Hi! Ich darf Dir natürlich keine Rechtsberatung geben, aber was für eine Baugenehmigung hast Du denn eingereicht? Ist die abgezeichnet worden? Und von wem? Vom BZV oder nur dem, der Deine "Baustelle" besuchte? Also, bei uns in Südniedersachsen wäre auch kein richtiger Keller zulässig, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Außer einem Vorratskeller von, ich glaube, 1 m Tiefe und maximal 2m³ (aber das habe auch ich gerade nicht schwarz auf weiß vorliegen!)
Bedenke, daß über allem entsprechende Bauordnungen stehen, die die Vorstände sich nicht selber "ausdenken" dürfen! Die muß man VORHER einsehen, und dann erst planen (aber o.k., nun ist es passiert und man muß sehen, wie man da am besten rauskommt.
(Regenwasserzisterne?)
Ich bin auch im Vorstand und bei uns sind wir "Für" unsere Gartenfreunde soweit rechtlich machbar, denn wir sind ja schließlich mit den wertvollen Stimmen unserer Mitglieder gewählt worden. Natürlich müssen wir uns an Gesetze halten, denn wir haben dafür unterschrieben! Gern würde auch ich einen Keller für Rasenmäher und Co. haben, aber es darf einfach nicht sein.
Du hast es in der Hand: Wegen eurem "freundlichen" Vorstand mußt Du selber aktiv werden, und Flagge zeigen, wenn wieder gewählt wird und nicht nur "Ja, ja!" sagen. Vielleicht geht es anderen in Eurem Verein genauso, und ruckzuck ist eine neue Mehrheit da. ALSO: Bei der nächsten Wahl unbedingt reilnehmen.