vorstandssitzung

Begonnen von robert, 17. Februar 2005, 12:54:00

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robert

Hallo,<br />
habe ich das Recht das Sitzungsprotokoll einer Vorstandsitzung einzusehen ???<br />
Ich bin nur Vereinsmitglied, habe kein Amt<br />
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Gruß<br />
robert

Re(e)Bell

Ich denke nicht, dass so eon Anspruch besteht. Müßte sich sonst aus der Satzung ergeben.<br />
Denk mal an personenbezogene Angaben, welche dem Datenschutz unterliegen. <br />
Re(e)Bell

Horst

Guten Morgen.<br />
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Nein! <br />
Das käme fast der Teilnahme an den Vorstandssitzungen gleich.<br />
In den Sitzungen werden auch sensible oft ganz personenbezogene Dinge behandelt. Und es wird beschlossen inwieweit Mitglieder öffentlich, z. B. durch Aushang, oder persönlich, z. B. durch schiftliche Mahnung, zu infomieren sind.<br />
Sonst sollte die Mitgliederversammlung ausreichend Gelegenheit zur Infomation und Diskussion bieten.<br />
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Robert: Warum willst Du die Protokolle sehen? Aus Neugier? Oder ist das nur eine allgemeine Frage?<br />
<br />
Horst

Simona

Hallo!<br />
Nein, Du hast kein Recht, die Protokolle einer Vorstandssitzung einzusehen, da in dieser  oft auch sehr persönliche und vertrauliche Themen behandelt werden. Die Mitgliederversammlung sollte Dir alle Informationen geben, die Du benötigst und falls Du Fragen hast, die Dein Vorstand nicht behandelt hat, einfach fragen ;o)

Andreas

Da bekomm ich ja wieder die Krise:<br />
persönliche Dinge haben auf einer Vorstandssitzung nichts zu suchen - die können danach in der Kneipe besprochen werden. <br />
Sinn einer Vorstandssitzung sind die Belange des Vereins. Und die liegen im Interesse des gesamten Vereins einschliesslich der Vereinsmitglieder.<br />
Der Vorstand hat nicht nur über die Kassenlage sondern auch über seine Arbeit Rechenschaft abzulegen in der Mitgliederversammlung. <br />
Wenn ein Protokoll über diese "Sitzungen" geführt wird, sollte jedes Mitglied Recht auf Einsichtnahme haben - und nicht erst alle 2 Jahre zur Mitglieder- versammlung. KGVs sind "gemeinnützige" Vereine oder so ähnlich.<br />
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Wenn da einer abgemahnt werden muss, dann ist das eine öffentliche Massnahme, die sowieso rauskommt, wenn der sich darüber bei seinen Gartennachbarn beschwert.<br />
Wenn das geheim ablaufen muss, ist mir das seeeehr unverständlich - ich dachte, das wäre nur bei Notstandsitzungen der Regierung à la Schleyer-Entführung, chinesischen Parteisitzungen über die nächsten Säuberungen usw der Fall. Die Bundestags- sitzungen sind auch öffentlich, die Protokolle der Kommissionssitzungen sind einsehbar - ausser die über geheimdienstliche Sachen: ich frag mich immer mehr, ob KGV nur die Spielwiese von irgendwelchen neurotischen Möchtegernbestimmern sind...<br />
<br />
Also: wenn das wirklich so ist, weiss ich, warum wir 1 Jahr lang nur Terror mitgemacht haben,alle anderen nur gekuscht haben und warum andere in diesem Forum von Willkür als ganz normale Sache in KGV hier reden. (Aber wer weiß: vielleicht hat hier doch noch Kaiser Wilhelms gute alte Zeit überlebt...)<br />
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Es gibt ein "Vereinsrecht" - das aber für einen Nicht-Anwalt ziemlich schwierig auszulegen/zu verstehen ist. Vielleicht mal unter Mein-Schöner-Garten unter Rechtliches  suchen. Hab ich hier letzte Woche schon mal zu geraten : kostet evtl 10 Euro, um passende Urteile zu finden. Ich hab wirklich keine Ahnung, ob der Service gut ist, - aber vor einem halben Jahr hab ich mal ganz interessante Urteile auf der Seite gefunden - die aktuellsten sind immer online. (Vielleicht über google im cache nach älteren Urteilen suchen ?) Oder kleingartenweb.de - musst Du eben suchen.<br />
Viel Glück.<br />
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Andreas<br />
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Paul

Persönliche "Dinge" kann auch sein, das jemand Probleme die Pacht zu Bezahlen oder das er ein Suchtproblem hat oder.. , dieses geht der Allgemeinheit, so denken wir nix an. Alles ander , was für die Allgemeinheit wichtig ist , muß bei uns der stellv.Vorsitzende in der Infotafel veröffentlichen.

Re(e)Bell

Hallo Andreas,<br />
Vorstandssitzungen sind nunmal nicht öffentlich. Der Vorstand muß vertrauliche Beschlüsse fassen können. Manchmal geht es auch um Steuerangelegenheiten Personalfragen oder ähnliches. Ein Recht der Mitglieder die Protokolle der Vorstandssitzungen einsehen zu können, ist nirgends gesetzlich verankert.<br />
Schon mal von Datenschutz gehört ?<br />
Re(e)Bell

Andreas

OK Ihr habt recht,<br />
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ich hab mehr im kleinen Rahmen gedacht: so wie bei uns 20 - 30 Gärten.<br />
Bei uns kommt dann - schon vom Vorstand - ganz schnell raus, wenn einer zuviel Unkraut hat oder die Pacht nicht bezahlt.<br />
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Vielleicht geht&#39;s Robert gar nicht darum, die gesamten Protokolle zu lesen - sondern um bestimmte Informationen über Entscheidungen, die ihn angehen. Müsste er sich noch mal zu äussern.<br />
<br />
Aber Mitgliederversammlungen sind doch öffentlich und die Protokolle können eingesehen werden, wenn z.B. jemand zu der Zeit im Urlaub war, oder ? Na gut: Kann ja auch jeder den Vereinsnachbarn fragen, was da gelaufen ist.<br />
<br />
Andreas

Andreas

Von wegen Datenschutz und persönliche Belange:<br />
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Datenschutz ist die Sache, wo jeder ein Recht hat darüber, zu bestimmen, WAS mit den EIGENEN Daten gemacht wird, die er einem Amt, einer Firma zur Verfügung stellt (Adresse, Kontonummer, Hobbies wasweissich).<br />
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Im Fall von Vorstandssitzungen geht es nicht um Datenschutz. Hier heisst das Zauberwort wahrscheinlich "Verschwiegenheitspflicht", die auch jeder Arbeitnehmer hat über die Sachen, die innerhalb von seinem Laden ablaufen.<br />
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Trotzdem müsste so eine Vorstandssitzung die Punkte, die von öffentlichem Interesse sind - die also ALLE bzw den Verein als Ganzes angehen - auch öffentlich zugänglich machen (müssen !). Die nichtöffentlichen Themen zu bestimmten Personen natürlich nicht von wegen Verschwiegenheit.<br />
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Vielleicht den Fall schildern und andere Vorstände mal anmailen ???<br />
Aber wer spukt dem anderen schon freiwillig in die Suppe ?<br />
<br />
Andreas

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