Asbestdach bei Gartenübernahme

Begonnen von Wachsmuth, 02. Juni 2007, 09:58:00

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Wachsmuth

Ist es vorgeschrieben, dass bei Übernahme eines Gartens das Asbestdach einer Laube vom neuen Pächter erneuert werden muss?
Hintergrund: Garten ist geschätzt mit Abzug des Asbestdaches.
Vom neuen Pächter soll der in Abzug gebrachte Geldbetrag als Sicherheitsleistung an den Kleingartenverein gezahlt werden um sicherzustellen, dass das Dach auch erneuert wird. Nach Erneuerung des Daches bekommt er sein Geld zurück.

Eckhard

Hallo,
 es gibt kein Gesetz oder Verordnung, das asbesthaltigen (um  so  etwas handelt es sich hier, wahrscheinlich )  Dachabdeckungen beseitigt werden müssen.
Wenn Jemand glaubt, das sei doch so, so soll das benennen
, z B der Vorstand.

Wenn der Pächter die Beseitigung im Pachtvertrag zugesichert hat, so ist das was anderes.

Auch irgendwelche Beschlüsse können kein Grund sein.

gruß eckhard

Wachsmuh

Danke für die schnelle Antwort!