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Streit um Glyphosat
Immer lauter werden die Forderungen, Glyphosat zu verbieten. Alleine im Jahr 2011 wurden in Deutschland 5000 t des Unkrautvernichtungsmittels versprüht – enthalten in Produkten wie „Roundup“ von Monsanto oder „Touchdown Quattro“ von Syngenta.
Das Breitbandherbizid ist nicht nur im Haus- und Kleingärten zugelassen. Es wird vor allem in der Landwirtschaft als Mittel zur Unkrautvernichtung und zur Abreifebeschleunigung („Sikkation“) eingesetzt. Dabei besprühen die Landwirte Getreide, Raps, Hülsenfrüchte oder etwa Mais kurz vor der Ernte. Die Pflanzen trocknen aus und die Früchte werden schneller erntereif. Als Nebeneffekt wird unerwünschter Beiwuchs vernichtet.
Nach Angaben des BUND werden u.a. 87 % des Winterrapses, 70 % der Hülsenfrüchte und sogar 10 % aller Kartoffeln mit Glyphosat besprüht, um die Reife zu beschleunigen und die Ernte zu erleichtern. Insgesamt wird das Herbizid auf über einem Drittel der Ackerflächen in Deutschland verwendet.
Da überrascht es nicht, dass die Zeitschrift „Öko-Test“ Glyphosat in Brötchen und anderen Getreideprodukten nachweisen konnte. Und dass die Umweltschutzorganisation „Friends of the Earth“ in 80 von 182 genommenen Urinproben von Menschen aus ganz Europa Spuren des Herbizids nachweisen konnte.
In der Frage, wie gefährlich der Wirkstoff für den Menschen ist, gehen die Meinungen auseinander: Die Umweltschützer verweisen auf internationale Studien, nach denen Glyphosat das Krebsrisiko erhöht, zu Missbildungen führt und das menschliche Hormonsystem schädigt. Mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit lassen auch Untersuchungen der Uni Leipzig vermuten, nach denen z.B. mit Glyphosat belastete Kühe u.a. einen veränderten Enzymhaushalt aufwiesen.
Die „Glyphosate Task Force“, ein Zusammenschluss von Glyphosat-Herstellern, zweifelt die Ergebnisse dieser ausgewählten Studien an, denn der Wirkstoff ist seit 40 Jahren zugelassen. „Seither haben die Prüfungen internationaler Zulassungsbehörden immer wieder ergeben, dass Glyphosat keinerlei unzumutbares Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.“ Dabei verweist die Lobby-Organisation auf andere Studien, die eine Unbedenklichkeit nahelegen.
Die Umweltminister der Bundesländer hat das offenbar nicht überzeugt: Anfang November haben sie die Bundesregierung aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot im Haus- und Kleingarten sowie für die Abreifebeschleunigung zu schaffen.
Zuständig für die Bewertung gesundheitlicher Risiken ist das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und das sieht keinen Grund zur Sorge: Die Studien, die eine Gefährlichkeit von Glyphosat aufzeigen, seien wissenschaftlich nicht aussagekräftig oder nicht auf Deutschland übertragbar. So seien durch Glyphosat hervorgerufene Fehlbildungen bei Neugeborenen in Argentinien beispielsweise darauf zurückzuführen, dass die Mengen, die dort ausgebracht werden, höher sind. Die im menschlichen Urin nachgewiesenen Spuren lägen dagegen unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes. Grundsätzlich wurden erbgutverändernde Eigenschaften und krebserregende Wirkungen in Tierversuchen nicht nachgewiesen. So gebe es zumindest bei einer fachgerechten Anwendung keinen Anlass zur Sorge, so das BfR.
Im Moment wird durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) die Weiterzulassung von Glyphosat geprüft, denn grundsätzlich sind alle Pflanzenschutzwirkstoffe nur für zehn Jahre zugelassen. Mit einem Ergebnis ist frühestens Ende 2014 zu rechnen.
sök
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bfr.bund.de
www.bund.net
www.bvl.bund.de
www.glyphosat.de