Kleingartenpachtzinserhöhung

Begonnen von Rainer Forbriger, 03. Dezember 2001, 18:24:00

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Rainer Forbriger

Landesverband Sachsen   
Der Pachtpreis wurde nach Grundstückseigentümerwechsel (Rückforderung) vom Regionalverband Göltzschtal ohne erkennbaren Grund verdoppelt. Vorher entsprach er etwa dem vom Gutachterausschuss festgelegtem Preis.
Der im Unterpachtvertrag festgelegte Pachtpreis wird ignoriert.
Der Landesverband Sachsen zeigt sich nach telefonischer Rücksprache desinteressiert.  
Betroffen sind ausschließlich Arbeitslose und Frührentner.
Fragen:
Verhalten sich andere Landesverbände auch so unsozial wie der Landesverband Sachsen?
Hat eine Klage vor Gericht wegen § 13 BKleingG (Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den § 4 â€" 12 abgewichen wird, sind nichtig) Erfolg?

Rainer

Horst

Liebe Gartenfreunde.

Den Text des BKleingG findet man hier im Forum
unter Kleingartenwesen.

Ist jedoch folgendes bekannt?
Mit Wirkung vom 1.4.94 gibt es einige wesentliche Änderungen, so auch im § 5 inbezug auf Grundstückskosten.

§ 5 (1):
"Als Höchstpachtzins darf höchstens der vierfache Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im gwerbsmäßigen Obst- und Gartenbau, ... , verlangt werden".
Vor dem 1.4.94 betrug er nur das Doppelte:
Das bedeutet ab 1.4.94 eine Verdoppelung!

§ 5 (5) ist ab 1.4.94 neu:
"Der Verpächter kann vom Pächter Erstattung
der öffentlich-rechtlichen Lasten verlangen,..."
Das sind Grundstuer, Beiträge, Gebühren für das Grundstück.
Diese Kosten können zur Verdoppelung der Pacht
noch dazu kommen.

Ich rate, vom Regionalverband ausführliche Begründung und genaue Berechnung für die neue Pacht zu verlangen.

Eine K