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Verbot für Pflanzenschutzmittel mit Neonicotinoiden
In Haus- und Kleingarten dürfen etliche Produkte nicht mehr angewendet werden
Foto: luise/pixelio.de
Für drei neonicotinoide Wirkstoffe, Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die in mehreren Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, hat die EU-Kommission das „Ruhen“ verordnet. Das bedeutet, dass ab dem 1. Oktober 2013 für Mittel, die einen der Wirkstoffe enthalten, ein Anwendungsverbot gilt. Die Produkte dürfen auch nicht mehr aufgebraucht werden.
Betroffen sind unter anderem mehrere Mittel der Firmen Bayer und Compo. Das Verbot wird damit begründet, dass die Mittel nach neuen Erkenntnissen Bienen gefährden. Eine vollständige Liste der betroffenen Mittel finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verbraucherschutz.
Uwe Hornischer