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Pflanzenschutzmittel: zugelassen, doch nicht erlaubt

Schlagworte zu diesem Artikel:
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Hobbygärtner müssen sich informieren, und Verkaufsstellen müssen beraten

Für viele Hobbygärtner stellt sich alljährlich die Frage nach dem Schutz von Gemüse, Obst und Zierpflanzen. Ob dazu biologische oder chemische Mittel erfor­derlich sind, muss jeder vor Ort selbst entscheiden. Aber wer zu Pflanzen­schutzmitteln greift, sollte einiges beachten.


Kulturschutznetze besser als ChemieFoto: Themenbild Kulturschutznetze helfen oft besser als Chemie und sind immer erlaubt

Zugelassen, doch nicht erlaubt

Pflanzenschutzmittel bedürfen ge­nerell einer Zulassung. Diese spricht das BVL in Zusammenarbeit mit dem Bundes­institut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umwelt­bundes­amt aus. Doch nicht alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel dürfen auch in Haus- und Kleingarten verwendet werden.

Nur diejenigen sind erlaubt, die den Aufdruck „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ tragen. Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung. Die Mittel müssen einfach zu dosieren und anzuwenden sein. Kriterien sind u.a. die Eigenschaften der Mittel sowie die Art und Größe der Verpackung (z.B. kindersichere Verschlüsse).


Gesetzliche Vorschriften gelten auch für Laien

Auch wenn die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Mittel einfach zu handhaben sind und vergleichsweise günstige Eigenschaften besitzen, müssen sie mit dem nötigen Ver­ant­wor­tungs­bewusstsein eingesetzt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzen­schutz­mitteln gelten auch für Laien.

So dürfen Pflanzenschutzmittel nur in der jeweiligen in der Gebrauchsanleitung angegebenen Kultur, Pflanzenart oder Zweck­bestimmung und nur gegen die dort aufgeführten Schädlinge oder Krank­heiten eingesetzt werden. Die auf der Packung bzw. dem Bei­packzettel gedruckten An­wen­dungs­be­stim­mun­gen sind unbedingt einzuhalten.


Gebrauchsanleitung beachten

Sprayflasche Der Griff zur Sprayflasche ist leicht. Doch „hilft doch“ heißt nicht gleichzeitig „ist auch erlaubt“. Wer Pflanzenschutzmittel verwendet, sollte daher sorgfältig die Gebrauchs­an­lei­tung lesen und beachten. Darin steht alles, was zur sicheren An­wen­dung nötig ist.

Eine wichtige Vorschrift im Pflan­zenschutzgesetz besagt, dass Pflan­zenschutzmittel nur auf land­wirt­schaft­lich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Auf befestigten Flächen wie Wegen, Garagenzufahrten und Terrassen­böden sind Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungs­widrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können.


Keine Profi-Produkte anwenden

Vor dem Kauf eines Pflanzenschutz­mittels, z.B. im Baumarkt oder im Gartenfachgeschäft, sollte man sich ausführlich beraten lassen. Die Verkäufer sind besonders geschult und gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden zu beraten. Man sollte sich auch nach Alternativen erkundigen. Mög­li­cher­wei­se gibt es für den gewünschten Zweck nicht chemische Verfahren oder Pflan­zen­stär­kungs­mit­tel, die allerdings vorbeugend eingesetzt werden müssen.

Vorsicht ist beim Kauf über das Internet geboten: Nicht alle Internethändler klären ihre Kunden vor dem Kauf so gut auf, wie es vorge­schrieben ist. Auf keinen Fall sollte man sich als Hobby­gärt­ner da­zu verleiten lassen, Großpackungen aus dem Profisegment zu be­stellen. Die An­wen­dung derartiger Mittel ist im Haus- und Kleingartenbereich nicht erlaubt.


Keine Reste in die Toilette

Nach dem Kauf ist darauf zu achten, die Mittel sicher zu lagern. Dazu gehört, dass sie getrennt von Lebensmitteln und für Kinder sowie Haustiere unzugänglich aufbewahrt werden. Für die Ent­sor­gung von Restmengen und leeren Behältern sind die entsprechenden Hinweise auf der Packung zu beachten. Wichtig ist, dass weder unverdünnte noch anwendungsfertige Pflan­zen­schutz­mittel in den Wasserkreislauf gelangen. Reste dürfen daher keinesfalls über den Ausguss, den Gully oder die Toilet­te entsorgt werden.

Wer sich über die aktuell zugelassenen Mittel für Haus- und Klein­garten informieren möchte, findet in der Online-Datenbank des BVL eine entsprechende Auswahlmöglichkeit. Darüber hinaus erscheint jährlich das Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis mit einem eigenen Heft für den Haus- und Kleingartenbereich.

Praktische Beratung zum Thema Pflanzenschutz leisten auch die Stellen des amtlichen Pflan­zen­schutz­diens­tes in den Bundesländern.

Bundesamt für Verbrauerschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL)


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