Mitgliedsbeiträge

Begonnen von Wolke, 13. November 2008, 14:59:00

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Wolke


Hallo Gartenfreunde,

in kürze steht die MV an und die mitgliedsbeiträge für das folgejahr werden fällig. meine frage, gibt es auch beiträge für passive mitglieder ?
passives mitglied heißt: nicht pächter, aber lebensgefährte / lebensgefährtin etc. vom pächter bzw. pächterin

falls ja, welche beiträge gelten hierfür für angemessen ?

danke euch !  

dora

hallo

das kommt auf die Satzung an, was steht denn da drin ?
In unserem Verein gibt es mehr passive als aktive Mitglieder und lt. Satzung zahlt jedes Vereinsmitglied den gleichen Beitrag und hat die gleichen Rechte und Pflichten, außer Dinge die  durch die Gartenordnung nur auf Kleingärtner bezogen sind.



Gruß dora

Uwe

Hallo Dora

Ich zitiere Mal: "laut Satzung zahlt jedes Vereinsmitglied den gleichen Beitrag und hat die gleichen Rechte und Pflichten". Meine Frage ist: Welcher I... macht das den und was für Pflichten, ausser die pünkliche Beitragszahlung, haben bei euch die passiven Mitglieder noch? Da bin ich ja mal gespannt. Vielleicht stoßen wir ja wieder auf eine widerrechtliche Satzung.

Gruß Uwe

dora

hallo Uwe

Auszug aus der Satzung :

Durch die Anerkennung der Satzung übernimmt das Mitglied auch die Verpflichtung, sämtliche satzungegemäße Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.

( Mitglied kann nur werden, wer die Satzung anerkennt ).

Gruß dora

Uwe

Ja und was für Pflichten sind das denn? Nenne doch mal ein oder zwei Beispiele. Müssen die passiven Mitglieder etwa auch an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen und wenn sie das nicht können dafür bezahlen? Also deine letzte Antwort ist sehr ungenau.

Gruß Uwe

dora

hallo

mag sein, dass dir das ungenau vorkommt, aber genau so steht das eben in der Satzung.
Aber die Verpflichtung zu Arbeitsstunden etc. ergibt sich ja nicht aus der Satzung, sondern aus der Gartenordnung, welche natürlich für passive Mitglieder keine Wirksamkeit hat.
Generell gilt die Satzung für alle in allen Punkten gleich.

Gruß dora

Uwe

Hallo Dora

Na wenn das bei euch so drinsteht und von ALLEN Mitgliedern so beschlossen worden ist wird es wohl richtig sein. Bei uns zahlt ein passives Mitglied nur den halben Beitrag und haben somit auch die gleichen Rechte wie die aktiven Mitglieder. Aber Pflichten bei passive Mitglieder fallen mir so auf anhieb nicht ein. Deshalb haben mich mal die Pflichen für p.M. interessiert. Also nichts für ungut.

Gruß Uwe

dora

hallo

wir haben wesentlich her passive als aktive Mitglieder. Wenn die nur die Hälfte zahlen müssten, würde uns schon was fehlen.
Aber wie gesagt, das geht eben aus der Satzung vor, dass die passiven geenau soviel zahlen wie dei aktiven.
Andererseits ist es bei uns so, das z.B. ein Eheparr das eine Laube hat nur einen Beitrag bezahlt.

Gruß dora

Re(e)Bell

Hallo Dora,
glaubt ihr wirklich die von Dir zitierte Satzungsregelung ist gültig ?

Es gibt massenweise Vereinsbeschlüsse, ja sogar Satzungsinhalte welche durch Gerichte aufgehoben bzw. als unwirksam erklärt wurden !!

Hans

Hallo,

bei uns zahlen nur die Vollmitglieder, d.h. die eine Parzelle gepachtet haben. Und nur diese haben Stimmrecht in der MV.
Die Zweitmitglieder oder Passivmitglieder bleiben beitragsfrei, haben Teilnahme- und Rederecht in der MV, aber kein Stimmrecht.
Wir haben uns schwer getan damit, als wir unsere Satzung neu erarbeitet haben.
Pro Parzelle eine Stimme ! Alles andere empfinden wir als ungerecht.

Hans

Eckhard

Hallo Hans,
Das ist zwar nachvollziehbar aber nicht ganz schlüssig.
Die Vereinsangelegenheiten gehen lt Vereinsrecht immer alle Mitglieder gleichermassen  an, es haben immer alle eine Stimme.
Die Verpachtung der Gärten ist ein Zweck unter anderen des Vereins.
Die Gemeinnützigkeit ist bei Eurem Vorgehen nicht mehr ganz gegeben.
Wenn ihr die Satzung geändert habt, habt ihr damit ev ältere Mitglieder schlechter gestellt.

Warum werden z B  eigentlich so häufig Anlageangelegenheiten in die MV getragen, wo sie doch ausschließlich in die Anlagenvers gehören?

m.E. gehört Öffentlichkeitsarbeit nach außen UND innen zu den vielen Tätigkeiten, die von V vernachlässigt werden.
Stattdessen erfindet man immer neue "Extraregeln" obwohl die gesetzlichen Regeln völlig ausreichen.

