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Gartenapotheke frostfrei lagern

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Gartenapotheke
  • Sondermüll
  • Pflanzenschutzmittel
  • Pflanzenstärkungsmittel

Nachdem die letzten Äpfel gepflückt und die Spätgemüsesorten geerntet sind, wird bei vielen Freizeitgärtnern der Garten winterfest gemacht. Bei diesen späten Pflege- und Aufräumarbeiten sollten Sie auch daran denken, noch nicht aufgebrauchte Pflanzenschutz- und Pflan­zen­stär­kungs­mit­tel an einen frostfreien Ort zu brin­gen.

Bei dieser Gelegenheit empfiehlt sich eine Kontrolle der Mittelbestände. Sind pulver- oder gra­nu­lat­för­mige Präparate verkrustet oder klumpig, so sollten sie nicht mehr verwendet werden. Flüssige Mittel sind dann aus der Gartenapotheke zu entfernen, wenn sie stark eingetrocknet oder deutlich ausgeflockt sind.

Unbrauchbare oder alte Pflanzenschutzmittel gelten als Sondermüll. Sie müssen daher über die entsprechenden Sondermüllsammlungen, bei denen auch Farben und Haushaltschemikalien ab­gegeben werden können, entsorgt werden.

Christoph Hoyer