Auflagen ,die Unsinn sind?

Begonnen von christine palm, 03. September 2008, 21:13:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Lothar

Hallo Uwe
Du solltest einmal, an geeigneter Stelle (vielleicht in dieser Gartenzeitung) über deine Erfahrung in der Vorstandsarbeit berichten. Das wäre bestimmt für viele Vorstandsmitglieder wissenswert. Ich finde deine letzt Bemerkung sehr gut: ,,...Privat, Beruf und Verein bzw. Vorstand von einander trennen". Ist nicht immer so einfach!!! Ja denk doch darüber einfach einmal nach.
Aber zu deiner Bemerkung mit den Notvorstand, so einfach ist das nicht, schau dir dazu bitte einmal den § 29 BGB an, ,,... für die Zeit bis zur Behebung das Mangels ....", dass heißt nichts anderes wenn der Notvorstand NUR einberufen wurde, weil die rechtliche Person, zum einladen der Mitgliederversammlung  nicht vorhanden ist, dann ist mit der Versendung der Einladungen zur Mitgliederversammlung theoretisch beendet. Also auf jeden Fall keine Dauerlösung!
Auf jeden Fall wünsche ich dir für deine Vorstandsarbeit immer eine glückliche  Hand und dass du nie einen Notvorstand brauchen wirst.
Gruß Lothar

Uwe

Hallo Lothar

Erstmal vielen Dank für deine lieben Worte. Natürlich kenne ich den §29 des BGB und weiß auch wie es mit ein Notvorstand (meistens sind es Rechtsanwä