Hallo Waterplanet,
in unserem Verein führe ich ich die Warte- oder Interessentenliste. In unserer letzten Mitgliederversammlung haben wir die Vergaberegeln festgelegt, um mögliche "Mauscheleien" oder Ungerechtigkeiten zu verhindern.
In unserer Anlage werden die Gärten (bis auf drei Ausnhmeregeln) nur nach Warteliste vergeben. Jeder, der einen Garten haben möchte, wird auf diese Warteliste gesetzt. Familienstand, Anzahl der Kinder, etc haben keine Einfluss. Voll berufstätigen Singles rate ich normalerweise von einem Kleingarten ab. Aber wenn sie es unbedingt mit einem Garten versuchen wollen, können sie das.
Die drei Ausnahmen von diesem Warteliste-Verfahren sind:
1. Familienangehörige, die den Garten übernehmen wollen (Eltern, Kinder, Enkel)
2. Freunde, die schon mindestens ein Jahr vor der Kündigung im Garten mitgearbeitet haben. Diese müssen aber dem Vorstand namentlich bekannt gemacht worden sein!
3. Soziale Projekte (Seniorengärten, Schulgärten, usw), da für diese zum Teil nur bestimmte Gärten in Frage kommen.
Diese Regelung ist transparent und wurde in der MV einstimmig beschlossen.
Ich kann jedem Vorstand nur raten, das Vergabeverfahren von den Mitgliedern bestätigen zu lassen. Denn nichts ist auf lange Sicht schlimmer für einen Verein, als ein "mauschelnder Vorstandsklüngel". Es führt dazu, dass sich immer mehr Mitglieder von der Vereinsarbeit abwenden. Wenn dann mal neue Leute für Vorstandsämter gesucht werden müssen, hat niemand Lust dort mitzuarbeiten.
Waterplanet, ich kann Dir also nur raten, dies Thema auf der nächsten MV zu besprechen. Dazu muss ein Mitglied einen entsprechenden Antrag fristgerecht beim Vorstand abgeben.
Gruß
Boraras