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Pflanzenschutz an essbaren Balkonpflanzen?

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  • Rapsöl

GoldsalbeiFoto: Breder Kräuter wie dieser Goldsalbei werden auch gerne auf dem Balkon kulti­viert. Wollen Sie solche Balkonpflanzen auch in der Küche verwenden, dürfen Sie nur Pflanzen­schutz­mittel verwenden, die auch im Gemüse- und Obstbau zugelassen sind. Passionierte „Balkongärtner“ ha­ben in den ver­gan­genen Jahren zahlreiche Pflanzen, die aus dem Mittel­meer­raum stammen, auf Bal­kon und Terrasse hei­misch gemacht: Rosmarin, Salbei, Olive, Lorbeer, Granatapfel und nicht zu vergessen die Zitrus­ge­wächse.

Besonders sonnige und warme Standorte führen nicht selten im Verlauf von Jahren zu bemer­kens­werter Pflanzengröße. Stimmt zu­dem der Über­win­te­rungs­ort für die Pflanzen, ist die Freude groß über üppig wachsende und auch fruch­tende Gewächse.

Doch was tun, wenn die genannten Pflanzen von Schädlingen heim­gesucht werden? Welche Mittel kann und darf man einsetzen? Han­delt es sich bei den Pflanzen um solche, die nur zu Dekorationszwe­cken gehalten werden, oder sollen Blätter, Trieb­spit­zen oder Früchte verzehrt werden?

Sofern man Spinnmilben, Blatt- oder Schildläuse ausschließlich mit Wasser und Schwamm entfernt, gibt es keine Probleme. Doch wenn Sie Pflanz­en­schutz­mittel aus dem Fachhandel einsetzen wollen, gilt: Die meisten Sprays gegen Insekten und Spinn­milben an Zimmer- und Balkonpflanzen haben keine Wartezeiten auf der Gebrauchsanleitung angegeben. Das bedeutet, dass die­se Mittel nicht an Pflanzen eingesetzt werden dürfen, die zum Ver­zehr gedacht sind.

Wollen Sie kleine Zitrusfrüchte oder Lorbeerblätter in der Küche ver­wenden, dürfen Sie nur Präparate einsetzen, die auch im Gemüse- oder Obstbau zugelassen sind. Sollen Blattläuse oder Schild- und Wollläuse an diesen Pflanzen bekämpft werden, kommen nur Präparate mit den Wirkstoffen Kali-Seife oder Rapsöl in Frage.

Maria Andrae

Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungssituation.