nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe

Begonnen von Marcella, 05. September 2007, 11:16:00

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Marcella

hallo an alle,

wer ist zuständig für die "vorgeschriebene" fällung der nadelbäume (tanne) bei einem kleingartenverkauf, der verkäufer oder der käufer. ich dächte mal gehört zu haben das der verkäufer bei pachtwechsel die tannen zu entfernen hat. ist das prinzipiell so?

vielen dank und gruss!

Uwe

Hallo Marcella

Bei uns ist das so, das der abgehende Pächter (also der Verkäufer) die Bäume entfernen muß, oder es wird negativ in der Schätzung vermerkt.Das sieht dann z.B. so aus: Für 1 Tanne entfernen, brauch man ca 5 Std. 1/Std wird mit 20€ angesetzt, d.h. also von der Schätzsumme wird 100€ abgezogen. Manche Vereine machen es auch in der Gemeinschaftsarbeit. Da wird dann genau wie in der Beispielrechnung verfahren.

Gruß Uwe