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Wenn Heilkräuter selbst Hilfe brauchen

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Rost an SchnittlauchFoto: Hoyer Tritt an Schnittlauch Rost auf, empfiehlt sich ein Rückschnitt

Viele Gewürzkräuter dienen nicht nur zum Würzen von Speisen, sondern sie werden auch als Heilkräuter verwendet. Typische Beispiele sind Knoblauch, Fenchel, Anis, Kümmel, Thymian und Bohnenkraut. Da wundert es nicht, dass einige dieser Pflanzen oder ihrer Inhaltsstoffe nicht nur in Arzneimitteln der Human- und Veterinärmedizin Verwendung finden, sondern auch Eingang in die Phytomedizin gefunden haben.

In zugelassenen Pflanzenschutzmitteln finden ätherische Öle, Glycoside oder Saponine zwar bisher keine Verwendung, dafür sind sie aber häufig Bestandteil in Pflanzenstärkungsmitteln. Ob das als Pflanzenstärkungspräparat zugelassene ENVIRepel (Biodomo) durch seinen Knoblauchgeruch Blatt­läusen „stinkt“, sodass sie den damit gestärkten Dill gar nicht erst aufsuchen, ist nach wissen­schaft­li­chen Standards bisher nicht geklärt.

Auch ist fraglich, ob ho­möo­pa­thische Produkte, wie sie von Neudorff unter dem Namen „Ho­möo­pa­thisches Rosen-Elixier“ oder „Homöopathisches Gemüse- und Obst Elixier“ angeboten werden, nennenswerte Wirkungen auf die Pflanzengesundheit haben. Was uns Menschen bei der Be­hand­lung von Husten oder leichten Magen-Darm-Beschwerden hilft, muss nicht automatisch gegen Krank­heits­erreger und Schädlinge an Pflanzen wirken.


Oft ist keine Bekämpfung notwendig

An Heil- und Gewürzkräutern, die aus verschiedenen Pflanzenfa­mi­lien stammen, treten Krank­heiten und Schädlinge ebenso häufig auf wie an vielen Gemüsearten. Meist kann man im Kräu­ter­beet jedoch auf eine Bekämpfung verzichten.

Wer seine Pflanzen im Kräuterbeet oder auf der beliebten Kräuter­spi­rale genau beobachtet, wird feststellen, das regelmäßig Blatt­läuse an Dill und Petersilie vorkommen, der Echte Mehltau sich auf Ringelblume und Pimpinelle ausbreitet und Rostpilze und Falscher Mehltau die Schnitt­lauch­ernte beeinträchtigen. Tritt Echter Mehl­tau oder Rost auf, empfiehlt sich ein Rück­schnitt, um die Krankhei­ten einzudämmen.

Auch Knoblauch und Zwiebel, deren schwefelhaltigen Senfölen antibakterielle und fast des­in­fi­zie­rende Wirkung nachgesagt wird, leiden bei anhaltender Bodenfeuchtigkeit leicht unter Fäulen.

Blattkäfer, wie sie im Frühjahr bei Minzearten und an Sauerampfer beobachtet werden können, lassen sich von einzelnen Pflanzen gut absammeln. Das gilt auch für gelegentlich auftretende Schmetter­lings­larven.


Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Wer dennoch Pflanzenschutzmittel einsetzen möchte, kann unter einigen wenigen Produkten wählen. Zur Bekämpfung von Echtem Mehltau und pilzlichen Blattfleckenerregern an frischen Kräutern ist ausschließlich „Duaxo“ (Compo) zugelassen. Das Produkt wird unter folgenden Namen vertrieben: „Duaxo Universal Pilzfrei“, „Duaxo Rosen Pilzfrei für alle Zierpflanzen“ und als an­wen­dungs­fer­tiges Produkt in der Spraydose „Duaxo Rosen-Pilz Spray“.
 

Rostbefall an OreganoFoto: Hoyer Rostbefall an Oregano (Origanum) lässt sich durch rostbraune Pusteln an den Blattunterseiten erkennen

Gegen saugende Insekten ist „Neudosan Neu Blattlausfrei“ zuge­lassen, das es auch als an­wen­dungs­fer­tiges Produkt unter der Bezeichnung „Neudosan AF Neu Blattlausfrei“ gibt. Mit diesem Präparat lassen sich Blattläuse bekämpfen, gegen Zikaden und Wanzen, die auch zu den sau­gen­den Insekten gehören, ist aller­dings keine ausreichende Wirkung zu erzielen. Dies gilt auch für „Naturen Schädlingsfrei Obst & Gemüse“ (Celaflor), das im Hand­pump­sprüher angeboten wird. Bei der Anwendung von „Neudosan“ und „Naturen Schädlingsfrei“ ist keine Wartezeit zwischen An­wen­dung und Ernte einzuhalten.

Deutlich breiter in der Wirkung ist „Calypso Perfekt Spray“ (Bayer), das zur Bekämp­fung von sau­gen­den und beißenden Insekten an Kräutern zugelassen ist, allerdings mit einer langen Warte­zeit von 14 Tagen nach der Spritzung, in der die Kräuter nicht geerntet werden dürfen.

Anfang 2013 wurde „Bio Schädlingsfrei Neem“ (Bayer) zur Bekämp­fung von saugenden, beißenden und blattminimierenden Insekten an frischen Kräutern zugelassen. Die Wartezeit beträgt ebenfalls 14 Tage.

Christoph Hoyer