Öko - Anbau und Rentablität

Begonnen von d.beltz, 15. Februar 2007, 15:51:00

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d.beltz


Ein von Lindemann angesprochenes Thema sollte vielleicht
extra behandelt werden:

. Öko - Anbau
---------------

Man kann das sicher wegen der Sekundäreinträge nicht mehr
zu 100% verwirklichen, das dürfte klar sein.

Mir ist folgendes ausreichend:
- Chemischer Pflanzenschutz nur im Ausnahmefall,
- Düngung nur mit eigenem Kompost aus Pferdemist,
- Artenvielfalt und Mischkulturen, Gründüngung,

Worauf es eigentlich ankommt:
es ist der selbst kontrollierte Anbau!
Wenn ich anfangen würde, zu schummeln oder Kompromisse
zu machen, dann vergifte ich mich selbst.
Dafür akzeptiere ich gern ein paar Schorfstellen und
Würmer im Obst, unterschiedliche Fruchtgrößen, Vernarbungen,
Platzer ( bei Tomaten) und auch den Ärger, wenn eine
Wühlmaus mir die Möhren, Schwarzwurzeln oder sogar die
Wurzeln der Obstbäume abgnagt.

Ich bewirtschafte mehrere Gärten mit einer Gesamtfläche von
ca. 1300 m² und versorge mich zu gut 80% mit pflanzlichen
Produkten selbst.
Für Pacht und alle weiteren Kosten bezahle ich 180 Euro
im Jahr. Dies bezeichne ich angesichts der Preise für
Öko - Obst u. Gemüse als rentabel.

Ich ernte ca. 250 kg Obst, 200 kg Kartoffeln,
etwa 250 kg sonstige Gemüsearten.
Da sind sehr große Reserven drin, weil ich einige
Flächen unter Gründüngung oder Rasen ruhen lasse.
Auch im Winter gibt es bei mir frisches Gemüse,
das sind Rosenkohl, Kohlrabi, Porree, Schwarzwurzel,
Topinambur, Feldsalat, Meerrettich, Möhren und sogar
einige Kartoffeln.
Im Frühling gibt's Spinat und den überwinterten Salat.
( Aber alles nur, wenn ich die Ratten und Mäuse
bekämpfe ).

Die Pacht beträgt derzeit 0,08 Euro / m² im Jahr.
Bei den umliegenden Landwirtschaftsflächen ähnlicher
Bodenbeschaffenheit liegen die Pachtpreise bei ca.
0,02 Euro / m² im Jahr, also ca. 1/4 .
Damit sind allzu heftigen Pachtpreierhöhungen Grenzen
gesetzt, zumindest solange es das BKlG gibt.

d.beltz

Lindemann

Hallo d,belts,

du bist zu beneiden! 14 Cent pro m², das ist bei uns gerade mal die Pacht. Wie bereits beschrieben kommen wir summa summarum auf knapp 1 € pro m²(*1). Wenn noch Kosten für Samen, für Saatkartoffeln und Pflanzen/Bäume dazukommen wird es eng mit der Rentabilität.
Wenn dann zwar immer wieder Bio/Öko gesagt, jedoch konventioneller Garten minus chem. Düngung und Pflanzenschutz (Roundup für die Wege, das ist okay) gemeint ist und alles "Anders(Bio-)artige möglichst wieder aus der Anlage vergrault wird, dann ist es schwierig...

(*1) wie sich das zusammensetzt und wofür das Geld "verwendet" wird, das wäre schon wieder ein neues Thema...
Würde eventuell auch Nicole interessieren?

--
Es grüßt

Lindemann

d.beltz

das sehe ich genau so, denn über die Gesamtkosten
entscheidet sich, wie sich die Sozialstruktur im
Verein entwickelt.

Kleingärten sollen ja für alle und insbesondere
die einkommenschwachen Schichten der Bevölkerung
erschwinglich bleiben.

In den wachsenden Nebenkosten sehe ich da auf Dauer
ein Problem.
Teilweise handelt es sich um Kosten, um die man nicht
so einfach herumkommt, wie z.B. Winterdienst.
Teilweise ist es auch notwendig, über die Kreisumlage
Kosten zu finanzieren, die mit den Energie-u.
Staatskosten überproportional steigen, z.B. die
Geamtkosten für ein kleines Büro des Kreisverbandes.
Da kommen locker Steigerungen von 20% zusammen wegen
Wasser/Abwasser, Müll, Straße, Schornstein, Strom,
Heizung ...
All dies will mit seinen satten Preissteigerungen bezahlt
sein und Einsparungsmöglichkeiten sind kaum möglich.

Da haben wir aber noch den Trend zunehmender Rechts-
streitigkeiten.
Die werden richtig teuer, sind kaum kalkulierbar und
können auch nur über höhere Umlagen finanziert werden.

