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Kranke Pflanzen auf den Kompost?
Foto: Bayer CropScience Wenn Pflanzen unter Pilzkrankheiten leiden, stellt sich die Frage, wie die kranken Blätter, Stängel und Früchte entsorgt werden können.
Als allgemeine Regel kann gelten: Nicht auf den Kompost gehören Pflanzenteile, die Krankheiten oder Schädlinge im Wurzel- und Stängelbereich aufweisen. Bei diesen Erregern werden Dauerformen oder Überwinterungsstadien gebildet, die über den Kompost weiterverbreitet werden können. Als Beispiel können genannt werden: Befall durch Kohlgallenrüssler, Wurzelgallälchen, Gemüsefliege sowie Asternwelke, kranke Blumenzwiebeln, Wurzelfäulen an Erdbeeren, vollständig welke Gurken oder Tomaten und virusbefallene Pflanzen.
Foto: Neudorff Alle Blätter, Früchte und Triebspitzen, die mit Schorf, Mehltau, Birnengitterrost, Sprühfleckenkrankheit oder anderen Blattfleckenerregern befallen sind, können unbedenklich kompostiert werden. Früchte mit Moniliafäule oder Tomaten mit Braunfäule dürfen kompostiert werden, wenn das Material ausreichend dicht mit Erde oder anderem Material abgedeckt und der Kompost sicherheitshalber im Frühjahr noch einmal umgesetzt wird. Hierdurch zersetzt sich das kranke Pflanzenmaterial vollständig, und die Erreger verlieren damit ihre Lebensfähigkeit.
Maria Andrae