Strom in der Gartenanlage

Begonnen von W-Hagen, 16. November 2005, 21:52:00

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W-Hagen

Unsere Gartenanlage besteht seit 23 Jahren. Bei der Erstellung der Gartenanlage ist auf ein
Stromanschluss wegen der langen Leitungswege und hohen Kosten verzichtet worden. Viel
Gartenfreunde haben sich eine Solaranlage angeschafft.
Nun hat das Versorgungsunternehmen eine neue Leitung in der nähe der Gartenanlage gezogen.
Dadurch hat sich die Möglichkeit aufgetan, die Gartenanlage  an das Stromnetz anzuschließen.
Was von einen Teil der Mitglieder gefordert wird
Die Kosten pro Parzelle belaufen sich auf 800,00 bis1000,00€ bei Anschluss alle Parzellen .

Darüber soll nun in einer Versammlung entschieden werden !!!
Nun zu meinen Fragen
1.   Genügt eine einfache Mehrheit und alle müssen sich daran beteiligen oder ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich ( oder ist Einstimmigkeit erforderlich, da es sich um eine Baulichenveränderung handelt, wo von alle Betroffen sind.

2.   In den Wertermittlungsrichtlinien sind Stromleitungskosten nicht aufgeführt. Was passiert  wenn der Garten aufgegeben  werden muss?        
Auszug aus den Wertermittlungsrichtlinien ((Bewertet werden nur die der kleingärtnerischen Nutzung dienenden und vom scheidenden Pächter zurückzulassenden Einrichtungen wie Gartenlaube, Anpflanzungen und andere Einrichtungen, soweit sie dem Sinn und Zweck der kleingärtnerischen Nutzung sowie der jeweiligen Gartenordnung entsprechen.)

Burchard

Hallo!
Wie habt Ihr die Kosten für den Stromanschluß ermittelt? Sind da bereits die Anschlüsse in den einzelnen Gärten inbegriffen?

Normalerweise legen  die Versorgungsunternehmen doch nur eine Leitung für eine Hauptzähler und die eizelnen Pächter schlißen sich dann dort - auf eigene Kosten - an.

Grundsätzlich kann dich keiner zwingen, dich an den Kosten zu beteiligen wenn du keinen Stromanschluß willst!!

Strom- und Wasseranschlüsse innerhalb des Garten werden normlerweise mit Bewertet und auch entschädigt.

Es gibt da aber sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Vereinen was für Anschlüsse zulässig sind; Das geht von der garnz normalen Stromverorgung (mit Zwischenzählern) und beliebigen  Verbrauch bis zu Stromverteilern auf den Gartennwegen von den nur "Arbeitsstrom" entnommen werden darf - also füer Rasenmäher, Heckenschere aber nicht für das Radio und die Kaffeemaschine.