Pächterwechsel "vom Verein festgelegt" ?

Begonnen von Andreas G., 06. April 2022, 14:29:37

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Andreas G.

Hallo liebe Gartenfreunde,

da die Wertermittlung durch eine von mir bevollmächtigte Person kürzlich durchgeführt wurde, da ich für längere Zeit nicht vor Ort sein kann, möchte ich fragen, ob ich Verpflichtet bin an die ausgewählte Person vom "Verein zu verkaufen", ohne Einblick in das Ergebnis der Wertermittlung vorher zu haben.

Zur Lage:
Die bevollmächtigte Person bekam die Wertermittlung nicht ausgehändigt oder mündlich bei der Durchführung nicht Mitgeteilt. Stand der Dinge ist, dass nur die Rasenfläche berechnet wurde (Dies war ein Nebensatz von einem der Wertermittler).

Es sind diverse Edel- Bäume, Sträucher, Pflanzen, verbaute Hochbeete/ Dekor im Garten. Dies wurde nicht mitaufgenommen. (Zum Einblick der Garten ist gepflegt und gestalterisch, sowie Satzungsgemäß hergerichtet)

Und nur, wenn ich wiederholt eine Person bevollmächtige, kann diese Person in das Ergebnis Einblick erhalten. (Frage ist, kann ich das Ergebnis per Post oder der gleichen Verlangen, sowie bei nicht Einigung, ob ich Verpflichtet bin an die ausgewählte Person vom "Verein zu verkaufen", ohne Einblick in das Ergebnis der Wertermittlung zu haben?)

Der Lage nach, würde ich mich bei der Bezirksgruppe melden, um das Ergebnis der Wertermittlung anzufechten, sodass die Wertermittlern/in des Bezirks die Wertermittlung durchführen.??? Wäre das Ratsam???

Darf dann die Wertermittlung                                                                                                                                          höher als 15 Euro liegen, die der Verein verlangen darf? (So die Nachricht vom 1ten Vs.)                     

Der Vorstand droht wiederholt, wenn ich nicht bei schneller Zustimmung zum Pächter wechsel zustimme, ich den Garten komplett mit Laube leer räumen muss und zwar auch auf gerichtlichem Wege. (Die Laube, hat meines Wissens Bestands- Schutz, da sie vor dem Inkraftreten des BKleinG 1983 rechtsmäßig aufgestellt wurde und weiter unverändert genutzt wird. (Baufällig ist sie nicht).

Ich freu mich über Lösungsvorschläge, sowie Erfahrungsaustausche!

Mit gärtnerischen Grüßen!
Andreas G

Rosa

Der Wertermittlungsbericht ist dir auszuhöndigen. Normaler Weise musst du auf dem Protokoll auch unterschreiben. Du hast ein Recht auf das Protokoll, denn du musst es ja auch bezahlen.
Der Verein kann dies nicht gerichtlich durchsetzen. Er macht dir nur Angst.
Die Wertermittlung muss alle Anpflanzungen und Baulichtkeien aufnehmen. Sind Anpflanzungen oder Baulichkeiten nicht konform mit dem BKlgG, so sind diese ebenfalls im Protokoll aufzunehmen und entsprechend zu entfernen oder zurück zubauen.
Ein Gutachten kann auch mehr als 15 EUR betragen. Hier kommt es auf das jeweilige Bundesland an. Manche nehmen für ein Gutachten nur eine Pauschale, welches ich persönlich sehr gut finde.


Andreas G.

Herzlichen Dank Rosa!,

deine Antwort bringt klarheit und eine große Erleichterung.

Heißt dies, dass der Vorstand dazu verpflichtet ist mir z.B. die Wertermittlung per Post zu zuschicken? Da ich nicht vor Ort sein kann. Auf welcher Grundlage kann ich ihn dazu bringen?

Da der Vorstand dies unerschütterlich wiederholt, muss ich mich auf deren ausgewählte Person( nachfolgend_Pächter/in akzeptieren müssen?), wenn wir uns nicht einigen?

So wie ich verstehe ist das Ergebnis der Werermittlunug nicht "rechtskräftig", da sie nicht unterschrieben ist. Richtig? Dies heißt, es wäre in der Situation zu empfeheln, dass ich mich an den Bezirksverband/ Schlichtungsstelle melde und eine neue Wertermittlung organisiere?

Wäre das zu empfehlen oder würde es nur die "blöde" Situation verschlimmern?
 
Und wie kann ich den Vorstand zum Handeln und gemeinsamen Lösungen bewegen, an den Landesbund habe ich die Situation geschildert durch eine Email? Bisher keine Antwort (Gut 2 Wochen her)

