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Biologische Pflanzenschutzmittel

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Anwendung und unerwünschte Nebenwirkungen

Pflanzenschutzmittel mit natürlichen Wirkstoffen wie Pyrethrum, Rapsöl oder Schwefel gelten allgemein als umweltfreundlich und unproblematisch für Anwender und Verbraucher. Ähnlich positiv werden auch selbst hergestellte Brü­hen und Tees, beispielsweise aus Brennnessel, Schachtelhalm, Rhabarber oder Rainfarn, gesehen. Wie schaut es aber mit diesen Präparaten aus, wenn man sie etwas genauer betrachtet?


Pflanzenschutzmittel mit natürlichem WirkstoffFoto: Shutterstock.com Auch Pflanzenschutzmittel mit ausschließlich natürlichen Wirkstoff en sollten fachgerecht angewendet werden.


Selbst hergestellte Brühen und  Tees – Essig und Salz

Aus pflanzenschutzrechtlicher Sicht dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Be­kämp­fung von Schaderregern im Garten verwendet werden. So ist beispielsweise der Einsatz von Essig, Streusalz oder anderen Alternativen zur Unkrautbekämpfung nicht zulässig.

Was viele Gartenfreunde ebenso nicht wissen: Auch die Verwendung selbst hergestellter Präparate aus scheinbar unbedenklichen Ausgangsstoffen ist inzwischen durch Vorgaben der EU geregelt. Brühen und Tees dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie einen Grundstoff enthalten, der gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gelistet ist.

Schachtelhalm-BrüheFoto: Das Gartenarchiv/Take Nur die Anwendung von Schachtelhalm-Brühe ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, für andere Brühen fehlen derzeit noch die verbindlichen Regelungen. Das trifft bei den Brühen etwa auf Schachtelhalm zu. Ein Sud aus Schachtelhalm darf danach z.B. zur Bekämpfung von Apfelschorf oder gegen Echten und Falschen Mehltau an Gurke eingesetzt werden – aber nur, wenn Sie die Hinweise zur Herstellung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie die Wartezeit zwischen Anwendung und Ernte einhalten. Bei Gurken sind das z.B. 15 Tage. Behandlungen ab Beginn der Fruchtbildung sind somit nicht möglich. Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite des BVL www.bvl.bund.de. Auch Salix cortex (Extrakt aus Weidenrinde) darf gegen verschiedene Pilzkrankheiten angewendet werden. Für viele andere relevante Brühen fehlen derzeitaber noch die verbindlichen Regelungen.

Auf den ersten Blick sind diese Regelungen vielleicht etwas unverständlich. Aber auch scheinbar harmlose Pflanzenauszüge können bei der Anwendung als Pflanzenschutzmittel problematisch sein. Beispiele sind Giftpflanzen wie Eibe (Taxin), Schierling (Coniin) oder Maiglöckchen (Convallotoxin). Aber auch Pflanzen, die als Lebensmittel dienen, enthalten Giftstoffe. Am bekanntesten sind das Solanin in Kartoffel, Tomate oder Aubergine und das Phasin in Bohnen.

Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass auch selbst hergestellte Tees und Brühen heute nicht mehr generell als unbedenklich gelten, sondern erst nach einer Prüfung des Grundstoffs zur Bekämpfung von Schaderregern freigegeben werden.


Pflanzenschutzmittel mit natürlichen Wirkstoffen

Auch zugelassene Pflanzenschutzmittel mit natürlichen Wirkstoffen können problematisch für die Umwelt sein. In der folgenden Tabelle sind einige Präparate aufgelistet, die Wirkstoffe enthalten, die in Pflanzen oder als Mineralien in der Natur vorkommen oder als natürliche Krankheitserreger gezüchtet werden.

 

Auswahl zugelassener Pflanzenschutzmittel mit natürlichen Wirkstoffen
Wirkstoffe
Pflanzenschutzmittel
Azadirachtin Bio-Schädlingsfrei Neem, Neem Plus Schädlingsfrei
Pyrethrum Spruzit Schädlingsfrei, Schädlingsfrei Plus
Rapsöl Naturen Bio Schädlingsfrei Obst & Gemüse
Apfelwicklergranulosevirus Granupom
Bacillus thuringiensis Dipel ES, Raupenfrei Xentari
Spinosad Ultima Käfer- und Raupenfrei
Schwefel Netzschwefelit WG, Netzschwefel WG


Diese Pflanzenschutzmittel können entsprechend der Zulassung im Garten eingesetzt werden. Generell unbedenklich sind sie allerdings nicht. Schaut man z.B. in die Gebrauchsanleitung für Ultima Käfer- und Raupenfrei, findet sich hier der klare Hinweis darauf, dass das Mittel als bienengefährlich eingestuft ist. Im Garten sollten Sie daher auf dieses Mittel verzichten.

