Höhe von Hecken an Zufahrtswegen

Begonnen von Jürgen Gärnter, 05. Juni 2000, 11:58:22

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Jürgen Gärnter

Ich bin von unserer Kolonie aufgefordert worden, meine Hecke auf eine Höhe von 1,25 m zu reduzieren. Da aber mein Garten an einem häufig befahrenen Zufahrtsweg zum Vereinsheim liegt, ist mir so, als hätte ich mal gelesen, dass dort eine Höhe von 1,60 m zulässig ist. Leider weiß ich nicht mehr, wo dieses stand. Wer kann mir mit einem Hinweis weiterhelfen?

Jürgen Uwe Scharfe

Für die Heckenhöhe in und um Gartenanlagen gibt es keine einheitliche Regel. Hier gilt die Vereinsatzung. In unserer Anlage gilt: 1 m zwischen den Gärten, um Sitzgruppen am Gartenzaun: 1,5 m und am Außenzaun bis maximal 2 m.
Eventuell gibt die Landesgartenordnung nähere Auskünfte.

Michael Rauch