Gewächshausgröße

Begonnen von Tanja, 08. Januar 2002, 12:04:00

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Tanja

Bei uns im Verein gibt es Meinungsverschiedenheiten bezüglich der zulässigen Größe eines Gewächshauses. Gibt es da schriftliche Verordnungen oder Urteile zu? Und wenn ja, kann mir jemand sagen, wo ich das nachlesen kann?
Ich würde mich über Hilfe bei diesem Thema echt freuen.

elfi

Hallo, in der Satzung des Bezirksverbandes, evtl. auch des Vereins stehen die genauen zugelassenen Größen.
Gruß Elfi

Horst

Hallo Tanja (eigentlich sagt man bei uns Grüß Gott).

Falls eure Oraganisation (Verein, Verband, Landesverband)oder der Grunstücksverpächter (Kommune, privat) oder sonst wer nichts vorschreiben, richtet sich die Größe eines Klein-Gewächshauses nach den so genannten örtlichen Gegebenheiten. Ausschlaggebend ist die Gartengröße. Der Verein kann das dann selber regeln, z.B. in die Gartenordnung für die betreffende Kleingartenanlage schreiben. Nach dem BKleingG scheint die Sache frei zu sein.
Ein Kleingewächshaus dient im Frühjahr der Anzucht von Pflanzen und dann der Erzeugung von Tomaten, Gurken, Paprika usw.
Vereine mit kleinen Gärten von 200 qm und weniger lassen dann ein Kleingewächshaus bis ca. 2 x 3 m zu, aber dann keine aufwendigen Ü