Frage zum Abstimmungsverfahren während Hauptvers.

Begonnen von Lynn, 09. März 2004, 09:31:00

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Lynn

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,<br />
<br />
in einer mir wichtigen Angelegenheit würde ich gern per Abstimmung während einer Hauptversammlung entscheiden lassen. Nun hierzu meine Fragen:<br />
1. Muss ich die Abstimmung vorab schriftlich beim Vorstand beantragen - oder reicht es, diese Bitte während der Hauptversammlung direkt einzureichen?<br />
2. Im letztern Falle - könnte es mir im ungünstigen Fall passieren, dass meine Bitte, eine Abstimmung durchzuführen, wegen "Zeitmangel" z.B. abgeschlagen wird? Es wäre mir schon wichtig, diese Abstimmung zu bekommen!<br />
3. Ist der Vorstand verpflichtet, eine gewünschte Abstimmung durchzuführen?<br />
4. Habe ich einen Anspruch auf eine Begründung, wie immer auch eine solche Abstimmung ausgehen mag?<br />
Herzlichen Dank vorab für Eure Mühe sagt Lynn

Queenof Datscha

Hallo Lynn<br />
Wie es mit Anträgen von Mitgliedern für die Jahreshauptversammlung geregelt ist, steht in der Vereinssatzung.(Fristen)<br />
Ein schriftlicher Antrag an den Vorstand erscheint in Deinem Fall sinnvoll, denn der Vorstand muß ihn auf der JHV vortragen und zur Abstimmung bringen und Dir schriftlich das Abstimmungsergebnis mitteilen.(bei Ablehnung auch mit Begründung)<br />
Natürlich kann auch unter Punkt "Verschiedenes" noch kurzfristig ein Antrag während der Sitzung eigeschoben werden.Eine bei Versammlugsbeginn festgelegte Tagesordnung muß - unabhängig vom Zeitfaktor- zu Ende geführt werden(also auch die aktuell eingereichten Punkte)oder Punkte werden auf die nächste Versammlung  vertagt, die dann allerdings zeitnah zur ersten Versammlung stattfinden sollte.<br />
Viel Glück bei Deiner Sache<br />
<br />
<br />
<br />

Horst

Liebe Lynn.<br />
Ich habe alle deine Mitteilungen<br />
- auch über den Grund - gelesen.<br />
<br />
Zu obigem grundsätzlich:<br />
Richte dich danach was wörtlich über Mitgliederversammlung,<br />
Einlandung, Tagesordnung, Anträge an die MV, Fristen usw. <br />
in deinen Vereinsunterlagen,z. B. in der Satzung, steht.<br />
<br />
zu 1. Genauer: Anträge an die MV über den Vorstand <br />
      (Der sammelt sie nur und trägt sie der MV vor). <br />
      MV selber ist höchstes Organ des Vereins.<br />
      Sind folgende Tagesordnungspunkte in der Einladung <br />
      vorhanden, in Ordnung?:<br />
      TOP Anträge an die MV: Fast nur schriftlich.<br />
      top Sonstiges oder Wünsche: Mündlich möglich.<br />
zu 2. Zeitmangel gibt es normalerweise nicht.<br />
      Es ist vorher soviel Zeit zu geben damit alles<br />
      erledigt werden kann. <br />
      Die MV beschließt, meist auf Vorschlag des  <br />
      Versammlungsleiters = Vorstand, selber wann Schluß<br />
      ist. Der Vorstand ist in der MV wohl Vorstand aber <br />
      dort "nur" Versammlungsleiter, der Schriftführer <br />
      "nur" Protokollführer. <br />
zu 3. Ja, falls oben alles OK, mit rechten Dingen  <br />
      zugegangen ist. <br />
zu 4. Ja.<br />
<br />
Das war ganz ganz kurz. Noch Fragen?<br />
Der eine oder andere wird Einwände haben.<br />
Die beantworte ich dann.<br />
<br />
Euer<br />
Horst<br />
<br />
       

