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Kleingarten / Re: Kleingartenverein haftbar?
« Letzter Beitrag von Skinhead am 02. Dezember 2022, 09:53:23 »auch das ist wieder so eine Juristenfrage, wo jeder mit normalem Verstand sagen würde "allgemeines Lebensrisiko, ob ich außerhalb oder innerhalb der Anlage auf die Fresse fliege spielt keine Rolle", aber schnell hat irgendein Winkeladvokat dann doch einen Strick daraus gedreht.
Ich kann es nur mit Laienwissen beantworten:
Es gibt bei uns keinerlei allgemein zugänglichen Anlagen - außer den Wegen. Die Wege sollen alle nutzen können, hier steht bei uns ein Schild bzgl. "eigener Verantwortung und kein Winterdienst". Sachen wie Gemeinschaftshochbeet gibt es nicht, schon gar nicht für Vereinsfremde. Alles was durch einen Zaun abgesperrt ist sollte für jeden Fremden als nicht zugänglich ersichtlich sein - bzw. wenn man es widerrechtlich betritt haftet man selbst.
Ein Beispiel was versicherungstechnisch nicht geht: Wir haben bei uns ein gärtnerisch nicht nutzbares Stück auf der Anlage, wo die Idee war, dort solide Kinderspielgeräte aufzubauen und stattdessen die Trampoline in den einzelnen Parzellen zu verbieten. Das ging nicht, weil hier der Verein in der Haftung wäre, insbesondere weil diese Spielgeräte von Kindern der Mitglieder genutzt würden, man aber nicht davon ausgehen darf, dass die dann immer von ihren Eltern beaufsichtigt wären.
Zusammengefasst: Für Vereinsfremde sollte in der Regel die Befriedung der nicht-zugänglichen Bereiche sowie eine Warnbeschilderung der öffentlichen Bereiche ausreichen. Natürlich sollte jeder Verein unfallversichert sein, aber genau dann geht das Palaver los von wegen Fahrlässigkeit und und und. Leider heute Realität wo jeder für alles einen Verantwortlichen bzw. ein Bauernopfer braucht.
P.S.: Du machst Dir schon ganz schön viele Gedanken über ungelegte Eier ... oder hat das alles schon Anlässe warum Du danach fragst?
Kleingarten / Re: MItgliederversammlung
« Letzter Beitrag von Skinhead am 02. Dezember 2022, 09:41:09 »Im Protokoll sind natürlich alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgehalten. Größere finanzielle Entscheidungen werden auch von der Mitgliederversammlung getroffen. Allerdings gibt es auch noch die Vorstandssitzungen, bei denen kleinere Entscheidungen getroffen werden, mitunter auch finanzielle.
Entlastet wird der Vorstand im Anschluss an die Berichte der beiden Vorsitzenden und des Geschäftsführers. Bestenfalls berichten die basierend auf den Beschlüssen der letzten Versammlung, was alles geklappt hat und was nicht - oder umgekehrt bestenfalls sind die Mitglieder so gut mit den Beschlüssen vertraut, dass sie kritische Fragen stellen können, wenn irgendwas nicht zu passen scheint. Hier für bietet sich natürlich das Protokoll an.
In der Praxis interessieren sich die wenigsten dafür. Deswegen laufen ja auch 4 von 5 Mitgliederversammlungen reibungslos und auf der 5. kommt es dann zum großen Geschrei, weil irgendwelche Sachen angebrannt sind, um die man sich hätte besser vorher kümmern sollen.
Kleingarten / Kleingartenverein haftbar?
« Letzter Beitrag von Fellhund am 01. Dezember 2022, 19:45:43 »Anderes Beispiel. Habe gelesen das andere Vereine beispielsweise Hochbeete aufgebaut haben für jedermann, als mit mach Garten so zu sagen. Es gibt bestimmt zahlreiche Beispiele. Meine Frage wäre, in wie weit ist der Verein haftbar. Diese Menschen sind ja keine Mitglieder und haben deswegen keine Unfallversicherung.
Kleingarten / Re: MItgliederversammlung
« Letzter Beitrag von Fellhund am 01. Dezember 2022, 17:09:42 »Kleingarten / Re: MItgliederversammlung
« Letzter Beitrag von Skinhead am 01. Dezember 2022, 13:06:56 »Ok, das war vielleicht etwas umständlich geschrieben, aber das Vereinsregister ist beim Amtsgericht angesiedelt, zumindest in Rheinland-Pfalz. Und die brauchen auch nicht das ganze Protokoll, sondern nur den Beleg, dass fristgerecht und satzungskonform eingeladen und durchgeführt wurde sowie die Namen und Funktionen der Vorstandsmitglieder.
Ja das mit dem juristisch ist das Problem. Das kann noch so verständlich in der Satzung stehen, irgendein Rechtsverdreher kann dir immer noch einen Strick draus drehen.
Wir führen bei uns ein Ergebnisprotokoll, kein Wortprotokoll. Heißt da steht nicht "Hinz meint dies" und "Kunz meint aber das", sondern da steht "nach gewohnt lebhafter Debatte haben X von Y Anwesenden mit Ja gestimmt, Z mit Nein und Y-(X+Z) haben sich enthalten." Einsehbar im Vereinsbüro, interessiert aber erfahrungsgemäß keinen. In dieser Kurzform ist es auch für das Vereinsregister 1:1 nutzbar und ich denke das ist auch die praktikabelste Lösung.
Kleingarten / Re: MItgliederversammlung
« Letzter Beitrag von Fellhund am 01. Dezember 2022, 10:49:21 »In unserer Satzung steht dazu ein für mich total unverständlicher Absatz.
Das man das Protokoll einer Mitgliederversammlung ans Amtsgericht schicken muss, ist wohl übertrieben. Vermutlich meinst Du, das falls sich etwas am Vorstand geändert hat, dies bei Gericht im Vereinsregister geändert werden muss.
Was Peter geschrieben hat macht für mich Sinn, so sollte es sein. Skinhead hat aber vermutlich recht das es nicht verpflichtend ist.
Wenn man anfängt sich damit zu beschäftigen, kommt man doch schnell an ein Punkt wo es juristisch wird.
Kleingarten / Re: MItgliederversammlung
« Letzter Beitrag von Skinhead am 01. Dezember 2022, 08:07:17 »eine Jahreshauptversammlung oder Mitgliederversammlung muss einmal im Jahr abgehalten werden. Hierzu muss rechtzeitig formal eingeladen werden mit vorläufiger Tagesordnung und der Möglichkeit, bis zu einer gewissen Frist Anträge einzubringen, die dann auch auf die Tagesordnung kommen und auf der Versammlung diskutiert und entschieden werden.
Ein schriftliches Protokoll ist nicht gesetzlich verpflichtend, empfiehlt sich aber dringend. Ob und wie das dann zugänglich gemacht wird sollte in der Satzung stehen, in der Regel reicht, wenn man es auf Wunsch beim Vorstand einsehen kann. Bei eingetragenen Vereinen ist aber verpflichtend, dass das Amtsgericht über die formal korrekte Versammlung sowie mögliche Änderungen im Vorstand informiert wird. Auch hierzu eignet sich am besten einfach ein Protokoll. Strenggenommen reicht hier aber, Einladung mit Fristen sowie Wahlergebnisse zum möglichen neuen Vorstand ans Amtsgericht weiterzugeben.
Kleingarten / Re: MItgliederversammlung
« Letzter Beitrag von peter am 01. Dezember 2022, 07:36:19 »Das ist verpflichtend,entweder bekommt jeder eins (per e-Mail-)
oder eins im Aushang des Vereins .