Jahreshauptversammlung

Begonnen von Lothar, 01. August 2005, 22:54:00

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Lothar

Guten Abend!

Unser Verein hat die Standardsatzung für NRW, darin wird eine schriftliche Einladung zu den Versammlungen vorgeschrieben. Normalerweie bedeutet das, jedes Mitglied erhält eine Einladung - per Post bzw. ausgehändigt - mit der vorgesehen Tagesordnung.

Unser Vorstand hat nur einen Zettel im ausgehangen;
 ohne konkreten Tagungsort

und als Tagesordnung nur Stichworte:

Gartenordung
Heckenschnitt
Nebenkosten

Es geht also nicht daraus hervor ob irgendwelche Abstimmungen erfolgen sollen geschweige denn was eventuell beschlossen werden soll.

Außerden fehlt die Wahl eines Kassenprüfers. lt. Satzung MUSS jedes Jahr eineer der Kassenprüfen neu gewählt werden.
Das die Versammlung so nicht beschlussfähig ist ist mir klar. Nur was kann ich jetzt tun? Ich wollt eigentlich dem Vorstand das ganz vernünftig erklären aber die meinten nur "wir dürfen dass  und wenn die Mehrhait der Mitglieder kommen ist die Versammlung auch beschlussfähig"!

Kann das so richtig sein?

Wert kontrolliert eigentlich den Verein - mal abgesehen von der Mitgliederversammlung?

Würde es eurer Neinung nach Sinn machen dem Vorstand das ganze nochmals schriftlich zu unterbreiten - eventuell mit Kopie an den Verband und/oder Vereinsregister??

Arno

Moin Lothar,
die Einladung zu einer Versammlung muss nicht zwingend per Post zugestellt werden. In den meisten Vereinen erfolgt dieses durch Aushang. Allerdings sollte die Einladung schon korrekt sein, d.h. u.a fristgerecht (2 - bis 4 Wochen gem. Satzung), Ort und Zeitpunkt, Tagesordnungspunkte, bis wann können Anträge gestellt werden etc..
Fordere Dir doch einfach mal eine Mustereinladung von Eurem Landesverband an. Dieser hat eine aus meiner Sicht hervorragende Internetseite mit vielen nützlichen Infos nicht nur für "Funktionäre". Der f