Werden die Umlagen höher, steigen die schwächsten
aus. Stehen dadurch noch mehr Gärten leer, muß die
Umlage weiter erhöht werden und wir sitzen alle in
der Falle.

Hier können wir einen Kreis schließen:
wollen wir unsere Gemeinnützigkeit in der Art erhalten,
daß Kleingärten weiterhin der Selbstversorgung aller
Bevölkerungsschichten dienen, dann brauchen wir
eine finanzielle Förderung.
Die gibt es nicht umsonst. Sie kann nur über
Sponsoring und staatliche Förderung erfolgen.
Um da heranzukommen brauchen wir eine gut
verzweigte Lobby.

Wie man die aufbaut können wir uns nur (still)
abschauen bei den Erfolgreichen Unternehmen oder
Vereinen, bei denen das reibungslos funktioniert.
Die Landwirtschaft z.B. wird ja derart gefördert, daß
EU-Produkte sogar in Afrika zu entsprechenden
Preisen verkäuflich sind.
Warum bekommen wir Kleingärtner also nicht auch etwas
ab? Steuern zahlen wir doch auch.

d.beltz

Ferdi

die Zeiten wo der Kleingarten zur Ernährung dient sit doch wohl seit langem vorbei.

Die Kleingärten dienen zur Erholung und als preiswerte Ferienwohnung. Mir persönlich ist es sehr recht, daß nicht jeder sich eine Garten leisten kann. Ich will meine Ruhe - da stören vor allem Kinder und feiernde Asoziale.

Ich verbringe seit Jahren den Sommer - mit Familie - im Garten,  dafür habe ich auch einiges investiert - alein der Kanalanschluß hat einiges gekostet - aber das jährliche leerpunpen der Sickergrube war dochj recht unangenehm.

Bei uns haben fast alle eine vernünftige Laube - mit der Zeit wurden Küchen. Badezimmer etc. eingebaut. Seit Jahren wurden kein Gartemn mehr abgegeben - das spricht doch für unsere Anlage. Der Stadtverabdn war noch nie in unsrere Anlage - solange wir alle Zahlungen (ohne Murren) leisten werden die aich keinen Grund haben uns zu belästigen.

Fazit - lasst doch die anderen sich um die soziale Komponenet im Kleingartenwesen kümmern - wir wollen unsere Ruhe haben.

Eckhard

das ist offensichtlich eine Satire, Ferdi.

Hans

Mein lieber Ferdi,

ich hoffe, dass Eckhard mit seiner Vermutung recht hat.
Sonst müßte ich sagen: Schämt Euch!

Hans

Uwe

Hallo Ferdi

Nach deinen Angaben sind deine Gärten haarscharf an den sinn der Kleingärten vorbeigerauscht. Sowas wie Kanal, Küche usw. sind in Kleingärten nicht zuläßig. Ausserdem mögen die meisten Kleingärtner Kinder und würden die Sozialschwachen helfen. Wie wäre es den wenn du auch das nächste Mal auf deine Schreibweise achtest damit man deine Sätze lesen kann. Tut mir leid aber dein Beitrag hat, meiner Ansicht nach nicht in diesen Forum zusuchen.

Gruß Uwe

Ferdi


Warum darf ich hier nicht meine Meinung äussern?

- ich haben einen Kleingarten gepachtet
- unser Stadtverband hat keine Einwände zu unserem Verhalten


Wo bitte steht, daß eine Laube keine Küche/Dusche etc. haben darf? Es wird doch lediglich von "nicht zum dauernden Wohnen geeignet" geschrieben. Dauerendes wohnen, geht nicht - von November bis Mai haben wir kein Wasser. Also müssen wir in diesem Zeitraum den Garten verlassen.

Wir tun doch auch nichts was nicht ein großer Teil der Kleingärtner auch tun. Oder glaubst Du im ernst nur wir haben diese Aussattung?

Uwe

Hallo Ferdi

Das steht im BkleigG §3 Abs 2. Und zwar steht da: Die Laube darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Da hilft es auch nicht daß das Wasser im Winter abgedreht wird. Natürlich glaube ich nicht das ihr die einzigen seit die einen solchen Garten habt, es gibt sicherlich noch mehrere. Du darfst auch deine Meinung sagen, nur muß du gleich Kinderfeindlichkeit ausdrücken und das wort Asozial verwenden. Jede Familie oder Leute mit wenig Einkommen fühlen sich doch evtl. gleich angesprochen.

