bereits geschützt in einem zusammengerollten Blatt leben, lassen sich daher mit „Neudosan Neu Blattlausfrei“ nicht mehr ausreichend bekämpfen. Es ist also besonders wichtig, schon beim allerersten Auftreten der Schädlinge zu behandeln.
Christoph Hoyer
Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungssituation.