Aztekenofen

Begonnen von Hans, 10. Februar 2008, 17:11:00

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Eckhard

zusatz:
Das die o a Fälle 1. privat geklärt und 2. wenns nicht anders geht per Schiedsmann des Ortes oder per Gericht, denn dort wird meist nach Billigkeitsprinzip verfahren, was von Vorständen  generell nicht erwartet werden kann

eckhard

Uwe

Lieber Eckhard

Nich ich habe das Problem, das Gartenabfälle in Aztekenofen verbrand werden, zur Sprache gebracht sondern Hans. Ich finde es auch schwachsinnig in ein kleinen Ofen seine Sträucher zu verbrennen, da wird man ja nie fertig wenn man eine beachtliche Menge davon hat. Desweiteren finde ich das es ein großer Unterschied ist, ob man ein Grill anmacht oder seine Gartenabfälle verbrennt. Denn nicht das Feuer ist das ausschlaggebende sondern die Rauchentwicklung. Und die kann, ich betone nochmal KANN angezeigt werden. Dazu muß aber nicht kommen indem man die Gartenfreunde vorher darauf hinweist. Es ist keinen geholfen wenn man gerichtlich vorgeht. Die Schiedsperson des Verbandes lasse ich erstmal aussen vor indem ich erstmal ein Schlichtungsgespräch vorschlage. Das habe ich letztes Jahr 3x, in ähnlichen Fällen erfolgreich gemacht. Ich fordere hiermit keinen der anderen Vorstände auf es genauso zu machen, jeder Vorstand sollte am besten selber wissen wie er seine Vorstandsarbeit macht.

ebenfalls, mit freundlichen Gruß Uwe

Hans

Hallo Freunde,

den Thread am Aztekenofen festzumachen war keine gute Idee von mir. Ähnliche sinnlose Kokelei findet auch auf dem Grill statt.
Wohlgemerkt: nichts gegen Grillen! Nichts gegen das Heizen mit diesem Terrakotta-Ofen, wenn man dazu trockenes Holz verwendet.
Es geht um die belästigende und gefährliche Qualmerei und um den
(leider unterschiedlich verteilten) gesunden Menschenverstand. Was kann ich anderen zumuten und was nicht?
Eine Woche vor dem "Ereignis" hatten wir unsere Jahresversammlung und im Verlaufe derer auch unsere Kleingartenordnung geändert. Und der Verursacher war auch noch  dabei, als wie so oft "einstimmig beschlossen wurde"
Da ist dem Nachbarn dann der Kragen geplatzt -verständlich.
Es geht ja auch nicht darum: Wann darf der Vorstand einschreiten?
Ein bißchen mehr als sich nur um die GO kümmern möchte er schon zeigen. Und wenn es noch um eine Sache geht, die von allgemeinem Interesse für die anderen Mitglieder ist, dann ist ein Hinweis an der Tafel durchaus gut und hilfreich. Natürlich ohne Namensnennung.
Aber ich freue mich, daß ich mit meinen Problemen nicht allein dastehe und bedanke mich für Euer Interesse.

mit (Frühlings)- Grüßen aus Dresden

Hans

Eckhard

Lieber Hans,
ich hab da mal ne Frage:Da wurde die GO geändert?

Die Änderungen gelten aber nur für neue Verträge und wenn der Altpächter zustimmt.
neue Go muß als Satzungsänderung gemacht werden.

Uwe

Eckhard ist das nicht so das die neue GO die alte GO aufhebt und warum muß das als Satzungsänderung gemacht werden? In mein Pachtvertrag steht, das die gültige Gartenordnung Bestandteil des Pachtvertrages ist und mit gültig ist doch die zurzeit aktuelle Gartenordnung gemeint. Oder nicht? Wenn ja gildet sie auch für alle Mitglieder, egal ob neues oder altes Mitglied. Ich will jetzt nicht sagen das das Unsinn ist, was du behauptest, aber interessant ist es auf jeden Fall. Vielleicht kann man ja noch was lernen.

Gruß Uwe

Hans

Hallo Eckhard/Uwe,

schließen wir erst mal den Aztekenofen ab.
Für Eckhards letzten Gedanken lohnt es sich, einen neuen Faden zu spinnen. Wer macht den neuen Thread Änderung der KlGO auf?

Gruß von

Hans

Uwe

Gute Idee Hans mit den neuen Thread. Ich könnte eigendlich den Anfang machen, aber da bei dir die GO geändert worden ist würde ich vorschlagen du fängst damit an. Ich kann nicht schreiben "Ich habe von ein Verein gehört in dem die GO geändert worden ist". Fang du mal ruhig an und dann hoffen wir beiden das Eckhard uns nicht in Stich läßt. Denn es ist wirklich interessant. Ich werde dann auch mein letzten Beitrag darin wiederholen.

Gruß Uwe

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