Gruß Uwe

Eckhard

Lieber Ferdi,
das tragische ist, das offensichtlich dein Vereinsvorstand sich wie Vogel Strauss verhält.
Früher oder später werdet ihr den Kleingartenstatus verlieren. Ob das alle Deine Gartenfreunde so gut finden.....
Die Kosten/ Jahr steigen dann schnell auf das 10 fache der jetzigen Kosten, denn
Die Auslegung des von Uwe genannten § des BKleinGG ist oft die:
Schon wenn nur ein Strom oder ein Wasseranschluß IN der Laube vorhanden ist, gilt das als für Wohnzwecke geeignet und kann zur Kündigung führen!
Wenn dann die überwiegenden Pächter so verfahren ist die Anlage  in Gefahr ihren Bestandschutz zu verlieren,
weil KleinGartenanlagen meist  im Grünland des Flächennutzungsplan liegen.
Eine Freizeitanlage, wie Ihr sie betreibt wäre eine Nutzungsänderung.
Auch das Stillhalten der Stadt ist trügerisch. Wie froh wären Stadträte, wenn ihre neue Bebauungsplanung ohne Entschädigung durchsetzbar wird, dank Euren Vertragsbruchs.

Dein Argument: Das machen Alle und seit langem......
Dann wäre Ladendiebstahl z B auch ok, weils halt so viele machen.

Gruß Eckhard

Ferdi

ich versteh euer Problem nicht -

unser Vorstand versteckt sich nicht - die verbringen den Sommer doch auch im Garten.

Nur als Anmerkung; lt. BKleinGG ist das Wohnen im Grten nicht verboten - nur die Laube darf nicht zum dauernden wohnen ausgestattet sein. Da wir im Winter kein Wasser und auch keine vernünftige Heizung haben kann von dauerendem Wohnen keine Rede sein.

Wie gesagt der Stadtverand weis Bescheid  und sieht offensichtlich kein Grund um einzugreifen. Der Vorsitzenden vom Stadtverband ist auch Mitglied im Landesverband - ergo sieht auch der Landesverband kein Verstoß gegen irgendwelche Bestimmungen.


Eckhard

Lieber Ferdi,
Ich will Dir nicht dreinreden, nur zu bedenken geben.
Wenn Du keine Bedenken hast  -  ok
Euer Risiko ist erheblich.
Wenn nämlich Euer Gartenland für Anderes (oder der Besitzer will mehr Pacht rausschlagen)begehrlich wird, muß der Verein nachweisen, dass ihr den Kleingartenstatus einhaltet und schon immer eingehalten habt. (Beweislast liegt beim Verein oder Pächter)

Lasst Euch dadurch aber die Gartenfreuden nicht vermiesen.
Viel Glück
Eckhard

Horst der II

Ich wundere mich immer wieder, wir starr doch manche Kleingartenfunktionäre an alten Gesetzestexten festhalten.
Ferdi´s Auffassung bzw. seines Vereines ist doch nur konsquent, seitdem in das Bundeskleingartengesetz der Begriff "Erholung" aufgenommen wurde. In dem maßgeblichen Urteil des BGH zur kleingärtnerischen Nutzung heißt es auch deutlich:
"Ein zentrales Merkmal eines Kleingartens ist die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung .....Das zweite vom Gesetz hervorgehobene Element ist die Nutzung zu Erholungszwecken."
"Erholungszwecke" !!
Von Ausstattung der Laube mit Betten und bewohnen hat Ferdi nichts geschrieben. Wo fängt denn bewohnen an oder wo hört Erholung auf. Erholung muß ohne Küche oder Dusche stattfinden ?  Versteh ich nicht.

Denkt mal etwas weiter !!
Hans der II

Eckhard

Keiner will hier jemand was vermiesen.
Wenn aber in vergangenen Rechtstreitigkeiten die gärtner. Nutzung beschrieben wurde, kann man doch mal darauf hin weisen, oder.
Natürlich sollt ihr euch erholen, nur, lt Gesetz soll der Pachtgarten zu max 49%  zu Erholungszwecken genutzt werden. Der Rasen gehört auch dazu.
Wenn Ihr im Gegensatz zu Gärtnern, die schon mal Schwierigkeiten wg Ihrer Nutzung, auch der Laube hatten, deren Erfahrung in den Wind schlagt, ist das auch ok.


Uwe

Hallo Ferdi

In unseren Bundesland sprechen die Behörden schon von dauerhaften wohnen wenn man mehr wie drei Tage im Garten nächtigt. Eckhard hat schon Recht, wenn ihr den Status als Dauerkleingarten verliert kriegt ihr nicht automatisch den Status eines Wochenendgebiet. Das würde heißen euer Kleingartengelände ist Brachland und kann für andere Zwecke genutzt werde. Ich wünsche euch aber auch viel Spaß und Glück mit eueren Gärten.

Gruß Uwe

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