Hallo Andreas,
hast du schon mal darüber nachgedacht, wie eine Gartenordnung verbindlich wird ?
Ich habe große Zweifel, ob euere Gartenordnung in der jetzigen Fassung für euch alle gültig ist und der Vorstand überhaupt in der Lage ist, einzelne Regelungen zwangsweise durchzusetzen.
Alle Kleingärtner haben einen Pachtvertrag, welcher Rechte und Pflichten regelt.
Was meinst du, kann der Verein (Verpächter) die Bedingungen des Pachtvertrages
nachträglich ändern, zum Beispiel festlegen, dass jeder Kleingärtner (Pächter) nur Bäume
einer bestimmte Apfel/Birnen/Pflaumensorte anpflanzen darf. ? Der Vorstand lässt dieses
natürlich durch die Mitgliederversammlung beschließen.
Trotzdem, so etwas geht nicht und zwar nicht weil das Beispiel (Sortenvorschrift) unvernünftig ist, sondern weil das deutsche Recht für die einseitige Änderung eines unterschriebenen Vertrages eine gesetzliche Grundlage verlangt und die Mitgliederversammlung durch keinen Kleingärtner (Pächter) ermächtigt wurde, Änderungen des Vertrages zu beschließen. Für die Änderung des Pachtzinses, auch dabei handelt es sich um so eine Änderung, gibt es in § 5 Abs. 3 Bundeskleingartengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung. Für andere einseitigen Änderung/Ergänzungen des Pachtvertrages gibt es aber KEINE solchen gesetzlichen Ermächtigungen. Also kann der Pachtvertrag nicht nachträglich (durch eine neue Gartenordnung ) geändert werden.
Praktisch bedeuten die Beschlüsse der Mitgliederversammlung über die Einführung einer neune Gartenordnung lediglich: Die Mitglieder empfehlen dem Vorstand bei neuen Vertragsabschlüssen eine Gartenordnung in der neuen Fassung „zu vereinbaren“. Auch für bereits bestehenden Pachtverträge kann die neue Gartenordnung durch Vereinbarung Gegenstand des Pachtvertrages werden. Wegen des erforderlichen Aufwandes macht sich aber in der Regel kein Vorstand die Mühe mit seinen Mitgliedern über die Vereinbarung einer neuen Gartenordnung zu verhandeln.
Also zurück zu deinem Thema: Der Vorstand kann die Gartenordnung nur sehr schwer durchsetzen und hält sich daher meistens zurück. In deinem Falle müsste man prüfen, welche Gartenordnung für den „bestimmten Gartenfreund“ nach seinem Pachtvertrag gilt.
Zum Schluss: Ich ärgere mich oft genauso wie du über mache Zeitgenossen welche die Grünanlagen vor den Garten durch ihre Hunde so verunzieren lassen, dass die Pflege keine Freude macht. Das Hundekot verbuddelt wird, habe ich aber noch nicht gesehen. Es sollte im Interesse aller anderen Gartenfreunde eueres Vereines und natürlich auch des Vorstandes liegen, diesen „Gartenfreund“ zu belehren.
Re(e)Bell