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Bekämpfung von Acker- und Zaunwinde schwierig

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Ackerwinde
  • Zaunwinde
  • Windengewächse
  • Rhizome
  • Spritzschirm
  • Herbizide

Ackerwinde (Convolvulus arvensis)Foto: Hoyer Nicht gern gesehener „Gast“ im Garten: die Ackerwinde (Convolvulus arvensis) Ackerwinde (Convulvulus arvensis) und Zaunwinde (Calystegia sepium) sind durchaus hübsche Pflanzen, doch im Garten können sie ausgesprochen lästig werden.

Die Zaunwinde und die Ackerwinde sind beide Vertreter aus der Familie der Windengewächse (Con­volvulaceae), die sich schlecht bekämpfen lassen. In Gärten dürfte eher die Ackerwinde zu finden sein: in Stauden- und Gehölzbeeten, an Zäunen, aber auch in Himbeerpflanzungen.

Die Staude hat weiße bis rosafarbene, schwach duftende Blüten von 1,5 bis 3 cm Durchmesser. Die Zaunwinde bildet überwiegend weiße Blüten, die nicht duften und einen Durchmesser von 3 bis 5 cm haben.

Eine Bekämpfung durch Aus­graben der Rhizome ist kaum möglich, da Winden sich bevorzugt zwischen Pflanzenbeständen tief im Erdreich ausbreiten.
 
Zur chemischen Bekämpfung können Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat eingesetzt werden. Allerdings töten diese Pflan­zenschutzmittel auch alle anderen Pflanzen ab, wenn sie getroffen werden. Spritzen ist daher entlang von Zäunen nur mit einem Spritzschirm möglich.

So bleibt meist nur das zeitaufwändige Pinseln oder Tupfen des Herbizids. Dabei sollte man kurz vor der Blüte möglichst viele Blätter und Triebe behandeln.

Der Bekämpfungserfolg hängt von der behandelten Blattfläche ab. Je mehr Wirkstoff die Blätter aufnehmen können, desto mehr wird auch in die unterirdischen Pflanzenteile verlagert. Allerdings wird man meist nur mit Teilerfolgen rechnen können.

Christoph Hoyer

 

Landeseigene Gesetze und Gartenordnungen beachten!
Erkundigen Sie sich über die aktuelle Rechtslage: In einigen Bundesländern ist der Einsatz von Herbiziden in Haus- und Kleingärten prinzipiell verboten, z.B. in Berlin. Ausnahmen bedürfen dort einer gesonderten Genehmigung durch die zuständige Behörde. Auch viele Gartenordnungen unter­sagen die Verwendung von Herbiziden. Dies gilt es zu beachten.

Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungsssituation.