Liebe Freunde,
zu Diebstahl, Einbruch, Vandalismus:
In jedem guten Verein werden neue Gartenpächter auf die Bandbreite der Sicherungsmöglichkeiten des Eigentum im Kleingarten und der Laube selber,
sowie des Inventars in der Laube hingewiesen.
Das beginnt bei Dingen, die man gegen Betreten des Gartens tun kann, geht weiter mit der Sicherung der Laube und hört auf mit entsprechendem Versicherungsschutz.
(Dazu gehört nicht nur der Schutz gegen Personen, sondern auch der Schutz von Personen, insbesondere die Sicherung von Teichen gegen Hereinfallen von kleinen Kindern).
Folgendes ist klar:
Die Sicherungen sollten so ausgeführt sein,
dass die Personen, die den Garten betreten wollen, die Sicherungen möglichst nicht bemerken:
Angefangen gegen Selbstbedienung von Pflanzen und bis zum Vandalismus.
Zum Vandalismus:
Vandalismus ist ein Bestandteil
der Einbruch-Diebstahl-Versicherung.
Der Versicherungsbeitrag für Vandalismus,
z.B. Zerstörung und Beschmutzung des Inventars in der Laube nach Einbruch,
kann deshalb nicht gespart werden.
Eine Extra-Versicherung gegen Vandalismus
neben Einbruch-Diebstahl kenne ich nicht.
Wörtlich aus den AVB Einbruch-Diebstahl:
Sicherheitsvorschriften:
Der Versicherungsnehmer hat
alle vertraglichen Sicherheitsvorschriften
zu beachten;
Türen und alle sonstigen Öffnungen
stets verschlossen zu halten;
Sicherungen voll gebrauchsfähig zu erhalten.
In Bayern haben wir ein FED-Paket gegen
Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus. Glasbruch, Sturm.
Horst