Lynn

Liebe QueenofDatscha (lustiger Name :-)),<br />
<br />
erst einmal ganz herzlichen Dank für Deine Anteilnahme und Dein Engagement - es tut gut, Menschen im Netz zu finden, die mir mit ihrem Wissen beistehen.<br />
Nun habe ich mich gerade bei zwei Gartenfreundinnen, die nicht allzu weit weg von mir wohnen, festgeredet - denn ich habe keine Vereinsordnung etc. in meinem Gartenordner finden können. Ich habe lediglich den Pachtvertrag, sowie die Rahmengartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e.V. Und dieser Verein ist jener, wo mir ein netter Mensch gesagt hatte, er wüsste auch nicht, wieso und warum meine Gartennachbarn etwas gegen den leisen Elektroroller haben...<br />
Eine vierwöchige Wartefrist bzgl. der Abstimmung kann ich gar nicht einhalten, weil der Zeitraum vom Erhalt der Einladung bis zum Stattfinden der Jahreshauptversammlung kürzer ist. Nun denn, unser Vorsitzender hatte mir ja letztens im Garten "angedroht" meine Angelegenheit zur Sprache zu bringen.<br />
Die beiden Gartenfreundinnen nun, bei denen ich war, meinten, er hätte mich nun mal auf dem Kieker, weil er sich wohl bei anderen schon die Zähne ausgebissen hätte. Ja, und die "Neue" muss zudem gleich in die Schranken verwiesen werden - seiner Meinung nach wohl.<br />
Ich werde die Abstimmung abwarten, und hoffe von jenen, die angeblich gegen meinen Roller sind, zu erfahren, inwiefern sie sich durch das Gefährt gestört oder belästigt fühlen. Ehrlich gesagt, würde man mir diese Frage stellen, fiele mir keine Begründung hierzu ein. Wohl deshalb, weil es keine gibt.<br />
Ich finde es sehr bedauerlich, dass man immer und wohl überall, wohin man auch ziehen mag, auf Menschen trifft, denen es ganz offensichtlich Freude bereitet, andere wie einen Wurm in den Boden zu trampeln. Nun, dank Eurer seelischen Unterstützung fühle ich mich gestärkt und werde bei der Jahreshauptversammlung bestimmt sicherer auftreten. Ich möchte nur in Ruhe mein Obst und Gemüse ziehen und mich an den Blumen und dem Vogelzwitschern erfreuen. Aber wieder letzte Dreck, finde ich, muss ich mich auch nicht behandeln lassen. <br />
<br />
Herzlichst, Lynn

Re(e)Bell

Hallo,<br />
schon mal § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB gelesen ?<br />
Man kan natürlich die "Meinung" der Mitgliedervesammlung durch einen in der Versammlung gestellten Antrag feststellen lassen, evtl unter "Verschiedenes".<br />
Um aber einen wirksamen Beschluss zu einen Thema zu fassen, muß das Thema in der Tagesordnung angekündigt sein.<br />
Ausnahme: die Satzung regelt das ausdrücklich anders, das <br />
ist aber sehr selten der Fall.<br />
Re(e) Bell

Lynn

Lieber Horst,<br />
<br />
auch Dir all meinen Dank für Deine Hilfe! Wie ich oben bereits schrieb, gibt es in unserem kleinen Verein keine gesonderten Vereinsunterlagen, Vertrag etc - s.o.!<br />
Aber ein Ansprechen des Vorstands an mich ist ja ohnehin von ihm vorgesehen - wohl deshalb, um mich endgültig in den Boden zu rammen. Nun denn, mit Eurer Hilfe sehe ich dem inzwischen gelassener entgegen, denn ich habe schliesslich nichts verbrochen.<br />
Ich finde, wenn einem Gartenfreund irgend etwas nicht passt, was ein anderer tut, dann sollte er zuerst mit diesem in Ruhe darüber reden, anstatt gleich hinten herum zum Vorsitzenden zu laufen. Und auch noch so feige sein, seinen Namen nicht zu nennen.<br />
Aber Courage scheint wohl für manche ein Fremdwort zu sein. <br />
Auf jeden Fall, werde ich zu gegebener Zeit hier berichten, wie die ganze Sache ausgegangen ist. Und wenn ich kann, bin ich sehr gern bereit, auch anderen zu helfen, wenn ich dies vermag. Schliesslich sind wir doch Menschen und keine Diktatoren (welche für mich KEINE Menschen sind)!<br />
<br />
Herzlichst, Lynn  