Beste Grüße!
Andreas

Rosa

Zitat von: Andreas G. am 09. April 2022, 15:45:26Heißt dies, dass der Vorstand dazu verpflichtet ist mir z.B. die Wertermittlung per Post zu zuschicken? Da ich nicht vor Ort sein kann. Auf welcher Grundlage kann ich ihn dazu bringen?
Bei uns ist es so, dass das Protokoll die Schätzer an den Pächter senden. In vielen KGA erhält aber der Vorstand das Protokoll. Der Vorstand hat dir das Protokoll auszuhändigen, denn i.d.R. unterschreibst du einen Vertrag zwischen den Schätzern und dir. Demzufolge musst du ja auch die  Rechnung der Schätzer zahlen. Es ist nicht sein Protokoll, sondern deins, dem Nachfolger und dem des Vereines.
Zitat von: Andreas G. am 09. April 2022, 15:45:26Da der Vorstand dies unerschütterlich wiederholt, muss ich mich auf deren ausgewählte Person( nachfolgend_Pächter/in akzeptieren müssen?), wenn wir uns nicht einigen?
Grundlage ist der Wert des Schätzprotokoll. Es ist aber kein Dogma. Wenn z.B. noch andere Dinge der Neupächter übernehmen soll und er damit einverstanden ist, dann kann der Preis auch höher sein. 
Das Ergebnis eines Protokolls kann auch geringer ausfallen, wenn die Schätzung im zeitigem Frühjahr oder im Herbst stattfindet. Pflanzen, die zu der Zeit nicht blühen, werden nicht geschätzt.
Zitat von: Andreas G. am 09. April 2022, 15:45:26So wie ich verstehe ist das Ergebnis der Werermittlunug nicht "rechtskräftig", da sie nicht unterschrieben ist. Richtig? Dies heißt, es wäre in der Situation zu empfeheln, dass ich mich an den Bezirksverband/ Schlichtungsstelle melde und eine neue Wertermittlung organisiere?
Erst einmal würde ich mit dem Vorstand reden und ihm eine Frist stellen bis wann er das Protokoll zu  übergeben hat. Wenn er dies nicht macht, würde ich den Kreis-/Bezirks- oder Stadtverband einschalten.
Zitat von: Andreas G. am 09. April 2022, 15:45:26Wäre das zu empfehlen oder würde es nur die "blöde" Situation verschlimmern?
Und wie kann ich den Vorstand zum Handeln und gemeinsamen Lösungen bewegen, an den Landesbund habe ich die Situation geschildert durch eine Email? Bisher keine Antwort (Gut 2 Wochen her)
Wenn der Vorstand auf stur stellt, verschlimmert man immer die Situation. Der Landesverband wird dir leider nicht weiterhelfen, sondern wie oben schon geschrieben.


Andreas G.

Danke für deinen Beitrag. Hoffe so komme ich zur Lösung.

Herzlichen Dank!
Andreas

Andreas G.

Eine kurze Rückfrage:

Jetzt habe ich die Wertermittlung erhalten und die neue Wertermittlung vom Bezirksverband beläuft sich vom Verein zwischen 70- 80€. Kann man dies in einer Richtlinie des BkleinG nachvollziehen oder ist dies vom Verein ohne Grundlage entschieden worden und gerechtfertigt?

Es wird mir wiederholt mitgeteilt, dass das Haus (Ist ein Steinhaus mit Holzverkleidung) abgerissen werden müsste und so der Bezirksverband bei der neuen Wertermittlung dieses so entscheiden würde. Ist dies wiederholt "Schall &rauch"..?

(Die Laube, hat meines Wissens Bestands- Schutz, da sie vor dem Inkraftreten des BKleinG 1983 rechtsmäßig aufgestellt wurde und weiter unverändert genutzt wird. (Baufällig ist sie nicht).

Zudem hat die Wertermittlung, was mit meinem Betrag den ich für die Parzelle bezahlt habe zu tun? Dazu verweist mich der Vorstand wiederholt.

Gärtnerische Grüße
Andreas

Rosa

Zitat von: Andreas G. am 29. April 2022, 12:27:34Kann man dies in einer Richtlinie des BkleinG nachvollziehen oder ist dies vom Verein ohne Grundlage entschieden worden und gerechtfertigt?
In jedem Bundesland gibt es eine Richtlinie zum Bewerten eines Kleingartens. Anhand dieser Richtlinie wird das Bewertungsprotokoll erarbeitet.

Zitat von: Andreas G. am 29. April 2022, 12:27:34Es wird mir wiederholt mitgeteilt, dass das Haus (Ist ein Steinhaus mit Holzverkleidung) abgerissen werden müsste und so der Bezirksverband bei der neuen Wertermittlung dieses so entscheiden würde. Ist dies wiederholt "Schall &rauch"..?
Wenn die Laube größer als 24 m2 ist, dann endet der Bestandschutz der Laube (auch wenn sie rechtmäßig erbaut wurde) mit Ende der Nutzung deines Gartens. D.h. kündigst du dein Pachtverhältnis, dann musst du leider die Laube abreißen.

Zitat von: Andreas G. am 29. April 2022, 12:27:34Zudem hat die Wertermittlung, was mit meinem Betrag den ich für die Parzelle bezahlt habe zu tun? Dazu verweist mich der Vorstand wiederholt.
Was du damals bezahlt hast für deinen Garten ist heute nicht mehr relevant. Relevant wäre z.B.: Baum Kirche wurde vor 2 Jahren gekauft, dann ist die Abschreibung für diesen Baum nicht so hoch wie ein Obstbaum, der schon 20 Jahre alt ist. Oder die Laube wurde z.B. 1980 gekauft für 5.000 M. Diesen Betrag nimmt als Grundlage für die Abschreibung.

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