Hallo, ich begrüße alle Teilnehmer hier im Forum ganz herzlich. Insbesondere Eckhard, der auf einige Beiträge in der Novausgabe der Gartenfreund-zeitung anspielt. Vertiefen wir doch dieses Thema, stellen wir uns die Frage, wann ist eine Laube zum dauernden Wohnen geeignet? "Es ist allen Kleingärnern durchaus bewusst" schreibt Dr. Norbert Franke, Vizepräsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde in der Novausgabe der Gartenfreund-zeitung; "dass die aus dem BKleingG erwachsene Sicherheiten auch die Einhaltung der gesetzlichen Festlegungen nach sich ziehen." Und weiter: "Dazu gehören Art und Umfang der kleingärtnerischen Nutzung, die einfache Ausstattung der Laube, die nicht zum Wohnen geeignet sein darf, sowie der Bestandsschutz. Worte, die bis zum heutigen Tag in ihrer Gesamtheit nicht eindeutig definiert sind und somit oft eine Kluft zwischen den Wünschen der Kleingärtner, den Forderungen der Eigentümer und der Rechtsprechung aufreißen."
"Einfache Ausstattung heute anders als früher", schreibt Dr. Norbert Franke und weiter: "Wenn auch der Bundesgerichtshof jetzt zur Frage der kleingärtnerischen Nutzung nachvollziehbare Maßstäbe gesetzt hat, so bleibt immer noch die Frage, wie die Ausstattung der Laube aussehen darf. Sie wird sich - und das wird wohl keiner bestreiten wollen - von den Lauben unserer Vorfahren unterscheiden. Die Welt entwickelt sich weiter, und der Begriff 'einfache Ausstattung' unterleigt zwangsläufig auch dieser Entwicklung.
In Notzeiten aus alten Kistenbrettern und Dachpappe zusammengezimmerte Lauben können heute nicht mehr der Maßstab für eine einfache Ausstattung sein. Inzwischen werden über den Handel Blockhäuser in unzähligen Varianten angeboten, und auch die Menschen haben das Bedürfnis nach mehr Komfort. Auch ein Wasseranschluss in der Laube und ein Kocher für die Speisezubereitung können im 21. Jahrhundert nicht mehr Maßstäbe für einen Verstoß gegen die Forderung nach einfacher Ausstattung sein."
Dr. Norbert Franke weiter: "Wenn zudem der Anschluss der Laube an ein Elektronetz, ein modernes Leichtmetalldach oder Fenster aus Isolierglas bereits für den Tatbestand 'zum dauernden Wohnen geeignet' ausreichen, so stehen die Entwicklung dieser Welt und die Bedürfnisse der Menschen im krassen Widerspruch zur Auslegung bezw. zur Kommentierung des Gesetzestextes.
Mehr Freiraum und gegenseitiges Vertrauen wären ein gutes Gegengewicht zu den Leistungen, die die Kleingärtner dieses Landes sowohl für die Gesellschaft als auch für die Umwelt vollbringen. Generell muss an dieser Stelle gesagt werden, dass sich aus der Möglichkeit, dass etwas zum dauernden Wohnen genutzt werden könnte, noch lange nicht ableitet, dass der Pächter es auch tut."
Dr. Norbert Franke weiter: 'Entwicklungen zulassen.' "Ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie nicht die Position 'im Zweifelsfalle zugunsten des Angeklagten'? Und hat die Entwicklung der Welt seit dem Jahre 1983 nicht zwangsläufig auch Auswirkungen auf den Sinn und die Interpretierbarkeit der Worte, die die Väter des BKleingG in den Gesetzestext legten? Wer konnte zum damaligen Zeitpunkt die rasante Entwicklung der Technik und der Bedürfnisse der Menschen im vollen Umfang vorhersagen, und wer wollte mit der Inkraftsetzung jegliche Entwicklung unterbinden?"
Mögen die Ausführungen von Dr. Norbert Franke dazu beitragen, den Blick in die Zukunft zu richten, Erreichtes zu bewahren, heißt nicht Stillstand, sondern Auseinandersetzung mit dem, was ist.
Gruß.
Karlchen aus Bocholt
PS: Auf das Thema "Kleingärtnerische Nutzung" und der Frage von Eckhard: "Kauft ihr Euer Gemüse bei Lidl?" komme ich noch zu sprechen.