Unproblematischer sind reine Rapsölmittel. Diese Präparate sind nicht bienengefährlich (B4) und ungefährlich für Raubmilben, Laufkäfer und Florfliegen. Für alle Fischnährtiere besteht jedoch Vergiftungsgefahr, wenn das Mittel in Oberflächengewässer gelangt.

Pflanzenschutzmittel, die neben Rapsöl auch noch Pyrethrum enthalten (Spruzit Schädlingsfrei, Pyreth Natur-Insektizid oder Schädlingsfrei-Plus), werden als schädigend für Nützlinge und Bestäuberinsekten eingestuft. Die Anwendung direkt in die Blüte sollte deswegen vermieden werden oder in den Abendstunden erfolgen.

Ähnlich problematisch sieht es bei dem Mittel Neem Plus Schädlingsfrei aus. Dieses Insektizid enthält zwei Wirkstoffe: Azadirachtin (Neem) und Rapsöl. In der Vergangenheit galt Neem als völlig ungefährliches Naturprodukt, das nicht nur zur Schädlingsbekämpfung im Garten, sondern auch in Seifen und Shampoos verwendet wurde. Das ausschließlich an Zierpflanzen zugelassene Mittel Neem Plus Schädlingsfrei ist giftig für Wasserorganismen und wird als schädigend für viele Nutzinsekten, Spinnen, Raubmilben und Bestäuberinsekten eingestuft.


Pflanzenschutzmittel aus natürlichen Grundstoffen

Die in der Tabelle oben aufgeführten Mittel sind auch im Bio-Anbau erlaubt. Nach dieser Verordnung ([EG] Nr. 834/2007) sind auch Mittel zugelassen, die nicht di­rekt aus Naturstoffen bestehen, sondern durch technische Prozesse oder chemische Reaktion aus natürlichen Grundstoffen her­gestellt werden (vgl. Tabelle unten). So wird z.B. Paraffin- oder Weißöl durch Des­tillation von Erdöl gewonnen. Kaliseife wird unter Erwärmung aus Kaliumhydroxid und Leinöl hergestellt, und auch Eisen-III-phosphat wird nicht direkt aus natürlichen Lagerstätten gewonnen, sondern mithilfe chemischer Prozesse produziert.

 

Auswahl zugelassener Pflanzenschutzmittel mit aus natürlichen Grundstoffen hergestellten Wirkstoffen
Wirkstoffe
Pflanzenschutzmittel
Kupferoktanoat Cueva Pilzfrei, Atempo Kupfer-Pilzfrei
Eisen-III-Phosphat Ferramol Schneckenkorn, Biomol Schneckenkorn
Paraffinöl Promanal Austriebsspritzmittel
Fettsäuren (Kaliseife) Neudosan Neu Blattlausfrei

Die Insektizide Neudosan und Promanal, die aus natürlichen Grundstoffen be­stehen, gelten allgemein als relativ unproblematisch. Aber auch hier zeigt ein Blick in die Zulassungsdaten, dass Fischnährtiere und beispielsweise die Raubmilbe Phytoseiulus persimilis sowie Schweb­fliegen oder Florfliegen geschädigt werden können.


Fachgerecht anwenden!

Alle Pflanzenschutzmittel, egal ob chemisch-synthetisch produziert oder aus Naturstoffen hergestellt, können für die Umwelt, den Anwender oder denjenigen, der behandelte Lebensmittel isst, problematisch werden – zumindest, wenn sie nicht entsprechend der Vorgaben der Gebrauchsanleitung eingesetzt werden.

Auch die Tatsache, dass einige Pflanzenschutzmittel im Öko-Anbau eingesetzt werden dürfen, ist kein Freibrief für Unbedenklichkeit, denn auch bei diesen Präparaten gibt es die schon be­schrie­be­nen negativen Auswirkungen auf Nutzorganismen.

In vielen Fällen kann man im Garten auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten. Sind in Einzelfällen Behandlungen erforderlich, sollte auf bienengefährliche (B1, B2) Präparate verzichtet werden. Hierzu zählen Bi 58 und eine Reihe von anwendungsfertigen Sprays mit dem Wirkstoff Dimethoat, Ultima Käfer- und Raupenfrei (Spinosad) und Ge­müse-Schädlingsfrei Decis AF (Deltamethrin).


Schwebfliege auf einer BartblumeFoto: Hoyer Eine Schwebfliege auf einer Bartblume: Zum Schutz der Bestäuber ist es besser, Pflanzenschutzmittel in den Abendstunden auszubringen.


Grundsätzlich sollten Pflanzenschutzsprit­zungen im Garten nur abends und mit bie­nen­un­ge­fähr­li­chen Pflanzenschutzmitteln (B4) erfolgen. So werden alle not­wendigen Auflagen zum Schutz von Bienen und anderen Blütenbesuchern eingehalten.

Christoph Hoyer