Ferien im Kleingarten

Begonnen von Peter, 17. März 2004, 10:16:00

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Peter

Hallo Experten!<br />
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Mir wurde gesagt "es ist erlaubt drei Wochen im Jahr im Kleingarten zu wohnen" <br />
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Da ich hierzu weder im Kleingartengesetzt, noch in unsren Satzungen etwas darüber gefunden habe - wollte ich mich hier erkündigen ob das so stimmt.<br />
Kann ich dieser Recht "einklagen" bzw. kann mir jemand verbieten diese 3 Wochen im Garten zu wohnen?<br />
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Gruß<br />
Peter

Re(e)Bell

wenn Sie einen festen Wohnsitz haben und dort auch polizeilich gemeldet sind, können Sie in Ihrem KLG durchaus  übernachten, auch 3 Wochen am Stück. es steht nirgends, weil es NICHT verboten ist.<br />
Re(e)Bell