Christian

Hallo Lynn!<br />
Ich glaube ich träume - können denn noch Vereine gegründet werden - ohne die sonst üblichen Dokumente beim Registergericht einzureichen?<br />
In Deiner "Sache" ist es ratsam rechtzeitig einen Antrag einzureichen die Tagesordnung um Deinen Beitrag zu erweitern. Die Änderung derTagesordnung muß dann entsprechend geltender Regelungen durch die Migliederversammlung beschlossen werden. Sollte der Vorstand von einem "Feldherrenhügel" über den Verein regieren und der Auffassung sein, er ist unfehlbar, dann sind die Mitglieder in der Lage eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.<br />
Hier geht man aus Sicht der Gerichte von einer zehnprozentigen Mitgliederanzahl aus, die dies beantragen und durchführen können (Hierzu sind natürlich alle Mitglieder des Vereins einzuladen um Ihnen das Stimmrecht zu gewährleisten).<br />
<br />
Gruß Christian

Lynn

Lieber Christian,<br />
<br />
vielen Dank für Deine Info!<br />
Also, ich glaube nicht, dass da etwas nicht stimmt! Ich glaube eher, dass - möglicherweise - nicht die üblichen Vereinsunterlagen (ausser Rahmengartenordnung + Pachtvertrag) mir (und evtl. auch anderen) ausgehändigt wurden.<br />
Ich versuche gerade, die Hierarchie der KGV zu verstehen. Soweit ich dies begriffen habe, steht als oberstes der Dachverband, dann die Landesverbände, denen wiederum die Bundesverbände unterstehen. Dann kommen die Kreisverbände? Dann die Verbände, und zum Schluss die KGA - ist das so richtig? <br />
Die Rahmengartenordnung, die mir vorliegt, ist von unserem Verband, dem ja wiederum die verschiedenen KGA unterstehen. Müsste ich denn nicht eher die Gartenordnung von unserer KGA bekommen haben? Oder wird dies hier locker gehandhabt? Da blicke ich noch nicht so ganz durch.<br />
Verschiedene Vorschriften (Erlaubnisse + Verbote) scheinen, so verstehe ich dies, im "Ermessen" des Vorsitzenden zu liegen - ist das so? Eine Entscheidung des Vorsitzenden unserer KGA kann demnach von der nächst höheren Stelle, also unserem Verband, anders entschieden werden - stimmt das?<br />
Und wie sieht es mit Entscheidungen unseres Vorstands in "gleicher Sache" aus, z.B. bzgl. der Heckenhöhe. Darf er dem einen Gartenfreund eine Höhe von 2,5 m erlauben, den anderen aber zwingen, auf 1,10 m herab zu schneiden? Oder liegt die Heckenhöhe nicht in seinem Ermessen?<br />
In Anbetracht meines Falles wäre es vielleicht auch für andere Gartenfreunde nicht uninteressant, einmal verständlich aufzuführen, WAS denn nun im Ermessen eines KGA-Vorstands liegt, und was nicht mehr. <br />
Ich hatte z.B. einmal Gehwegplatten auf einem Pkw-Anhänger geladen (und die sind ganz schön schwer) - aber wir durften nicht mit dem Wagen hineinfahren, sondern mussten den Hänger abkoppeln und mühsam und mit viel Anstrengung hinschieben. Andere wiederum dürfen schwere Lasten per Hänger hinein- oder hinaus befördern - was ich als ungerecht empfinde. <br />
<br />
Herzlichst, Lynn

