Abmahnung rechtens ?

Begonnen von laszlokop, 12. November 2016, 05:31:44

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laszlokop

Ich habe Probleme mit meinen Gartenverein.
Seit Mai habe ich eine Parzelle übernommen. Der Wert der Parzelle musste geschätzt werden da ich nach  der Übernahme während ich arbeitete erst gravierende Mängel feststellte. Dazu gehört :
Blumenerde Verpackung sowie Plastik für Dacharbeiten wurden vergraben.
Grosse Glasscheiben ebenfalls. Nicht so wie man es angeblich zur Schneckenabwehr macht.
Holz HochBeete 2 hatten nur morsches schimmliges Holz.  Das Gewächshaus war kaputt. Ein foliengewäcjshaus ohne folie.die Sträucher Stachelbeeren und Johannisbeeren sind krank .Der pflaumenbaum bringt 20 Pflaumen. Von 2 äpfelbäumen trägt einer nur .das Haus fault von unten nach oben aufgrund von Feuchtigkeit.  Es wurde nicht richtig abgedichtet. Ferner hatte es darin gebrannt. Im gesamten Boden des Grundstücks sind grosse Steine und Marmor Blöcke vergraben.dadurch stand das Wasser bei mir und konnte nicht abfließen. Ich musste unterirdische Abflüsse legen.vom vorpächter wurde keinerlei Geräte überlassen.Unkraut ohne ende.naiv wie ich war stimmte ich einer ablöse von 1800 zu. Die Schätzung die ein Witz war kam auf 1100. Auf meine Mängel wurde nicht eingegsngen.lediglich der Bestand wurde berechnet.sei gesagt die Fläche beträgt 300 m2
Das alles hat sehr lange gedauert.im Septemberende  wurde mir zwischen Tür und Angel auf Nachfrage gesagt was die ablöse ist .bis dahin habe ich weder Aufnahme noch ablöse bezshlt.ich hatte ständig Schwierigkeiten egal was ich hinstelle oder das ich die Front meines Hauses welche schwarz verkohlt war blau weiß strich. Dieser Teil ist sichtgeschützt.also kann diese Optik niemandem stören.
Ich habe 3 Steinbeete angelegt. 2 aus Pflastersteine eines mit hohlen steinelementen.mauersteine nennt sie der Verein. Diese Beete sollen jetzt als bauliche Veränderung gelten die sie nicht genehmigt haben da auch keine Zeichnung eingereicht wurde und ich soll diese entfernen. In der mir ausgehändigten bauverordnung wird jedoch in keiner Weise auf Beete und deren Bebauung hingewiesen. Es passt nicht ins bild. Das war die erklärung. Ich müsse sie also entfernen. Klar ich müsse auch zahlen. Ich machte sie mehrfach auf meine persönliche Situation aufmerksam warum es derzeit nicht möglich war zu bezahlen. Ich habe in der ganzen Zeit keinerlei schriftlichen Aufforderungen etc bekommen. Jetzt die Androhung der Kündigung.  Verschickt wurde am 7.11.16. Per einschreiben. Kam am 11.11.16 an. Bis zum 21.11.16 müssen die Steinbeete abgebaut sein. BepflanzT mit Zwiebeln sind sie übrigens auch.ich hatte am 21.10.16 eine op an der Hand und darf noch gar nichts machen. Das am rande. Meine Frage   ist diese Frist gültig? Vor allem weil vorher keine schriftlichen Dinge kamen.
Zudem muss ich die Aufnahme Gebühr auch bis zu dem tag zahlen. Ich bin derzeit arbeitsunfähig aufgrund der op . Leistungsantrag läuft. Mir wurde gek