Hans

Hallo Eckhard,

da muss ich noch nachschieben, dass die Regelung:"Zweitmitglieder beitragsfrei" bei uns schon seit 1990 gilt, ohne in der Satzung verankert zu sein. Es gibt also keinen Grund, daran etwas zu verändern - zumal keiner das will. Es wird also nur in die Satzung aufgenommen.
Zur Regelung "Zweitmitglieder ohne Stimmrecht"- bisher nicht so praktiziert:
Diese Anregung kam von mehreren Mitgliedern, und kann auch nachvollzogen werden.
Warum soll Garten X, nur weil die Ehefrau Passivmitglied ist, zwei Stimmen haben, wohingegen Garten Y - hier ist die Frau nicht Mitglied - nur eine Stimme in der MV hat ?
Also auch hier (da die Satzung ohnehin überarbeitet werden muss) die Aufnahme ebenda.
Da Argument.: "Es wird sowieso immer alles
einstimmig beschlossen" zieht hier nicht.

Und was ist denn - hier im Osten - schon ein einstimmiger Beschluss ?
1. Trägheit oder Desinteresse der Mitglieder ?
2. Alte Gewohnheit aus Vorwendezeiten ?
3. Oder ein Zeichen dafür, dass die
   Mitglieder dem Vorstand , weil er so "gut"
   ist, blind folgen ?

Hans

Horst

Liebe Gartenfreunde;

unser Grundstückseigentümer ist eine Privatperson.
Die Anlage wurde von uns Kleingärtnern geschaffen und in Jahrzehnten weiter entwickelt.
Wir haben Eigentum in unseren Gärten und Eigentum an unseren Gemeinschasftseinrichtungen.
Wir möchten nicht, dass andere über uns bestimmen oder mit bestimmen.
Zuerst Garten, dann Verein; nicht umgekehrt.
Unser Verein ist deshalb nur eine mögliche Organisationsform zur Selbstverwaltung
(siehe z. B. in § 2 BKleingG ).
Wir sind über unseren Verein direkt Mitglied
im Landesverband.

Aus diesen Gründen haben wir knapp dargestellt
eine ähnliche Regelung wie bei Hans:
1. Ordentliche Mitglieder = Kleingartenpächter.
   Ehepartner bestimmen vorher wer ordentliches  
   (sogen. aktives Mitglied)und wer Vertreter
   wird. Also pro Garten eine Stimme,
   ein Beitrag plus andere Kosten.
2. Außerordentliche Mitglieder
   (sogen. passive Mitlieder) haben keinen
   Garten: Sie sind Förderer, z. B ehemalige
   Kleingärtner, oder Bewerber und zahlen
   nur einen geringeren Mitgliedsbeitrag.
3. Ausserdem beitragsfreie Ehrenmitglieder

Viele Grüsse
von
Horst

Eckhard

Lieber Horst,

alles nachvollziebar, aber, du sagst es selbst, ihr versteht Euch mehr als Privatverein.
Die Gemeinnützigkeit (und damit der günstige Pachtzins)  ist aber an Allgemein-Gesellschaftsegagement gekoppelt ( öffentliche Grünanlage - Jugendarbeit )
Auch die Forderungen des Gleichbehandlungsgesetzes werden zu berücksichtigen sein (siehe BDG) Beschlüsse oder Verbandsmitgliedschaft oder Beschlüsse ersetzen  nie rechtskonformes Handeln
Eigentum: das private in den Gärten gehört jedem Pächter privat, das wird von Satzung und Vereinsangelegenheiten nicht berührt oder geregelt. das GemeinschaftsE gehört nur dem Verein und darf nie an die Mitglieder verteilt werden.
Ob der Grundbesitzer Privatperson oder Öffentl P ist , ist dabei uninteressant.


Horst

Liebe Freunde,

da das Thema Mitgliedsbeiträge
= Mitglieder und Beiträge ist
erwähnte ich die Gemeinnützigkeit nicht.

Nun:

Wir sind schon sehr lange steuerlich
und kleingärtnerisch gemeinnützig
und haben bis jetzt alle derartigen Bedingungen erfüllt, eben weil unser Grundstückseigentümer eine Privatperson ist.
Unsere Anlage ist keine öffentliche Grünanlage.
Sie ist aber für die Öffentlichkeit zugänglich.
Bei Veranstaltungen wird die Öffentlichkeit eingeladen.
Unsere Beschlüsse und unser Handeln versuchen
wir möglichst rechtskonform zu gestalten.

Ich schrieb
,, ... Eigentum an Gemeinschaftseinrichtungen".
Die Einrichtungen wurden und werden
von uns selber geschaffen.
Wir meinen, dass jeder Kleingartenpächter deshalb einen Anteil an den selbst geschaffenen Gemeinschaftseinrichtungen hat.
Und natürlich ist nach unserem Verständnis jeder Pächter gleichzeitig wesentlicher Teil des Vereins.
Es ist uns auch bewusst, dass das Vermögen des Vereins = unser Vermögen nach BKleingG §2 3. bei Auflösung für kleingärtnerische Zwecke
verwendet wird.

Da wir alles das tun wie jeder
andere Kleingartenverein auch,
bin ich der Meinung,
dass wir keine Art Privatverein sind.


Tschüss
Horst


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