Burchard

Hallo Lynn!<br />
<br />
Das scheint ja ein recht "lustiger" Verein zu sein. <br />
<br />
Um Dir Klarheit über die Rechte und PFLICHTEN des Vorstands zu verschaffen solltes Du die Vereissatzung besorgen. Die bekommst Du ohne Probleme  beim Amtsgericht - Vereinsregister - kostet im schlimmsten Fall eine kleine Kopiergebühr.<br />
<br />
Im Normalfall ist der Vorstand Erfüllungsgehilfe der Mitgleiderversammlung. Was da nicht beschloßen ist darf er nicht. Gibt es keine klare Regelung über die Heckenhöhe kann er auch nicht anordnen. Gibt es eine Regelung gilt diese für ALLE. Mein Rat in diesem Fall - weise den Voratand darauf hin und erkläre Dich bereit deien Hecke entsprechend anzupassen wenn ALLE ihr Hecke einheitlich geschnitten haben.<br />
<br />
Das gleiche gilt für die Wegebenutzung!<br />
<br />
<br />
<br />
Wie viele Gärten hat den euer Verein?<br />
<br />

Lynn

Hallo Burchard,<br />
<br />
irgend etwas stimmt nicht mit Deiner E-mail-Adresse. Sie wird zurückgewiesen!<br />
<br />
Herzlichst, Lynn

Lynn

Hallo Burchard,<br />
<br />
sehr seltsam, bei der 2. Adresse bekomme ich nachfolgende Fehlermeldung (die ich natürlich gekürzt habe):<br />
<br />
Habe auch die alte Adresse nochmals probiert - weiterhin Fehlermeldung, die ich in eine Mail kopiert habe, um sie abzusenden - aber es geht ja leider nicht.<br />
<br />
Herzlichst, Lynn<br />
<br />
The original message was received at Wed, 10 Mar 2004 15:52:22 +0100 (MET)<br />
from 2.32.204.212.ediscom.de [212.204.32.2]<br />
<br />
   ----- The following addresses had permanent fatal errors -----<br />

Christian

Hallo Lynn!<br />
<br />
Grundsätzlich müssen alle Verbote und Weisungen, welche von Euerm Vorstand durchgesetzt werden wollen, erst einmal als Beschluß der Mitgliederversammlung vorliegen.<br />
Eine Gartenordnung sowie eine Satzung welche auf die ganz speziellen Bedürfnisse Eures Vereins zugeschnitten sind müssen wohl erst einmal erarbeitet werden. Ich verstehe nicht, daß das beider Eintragung des Vereins nicht durch das Registergericht abgefordert wurde.<br />
Wir können auch keine Weisungen durchsetzen, welche nicht in der Mitgliederversammlung beschlossen wurden.<br />
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ im Verein, der Vorstand ist dazu da die gefaßten Beschlüsse gegenüber den Mitgliedern durchzusetzen bzw. deren Einhaltung zu überwachen.- Aber diese müssen in jedem Falle erst einmal durch die Mitgliederversammlung beschlossen sein.<br />
Natürlich kann ich nicht dem einen Gartenfreund andere Zugeständnisse machen, hier sind alle gleich zu behandeln (deshalb auch Verein).<br />
Übrigens gibt es eine Mustergartenordnung im Bundeskleingartengesetz woran sich die Vereine orientieren können. Hier wird z.B. eine Höhe der Hecke von 1,10 m angegeben.

Lynn

Hallo Christian,<br />
<br />
vielen Dank für Deine Info. Ich werde gleich einmal googeln gehen, um zu sehen, was sich noch Brauchbares finden kann. <br />
<br />
Herzlichst, Lynn

Christian

Hallo Lynn,<br />
<br />
leider kann ich Dir in der nächsten Zeit keine weiteren Hinweise geben, aber es gibt ja noch viele kompetene Berater.<br />
Ich bin dann sozusagen für die nächsten 14 Tage einfach wech.<br />
<br />
Viel Glück in Deiner Angelegenheit.<br />
Vielleicht bekomme ich ja noch ein Feedback von Dir.<br />
<br />
Also alles Gute und halt die Ohren steif!<br />
<br />
Christian

Lynn

Hallo Christian,<br />
<br />
alles, alles Gute für Dich, Christian, und nochmals vielen Dank für Deine Hilfe!<br />
In der Tat, es gibt so viele, hilfreiche, nette und kompetente Menschen hier, dass ich regelrecht spüre, wie mein Mut wächst gegen diese Mobber!<br />
<br />
Herzlichst, Lynn

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